Max Stirner

Korrespondenzen

LEIPZIGER ALLGEMEINE ZEITUNG

1842

Mittels Scanner und OCR-Reader aufbereitet von Kurt W. Fleming,

Max-Stirner-Archiv, Leipzig;

redigiert von Bernd A. Laska, Nürnberg.

(Der folgende Text entspricht der Edition: Max Stirner's Kleinere Schriften und seine Entgegnungen auf die Kritik seines Werkes »Der Einzige und sein Eigenthum« aus den Jahren 1842-1848. Herausgegeben von John Henry Mackay. Zweite, durchgesehene und sehr vermehrte Auflage, Treptow bei Berlin: Bernhard Zack's Verlag 1914. S. 97-232)___________________________________________________________________________________________


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Nr. 126. 6. Mai 1842.

Preussen

Berlin, 3. Mai. Ein bekanntes neueres Ereignis, der Beschluss der evangelisch-theologischen Fakultät zu Bonn gegen den Lizentiaten Bruno Bauer, ist schon vielfach von Organen der Öffentlichkeit zum Gegenstande der Besprechung gewählt worden, und regt bei seiner weitgreifenden Bedeutung eine Menge von Fragen auf, die nach einem langjährigen Schlaf sich endlich die Augen reiben und noch etwas sinnbetäubt den hellen Morgen eines zukunftreichen Tages begrüssen. So erscheint in diesem Augenblick ein »Theologisches Votum über die Anstellung der Theologen an den deutschen Universitäten«, dem, wie zu vermuten steht, manches andere nachfolgen und der Sache und ihrem eigentlichen Wesen eine immer vorteilhaftere Beleuchtung geben wird. Ob sie aber auch selbst dann, wenn man für den rechten Augenpunkt das beste Licht gefunden haben wird, eine allgemeine Würdigung ihres Wertes zu hoffen hat, ist darum sehr zu bezweifeln, weil auch zur richtigen Beurteilung eines Gemäldes mehr als gutes Licht, nämlich ein gesunder Geschmack gehört. Was das obige Votum betrifft, so ist es zuvörderst sehr erfreulich, dass dasselbe unter berliner Zensur erschien, weil dadurch ein Zeugnis abgelegt wird, wie wir uns einer beherzteren Freimütigkeit anzunähern suchen; es ist in der Tat aber

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auch in sich selbst bedeutend und gehaltvoll. Zwei Dinge liegen dem Verfasser desselben besonders am Herzen, obgleich er am Schluss sich der resignierten Hoffnungslosigkeit eines durch Vereitelungen gewitzigten Mannes hingibt, indem er sagt: »Wir haben gesprochen; was der Erfolg dieser Worte sein werde, lässt sich voraussehen. Das eine, was wir zuerst besprachen, wird nicht geschehen, so klar auch das Unnatürliche und Widerrechtliche des jetzigen Zustandes vor Augen liegt; das andere dagegen würde unterbleiben, auch ohne dass wir es bekämpften.« Unter Jenem versteht er seinen ersten Vorschlag, »die Interessen der Kirche und der Wissenschaft, wie sie sich innerlich geschieden haben, so nun auch äusserlich zu trennen, und einerseits den Universitäten ihre Bedeutung, Sitze der freien Wissenschaft zu sein, ungeschmälert zu lassen, andererseits aber der Kirche ihre eigenen Institute zu geben, in denen ihre Diener herangebildet werden.« Dieses Auskunftsmittel, das der Verfasser dem Staate zu dem Zweck empfiehlt, sowohl der Wissenschaft als der Kirche gerecht zu werden, begründet er auf die schlagendste Weise, wobei er freilich immer von der Voraussetzung ausgeht, dass die Kirche auf die Fürsorge des Staats einen so vollgültigen Anspruch habe, als ihn die Wissenschaft hat, und nicht selbst sich überlassen werden müsse, wie sie z.B. in Nordamerika dem Privatbedürfnis anheimgegeben wird, oder wie ja zum grossen Teil unter uns das religiöse Bedürfnis der Juden keine besondere Pflege von Seiten des Staats geniesst. Diese Frage, ob dem Staate wirklich etwas darauf ankomme, dass seine Angehörigen einem bestimmten Lehrbegriff, dem protestantischen oder katholischen, zugetan seien, ob er also für die Aufrechthaltung dieses Lehrbegriffes seinen Beistand und Schutz gewähren müsse, hat der Verfaser unerörtert gelassen, und seine Meinung darüber nur etwa in folgenden Worten durchschimmern lassen: »Erst wenn die moderne Richtung die Herrschaft errungen

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und anerkanntermassen den Sieg davon getragen hätte, wenn sich die Kirche der Wissenschaft gegenüber nicht mehr halten könnte, dann erst liesse sich daran denken, die Wissenschaft unmittelbar auch in die Kirche einzuführen; für jetzt muss die Wissenschaft in heilsamer Trennung von der Kirche ruhig ihren Gang fortgehen. Ist die Zeit da, wo ein neues Prinzip sich Bahn brechen soll, dann wird es unwiderstehlich, alles durchdringend gleich der Atmosphäre, in der wir leben, sich durch die Gesellschaft verbreiten.« Viel Treffliches ist in diesem Abschnitt bündig dargelegt, und wenn es auch dem Manne vom Fach nicht eben neu erscheint, so hat es um so grösseren Wert für das grössere Publikum, vor dessen Forum die Broschüre gehört. Der zweite Punkt, welchem der Verfasser seine Aufmerksamkeit zuwendet, betrifft den »Austritt aus der Kirche«, der bekanntlich in den »Deutschen Jahrbüchern« angedeutet und aufs schnellste von Freund und Feind ausgebeutet wurde. In diesem Abschnitte leidet die Darstellung an manchen Schwankungen, und der Verfasser sieht darin zu sehr eine »rein praktische Frage«, als wäre sie dies mehr wie die erste. Seine Gründe dagegen tragen wenigstens sehr den Schein von weltlichen Rücksichten, wenn er jenen Austritt z.B. deswegen verdammt, weil dadurch »das Vertrauen zerstört würde; denn jene Denkweise, die in einer Wissenschaft, die nicht ihres Glaubens ist, nicht bloss den Irrtum, sondern auch den Frevler sieht; jener Fanatismus, der sich nicht begnügt, mit Gründen der Wissenschaft seine Gegner zu bekämpfen, sondern vor allen Dingen das Heiligtum ihrer Person angreift, um es schonungslos in den Staub zu treten: er ist nur die letzte Konsequenz jener in dem Geiste der Zeit eingetretenen Reaktion, er hat nur das Unrecht, ganz und vollkommen das zu sein, was die gewöhnliche Denkweise blosss halb ist, und darum hat er denn auch in der letzteren Zeit immer mehr um sich gegriffen.« Man muss doch gestehen, dass solche Leute nicht geschont

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zu werden brauchten, und dass man vergeblich hofft, ihr »Vertrauen nicht zu zerstören«, dass also gegen den Austritt aus der Kirche gerade solche Gründe nicht vorgebracht werden sollten. Doch der Verfasser lässt es auch dabei nicht bewenden, sondern bringt noch andere, triftigere Gründe bei, auf die in der zeitgemässen Schrift selbst verwiesen werden kann.

No. 137. Beilage. 17. Mai 1842.

Preussen

Berlin, 12. Mai. Dass Königsberg immer mehr verdient, den Blick von ganz Deutschland auf sich zu ziehen, weil es als gewissenhafter Grenzwächter alle Sorgfalt darauf verwendet, uns vor dem Slawismus der Untertänigkeit und Servilität zu bewahren; das wird durch die wachsende Teilnahme, die sich von allen Seiten her ausspricht, von Tag zu Tag offener anerkannt. Neuerdings ist aber von dort her eine Schrift ausgegangen, die, möge man auch über ihren Inhalt denken was man wolle, ganz in dem Sinne ein »Ereignis« genannt werden muss, in welchen man diesem Worte eine prägnante Bedeutung beizulegen angefangen hat. Es sind dies die »Glossen und Randzeichnungen zu Texten aus unserer Zeit. Vier öffentliche Vorlesungen, gehalten zu Königsberg von Ludwig Walesrode. Königsberg 1842.« Nicht sowohl darum hat diese Schrift eine für die Gegenwart ausserordentliche Wichtigkeit, weil die männliche Freimütigkeit des Verfassers darin für uns Leser an den Tag gekommen ist, sondern weil mehr als 400 Personen in der zweiten Residenz des Landes an dem Ausdrucke der darin niedergelegten Gesinnung gleichsam mitgearbeitet haben. Der Verfasser erklärt sich hierüber in dem »Vorwort für den edlen Unbekannten, der es lesen sollte«, wie folgt: »Unser Büchlein ist entstanden aus

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öffentlichen Vorlesungen. Als Tatsache, nicht in kritischer Beziehung, darf der Verfasser diese selbst ein Phänomen nennen, das den öffentlichen Geist Königsbergs charakterisiert. Die Vorlesungen, bei welchen über 400 Zuhörer, Damen und Herren, aus allen Ständen anwesend waren, nahmen förmlich die Gestalt eines Meeting an, mit seiner dramatischen Bezüglichkeit zwischen Redner und Publikum. Jede Äusserung, welche mit dem Bestreben des Fortschrittes sympathisierte, jedes Stichwort der Zeit wurde mit lauter Akklamation und mit Händeklatschen begrüsst. Eine Erscheinung, deren der Verfasser nicht erwähnen würde, wenn er sich schmeicheln dürfte, dass der Beifall mehr ihm, als den Ideen überhaupt gegolten, die unsere Zeit bewegen. Sein einziges bescheidenes Verdienst dürfte sein, dass er öffentlich, vor Hunderten von Zeugen, Dinge besprochen, über die man sonst nur in seinen vier Pfählen zu discutieren pflegte. Aber auch dieses Verdienst wird dem Redner dadurch geschmälert, dass er sein Publikum kannte.« Diese Vorlesungen erscheinen nun abgedruckt, wie sie gehalten worden sind, und geben so dem Verfasser Gelegenheit, Folgendes über die königsberger Zensur zu sagen, nachdem er zuvor gegen die Zensur überhaupt seinen Unmut ausgelassen hatte: »Ich habe wahrlich nicht Ursache, mit meinem Zensor unzufrieden zu sein, wenn ich's nicht mit Zensoren überhaupt wäre. In Königsberg ist das freie Wort schon Scheidemünze des geistigen Verkehrs geworden, und kein Zensor ist dort im Stande, diese ausser Kurs zu setzen, noch möchte ers. Wir haben in Königsberg Zensoren, die das gehässigste aller Ämter mit schmerzlicher Aufopferung übernommen haben, um es nicht in die Hände Solcher übergehen zu lassen, die es mit Freuden übernehmen möchten. Königsberg ist, dem Osten gegenüber, nicht blosss eine statistisch-geographische, sondern auch eine geistige Grenzstadt. Die Idee hat hier schon lange, bevor noch von einer Fortifikation am Pregel die Rede gewesen, ihre Montalem-

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bert'schen Türme gegen die andringenden Asiaten erbaut, und die Zensoren haben, wo sie es nur tun durften, und oft auch, wo sie es nicht durften, den Arbeiten an den detachierten Forts der Intelligenz nichts in den Weg gelegt. Doch wir wollen mit unserm Panegyrikus auf die königsberger Zensoren warten, bis die deutsche Zensur einst eines seligen Todes verblichen sein wird. In einer Leichenrede nimmt sich dergleichen schöner aus.« Vier Vorlesungen bilden den Inhalt des Buches. In der ersten: »Die Masken des Lebens. Eine Aschermittwochsphantasie«, heisst es S. 19: »Historiker, die nicht die Konterrevolution, sondern das Konträre der Revolution wollen, versichern, dass das mittelalterliche Kostüm nicht bloss poetisch ehrwürdig, sondern auch eine Garantie sei für die geistige Ruhe der Welt. Sie haben nicht Unrecht! ... Der Hofredakteur hat nicht bloss die Programme aller Hofmaskeraden und die Bulletins der Hofküche zu schreiben und zur erbaulichen Lekture für das ganze römische Reich drucken zu lassen, es liegt ihm auch ob, bei jedem öffentlichen Hofschauspiele aus den Wolken glückliche Auspizien herauszudeuten und die offiziellen Himmelserscheinungen in dem amtlichen Teile seiner Zeitung mitzuteilen. Er ist der einzige Mensch im heiligen römischen Reiche, dem es der Himmel unter allen Umständen recht machen muss. Regnet es z.B. während des Triumphzugs eines Kaisers, dann schreibt der Hofredakteur: »Der Himmel selbst weinte seine Freudentränen auf die glückliche Erde hinab.« Scheint die Sonne, dann »lächelt der Himmel blau und golden und weiss sich vor lauter Freuden nicht zu fassen.« Blitzt und donnert es, so bedeutet das eine Freudensalve von Seiten der himmlischen Artillerie; schneit es, dann streut der Himmel selbst seine lilienweissen Blumen auf den Triumphator hinab; kurz, der arme Himmel muss, auf Befehl des kaiserlichen Hofzeitungsschreibers, bei jedem grossen Maskenzuge, wie ein gemieteter Lohnlakai, seine devoten Honneurs machen.

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Der vortrefflichste Himmel jedoch für die galant feine Symbolik der kaiserlichen Hofzeitungen ist ein solcher, der erst stark umwölkt erscheint - es dürfen sogar einige Regentropfen fallen - und aus dem plötzlich, in einem gewissen unbeschreiblichen Momente, die heitere Sonne, das Gewölk zerteilend, hervortritt.« Aus der zweiten Vorlesung: »Unser goldenes Zeitalter«, sind besonders die »Grundzüge aus der Naturgeschichte der Reichen« gelungen. Der dritten Vorlesung: »Literarisches Donquixotes-Turnier«, mag Folgendes entnommen werden: »Die deutsche Sprache ist frei und republikanisch geboren; sie erklimmt die höchsten Alphörner und Gletscher der Dichtkunst und des Gedankens, um mit dem Adler sich zur Sonne zu schwingen. Aber sie gibt sich auch, wie die Schweizer, zur Leibgarde des Despotismus her. Was der König von Hannover seinem Volk im schlechtesten Deutsch gesagt hat, das hätte er im besten Englisch nicht ausdrücken können. Kurz, unsere Sprache ist, wie die Morrison'schen Pillen, zu allem gut und brauchbar; nur etwas fehlt ihr, was ihr sehr Not tut - der politische Stil! Freilich, in Zeiten der höchsten Gefahr, wenn sich der kölner Dom im Rheine spiegelt, was er nur unter sehr bedenklichen Umständen zu tun pflegt, dann nimmt sie, mit hoher obrigkeitlicher Bewilligung, eine Art politischen Schwung an; dann wird jedes Kartoffelfeld ein »Gau« genannt und ehrliche Kleinstädter werden zu »Mannen« promoviert, und jede Nähterin verwandelt sich plötzlich über Nacht in eine deutsche »Maid«. Aber das ist nur der politische Defensivstil, der gewöhnlich zugleich mit dem Landsturm aufgeboten wird; zur Offensive hat's unsere Sprache noch nicht gebracht. Wenn der Deutsche sich sein einfachstes politisches Recht, das ihm auf Stempelbogen so gesetzlich verbrieft ist, wie seine Frau durch den Heiratskontrakt, in Anspruch nehmen will, dann verklausuliert er seine Forderung mit so vielen Kurialschnörkeln, Hochachtungsepisoden, Respekt-

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strichen und so vielen Versicherungen nicht zu ersterbender Liebe und Treue, dass man das Ganze eher für den zeremoniösen Liebesbrief eines Schneidergesellen als für eine gerechte Forderung halten dürfte. Denn der Deutsche hat nicht Courage genug - Recht zu haben, und darum bittet er tausend Mal um Verzeihung, wenn er's gewagt haben sollte zu glauben, zu meinen, zu vermuten oder auch nur zu ahnen, dass er bei einem hohen Kunden noch eine politische Forderung ausstehen hätte. Erinnern z.B. nicht die meisten Bittschriften um Pressfreiheit ganz und gar an den vollständig in der Theatergarderobe kostümierten Marquis Posa, der sich dem König Philipp zu Füssen wirft mit den Worten: »Sire! geben Sie Gedankenfreiheit!« Kann man sich denn noch wundern, wenn solche Suppliken ebenfalls mit König Philipps Worten: »Sonderbarer Schwärmer!« abgetan und ad acta gelegt werden? Die wenigen Deutschen, die den Mut hatten, als die Advokaten ihres Vaterlandes dessen politische Rechte in klarer und bündiger Sprache, wie es Männern geziemt, darzulegen, haben es lediglich dieser Feigheit unsers politischen Stiles zu danken, dass sie der Staatsinquisition als Opfer in die Hände gefallen sind. Denn, wo die Feigheit Norm ist, da ist der Mut Verbrechen! Ein politischer Schriftsteller unserer Zeit könnte sehr leicht wegen blossser Stilsünden, dafür, dass er seine Worte und Gedanken in nackter Wahrheit, nicht mit dem vom Zeremonienmeister vorgeschriebenen Kostüm bekleidet erscheinen lässt, etwas gelinde von unten nach oben gerädert werden, und das von Rechts wegen. So eunuchenhaft feige der deutsche Stil indes ist, wenn er politische Rechte geltend zu machen hat, so plump schlägt er auch wieder den grossmächtigsten Gewalten das Weihrauchfass um die Ohren. Wenn irgendwo ein Fürst sagt: »Ich will Recht und Gerechtigkeit üben!« gleich stürzen ganze Schwärme von Zeitungsphrasen wie wilde Bienen über die Fleckchen Honig her und summen vor Wonne

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über den köstlichen Fund auf der öden politischen Heide. Gibt's aber wohl etwas Beleidigenderes für einen Fürsten, als wenn der bloss ausgesprochene Wille zur Ausübung der ersten Regentenpflicht, ohne welche man seinen Namen zu einem Nero und Busiris werfen müsste, als eine ausserordentliche, unerhörte Fürstentugend durch alle Zeitungen ausposaunt wird? Und das geschieht in Staatszeitungen, unter den Augen der Zensoren, unter den Auspizien des Bundestages! Müsste nicht auf einen solchen ungeschickten Lobredner der §. 92 des Kriminalrechts in seiner ganzen Strenge angewendet werden?« Die vierte Vorlesung: »Variationen über beliebte Zeit- und Nationalmelodien«, lassen wir ungeplündert. Die wenigen Mitteilungen reichen hin, dem übrigen Deutschland zu zeigen, wo es seine Sympathien zu suchen hat.


Nr. 140. 20. Mai 1842.

Preussen

Berlin, 17. Mai. Der König hat dem Justizminister seine Absicht zu erkennen gegeben, von einem näher zu bestimmenden Zeitpunkt an den unbesoldeten Assessoren Gehalte und den Referendaren Remunerationen zukommen zu lassen. Gewiss lag eine Unbilligkeit darin, Dienste, welche der Staat nicht entbehren konnte, unbezahlt anzunehmen und Referendare und Assessoren darin den Leutnants nachzusetzen. - Die Königsberger Zeitung wird von dem bei einer dortigen Stadtschule angestellten Oberlehrer Witt, wenn auch nicht nominell, so doch tatsächlich redigiert. Schon früher wurde von hier aus darauf gedrungen, den Oberlehrer Witt deshalb seines Lehramts, als mit jener Beschäftigung unvereinbar, zu entheben, ohne dass diese Aufforderung jedoch einen Erfolg gehabt hätte. Nun ist er aufs neue vor das Konsistorium gefordert worden, wo er

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durch Atteste zu beweisen vermochte, dass seine Amtstätigkeit durch die Redaktionsgeschäfte nicht den mindesten Eintrag erleide. Man macht ihm besonders auch den Umstand zum Vorwurfe, dass er im vorigen Jahre bei einer gewissen Gelegenheit zwei anonyme, vom Professor Lengerke verfasste Gedichte in der Druckerei der Königsberger Zeitung hatte drucken lassen, und hat auch in dem an das dortige Konsistorium gerichteten Schreiben ausdrücklich bemerkt, dass Professor Lengerke eigentlich eine sehr gründliche Bestrafung verdient hätte, die indessen diesmal noch erlassen werden solle. Der Oberlehrer Witt wird einer Entfernung »im Administrationswege« schwerlich entgehen!


No. 141. 21. Mai 1842.

Preussen

Berlin, 18. Mai. Obwohl Hr. v. Savigny von dem Augenblick an, da der verstorbene Gans zum ordentlichen Professor ernannt wurde, aus der juristischen Fakultät schied und nur noch seine Vorlesungen fortsetzte, so blieb er doch das berühmte und angesehene Haupt der Fakultät, die sich der von ihm gegebenen Richtung nicht zu entschlagen vermochte. Jetzt ist Hr. v. Savigny durch die Berufung zum Minister der Fakultät fremd geworden, und dadurch für diese der Zeitpunkt erschienen, wo sie sich fragen muss, ob im alten Gleise fortzufahren oder dem vielfach gemachten Vorwurf, dass juristische Theorie und Praxis in heilloser Trennung gehalten würden und dass die »Mitglieder und echten Zöglinge der Rechtsfakultät als Gespenster aus einer vergangenen Zeit erscheinen, die, wenn sie in das Leben einzugreifen suchen, nur zerstörend wirken können und Schrecken verbreiten«, nun Gehör zu geben sei. Diesen Moment eines wichtigen Lebensabschnittes, einer Epoche in der berliner Rechtsfakultät er-

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greift der Verfasser einer soeben hier erschienenen Flugschrift: »Die juristische Fakultät der Universität zu Berlin, seit der Berufung des Hrn. v. Savigny bis zur Niederlegung seines akademischen Amtes und deren erforderliche Umgestaltung«, um nicht nur die Wurzel des alten Übels aufzudecken, sondern auch zu deren Ausrottung Hand anzulegen. Hr. v. Savigny wurde im Jahre 1810, also bei Gründung der hiesigen Universität, hierher berufen, und von da an bildete und ergänzte sich die Fakultät fast nur aus seiner Schule, der historischen. Die Geschichte dieser Schule und ihres Hauptes hängt daher aufs genaueste mit der Geschichte der juristischen Fakultät zusammen. Als die historische Schule ihren Kampf gegen die aprioristisch-philosophischen Juristen begann, hatte sie einen leicht besiegbaren Gegner und stieg unter den der Romantik zuströmenden Zeitgenossen schnell im Ansehen. Denn sie und ihr Haupt sind nichts anderes als Gestalten unserer romantischen Periode, die jetzt welkend am Boden einer frisch aufkeimenden Gegenwart liegen und wunderlich genug mit ihrer falben Krankheitsfarbe gegen das frische Grün eines neuen Lebens abstechen. In der Vergangenheit sollte alles Heil gesucht werden, Sprache, Kunst und Religion sollten in altdeutscher Tracht wiederkommen, und neben den Nibelungen die Pandekten eine ewige Wahrheit sein. Diese romantische Rechtswissenschaft fing leise und unbewusst zu beben an, als im Jahre 1818 Hegel nach Berlin kam und durch seine Vorträge über Naturrecht neue und gewaltige Erweckung gab. Aber der »Gegner war noch nicht in die juristische Fakultät selbst gedrungen. Dies geschah durch die Anstellung des Dr. Gans, eines Schülers von Thibaut und Hegel, als ausserordentlicher Professor im Jahre 1826. Ihm verdankt die jetzt aufblühende preussische Rechtswissenschaft die erste Anregung.« Die Philosophie hatte in dieser Weise der Rechtswissenschaft gegen die einseitige Rechtsschule der sogenannten

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Historiker oder, wie Gans sie genauer bezeichnete, der »Nichtphilosophischen«, Hilfe geleistet. Mittlerweile war aber auch jene Rechtsschule in sich selbst in mehrere Teile zerfallen, in dem die »Germanisten und Kanonisten ihre eigenen Rechtsquellen, die germanische Rechtssitte einerseits und das kanonische Recht andererseits so lieb gewannen, dass sie gleich einseitig wie die Romanisten, welche das reine römische Recht herstellen wollten, nur auf die Wiederbelebung des germanischen und kanonischen Rechts dachten. Den Ausbruch eines wirklichen Kampfes hat Hr. v. Savigny dadurch zu beseitigen versucht, dass er in der Vorrede zu dem im Jahr 1840 herausgegebenen ersten Bande seines Systems des heutigen römischen Rechts sich gegen die Einseitigkeit erklärt hat, welche das römische Recht mit besonderer Vorliebe behandele, ohne die Modifikationen zu beachten, welche dasselbe durch das kanonische Recht und die germanische Rechtssitte im Mittelalter erlitten habe. Um auch den Beinamen der unphilosophischen Schule abzustreifen, hat er den Professor Stahl unter seinen Schutz genommen und dessen neuerliche Berufung durch den Antrag seiner Anhänger bei der juristischen Fakultät begünstigt. Beide Massnahmen aber waren weder geeignet noch im Stande, den hereinbrechenden Sturm zu beschwören. Denn die allgemeine Meinung spricht sich dahin aus, dass die in dem gedachten Vorworte kund gegebenen Ansichten ihre Bestätigung in dem Buche selbst nicht finden, dass daher kein Friede zwischen den mit der Gegenwart befreundeten Germanisten und den altertümelnden Romanisten begründet ist. Und was die Philosophie des Prof. Stahl betrifft, so wird dieselbe weder von den Philosophen noch von den philosophisch gebildeten Juristen als wahre Philosophie anerkannt. Sie schliesst sich den allgemeinen Grundsätzen der historischen Schule an, hüllt sich aber ausserdem in ein mystisch-religiöses Gewand und verfolgt hierarchische und reaktionäre Zwecke

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unter dem Vorgeben, die Revolution bekämpfen zu wollen.« Zu diesen theoretischen Kämpfen kommt aber neuerdings ein derberer Anstoss hinzu, indem die Praxis des preussischen Rechts an der Philosophie eine Vermittlerin fand, um sich selbst zu einer Wissenschaft zu erheben. »Die Wissenschaft des preussischen Rechts ist in kurzer Zeit kräftig herangewachsen und führt das Heer der jüngern Praktiker. So ausgestattet klopft sie an die ihr bis dahin verschlossen gewesene Pforte der juristischen Fakultät und begehrt Einlass. Wird man dieser gerechten Forderung widerstehen können? Es steht zu erwarten, dass der jetzige Minister des Unterrichts die Gerechtigkeit dieser Forderung anerkennen wird, da er als ausgezeichneter preussischer Jurist die Notwendigkeit einer Umbildung der juristischen Fakultät im vaterländischen Geiste nicht verkennen kann. Dass wir uns hierin nicht täuschen, dafür bürgt uns die kürzlich erfolgte Ernennung des philosophisch gebildeten preussischen Praktikers Dr. Heydemann zum ausserordentlichen Professor.« Der Verfasser der genannten Broschüre verlangt daher, damit Rechtswissenschaft und juristisches Leben nach langer Spaltung wieder mit einander versöhnt werden, eine Befriedigung des längst gefühlten Bedürfnisses nach Umgestaltung der Fakultät, und gibt zugleich die Umrisse der geforderten Reformation. Er will, dass das gemeine Recht zwar fortdauernd gelehrt werde, aber nicht »als gemeines deutsches Recht, d. h. als Hilfsrecht für alle zum vormaligen deutschen Reiche gehörigen Länder, sondern als historische Grundlage der besonderen Gesetzgebungen der einzelnen deutschen Staaten«; er fordert also eine philosophische Auffassung und eine geschichtliche Entwicklung bis zur Entstehung der besonderen Gesetzgebungen. Für das preussische Recht muss weit mehr getan werden. Es genügt nicht mehr, wie bisher, an einer Vorlesung über dasselbe, vielmehr »werden mannigfache Vorträge über dasselbe erforderlich sein, die es in histori-

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scher, systematischer und exegetischer Weise behandeln.« Wo aber die tauglichen Lehrer hernehmen für eine solche Behandlungsweise der Rechtswissenschaft, wie der Zeitgeist sie notwendig macht? Der Verfasser erwidert hierauf: »Man lege nur den Obergerichtsassessoren unter gewissen, zur Bekundung ihrer Lehrfähigkeit dienenden Bedingungen das Recht zum öffentlichen Lehren bei, und es wird sich teils aus diesen, teils auch aus höheren Beamten bald eine grosse Anzahl tüchtiger Lehrer hervortun, die frisches Leben in die Rechtswissenschaft bringen. Erhält die medizinische Fakultät doch auch ihre tüchtigsten Mitglieder aus den Reihen der praktischen Ärzte, und würde nicht auch sie ohne diese Ergänzung bald aufhören, brauchbare Praktiker zu bilden?« Freilich müssten hiernach auch die Anforderungen eingerichtet werden, und während jetzt die juristische Doktorwürde den Praktiker nur vom ersten praktischen Examen befreit, die grosse Staatsprüfung dagegen dem Assessor nicht einmal das Recht, sich als Privatdozent zu habilitieren, verschafft, müsste dann »an die Stelle der ersten juristischen Staatsprüfung die Doktorpromotion treten, wodurch die Vorbildung der praktischen Juristen wissenschaftlicher ausfallen würde, und zur Habilitierung müsste die grosse Staatsprüfung gefordert werden, was den Dozenten geeigneter machte, den jungen Juristen eine zweckmässige Vorbildung für das praktische Leben angedeihen zu lassen.« Das würde den vom Hrn. v. Savigny ausgesprochenen Satz: »Was insbesondere die Vorlesungen über das Landrecht betrifft, so glaube ich allerdings, dass diese in der gegenwärtigen Lage besser nicht gehalten werden, indem zum praktischen Bedürfnisse die spätere Einübung hinreicht, eine wissenschaftliche Seite aber dem Gegenstand abzugewinnen aus Mangel an speziellen geschichtlichen Quellen schwer sein dürfte«, zu nichte machen. Der Verfasser schlägt zum Zweck einer solchen Umgestaltung folgende Verteilung der Profes-

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suren vor: 1) für die römische Rechtsgeschichte, 2) für die deutsche Rechtsgeschichte, 3) für das preussische Landrecht, 4) für das preussische Kriminalrecht, 5) für das preussische Kirchenrecht, 6) für das preussische Staatsrecht. Dies sind einige Züge aus der sehr gediegenen Broschüre, die gerade jetzt sehr zeitgemäss erschienen ist und nicht verfehlen wird, das angeregte Thema zu weiterer Besprechung zu führen.

Nr. 149. 29. Mai 1842.

Preussen

Berlin, 26. Mai. Weil denn doch einmal von allen Seiten zum Sturm geblasen wird und die Jerichomauern des Verrotteten vor den Posaunenstössen des Neuen zusammenfallen sollen, so wollen wir es auch nicht absichtlich übersehen, dass gerade in den obersten Regionen der Weltgerichtsorkan am heftigsten wütet. In England, in Frankreich spitzt sich die anfängliche Korpulenz der Fragen immer mehr zu, bis sie endlich durch das enge Himmelspförtlein ins Reich des Übersinnlichen, der Religion, schlüpfen und dort auf neuem Schlachtplane mit frischen Kräften wieder herüber und hinüber wogen; wie sollte es da in Deutschland, dem eigentlichen Wahlplatze religiöser und philosophischer Kämpfe, anders sein? Seit Strauss mit dem »Leben Jesu« den Fehdehandschuh hingeworfen hat, folgt rasch eine Herausforderung auf die andere. Nächst Feuerbach zog besonders Bruno Bauer in der letzteren Zeit die Aufmerksamkeit auf sich; seine Entfernung aus der theologischen Fakultät gab ihm ausser der wissenschaftlichen Wichtigkeit auch noch eine politische. Bruno Bauer hat recht eigentlich den Kampf gegen die Theologie auf sich genommen, und so muss man notwendig an ihn erinnert werden, wenn man in das Buch: »Hegels Lehre von der Religion und Kunst. Von dem Standpunkte des Glaubens

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aus beurteilt«, einen Blick wirft. Mag auch der anonyme Verfasser sein wer er will, Bruno Bauer wenigstens könnte es sein, so gut als er sich früher, wenigstens dem Geiste nach, als Autor der »Posaune« ansehen lassen musste. Was soll man aber zu dem Inhalte, was zu der Form des Buches sagen? Je nun, wir wollen die Erwiderung Denen überlassen, deren Wesen darin mit heiterm und doch vernichtendem Humor aufgedeckt wird. Da können sich Viele melden, denen eben nicht sanft mitgespielt wird: Michelet, »dessen System ein Juste milieu, welches weder die Älteren noch die Jüngeren befriedigen kann und vom Glauben verabscheut werden muss«, Fichte jun. mit seinem »Hüben und Drüben«, Sack »Das Beispiel eines wahren Gläubigen, da er nichts als Bescheidenheit, nichts als Bedürfnis ist«, Nitzsch als »Jsaschar, der beinerne Esel«, Julius Müller, Leo. Über Bruno Bauer selbst spricht freilich der »gläubige« Verfasser das schärfste Anathem; aber er befriedigt uns zugleich, indem er das System desselben ins hellste Licht setzt. Doch dies ist alles nur Inhalt der Vorrede; im eigentlichen Texte wird »Hegels Hass gegen die heilige Geschichte und die göttliche Kunst der heiligen Geschichtsschreibung« unbarmherzig enthüllt. Wer die »Posaune« kennt, der weiss, was hier geschieht, nur noch schneidender, offener, rücksichtsloser. Es eignet sich wenig oder nichts zur Mitteilung; denn dergleichen muss man lesen und im Zusammenhange lesen. Man wird es ein gefährliches Buch nennen, aber man ist freigebig mit solcher Bezeichnung, und je weniger damit gesagt wird, desto mehr Nachdruck pflegt man darauf zu legen. »Gefährlich« ist ein relativer Begriff, und wenn die Eisenbahnen den Hauderern gefährlich sind, so nützen sie um so mehr dem Publikum, oder wenn den Ministern von den Kammern zuweilen Gefahr droht, so kann das ein Heil fürs Land sein. Wenn die Leute mit ihrem »Gefährlich« herausrücken, so muss man sich nicht gleich einschüchtern lassen; gewöhnlich sind es nur

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die Furchtsamen, die ihre Gefahr wittern; denn den Furchtsamen ist freilich alles »gefährlich« und jedes Ergreifende erschüttert ihre schwachen Nerven. Wir wollen nicht hoffen, dass solche gefahrscheue Seelen bei Gelegenheit dieses Buchs Deutschland wieder in Schande bringen werden.


No. 150. 30. Mai 1842.

Preussen

Berlin, 27. Mai. Dass das Schriftchen: »Der Beruf der preussischen Presse«, von L. Buhl, soeben in die Welt ausläuft und die Hoffnung nähren darf, von Vielen willkommen geheissen zu werden, das rechtfertigt sich am einfachsten durch seine Schlussworte: »Ähnliches ist schon oft gesagt worden und wird vielleicht noch oft gesagt werden!« Das ist ja eben die Natur aller Zeitfragen, dass sie unermüdlich so lange aufgeworfen werden, als ihre Zeit da ist, und ihre Zeit ist so lange da, bis ihre Antwort erscheint, und ihre einzige Beantwortung ist ihre - Ausführung. Wenn ein Müller nach einiger Zeit dächte, er hätte nun lange genug gemahlen, und das ewige Einerlei desselben Geschäftes werde nachgerade ermüdend und langweilig, so hätte er für seine Person wohl Recht; was sollten aber die armen Hungrigen anfangen? Er muss mahlen, so lange es Bedürftige gibt, und wenn er heute ihrer zehn befriedigt hat, so muss er morgen zehn andere sättigen. Haben sich auch durch einen heutigen Aufsatz Zehn oder Zwanzig überzeugt, dass die Presse zu etwas mehr berufen sei als zu »hitzigen Polemiken über die Rinnsteine, über die Reinigung der Strassen, über die Gefahren des schnellen Fahrens etc.«, so laufen doch immer noch zu viele Hunderte von Hungerleidern umher, als dass nicht ein gewissenhafter Müller durch ein morgendes und übermorgendes Wort einige Speisung derselben versuchen sollte. Das hat

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denn auch der Verfasser getreulich getan, und drückt er sich z.B. über die Staatszeitung also aus: »Dem unbekannten Verfasser des, gelinde gesagt, wunderbaren Artikels, welchen die Staatszeitung über die Wirkung der Zensurverordnung veröffentlichte, ist vor allen Dingen darum zu tun, die prästabilierte und prädestinierte Impotenz der preussischen Presse nachzuweisen. Im Rate der Götter ists beschlossen, dass die preussischen Zeitungen ewig mit dem Stabe der Unfruchtbarkeit geschlagen bleiben sollen. Zu diesem Zwecke muss er nicht nur das Wenige, was sie bisher geleistet haben, in Abrede stellen, sondern auch die Überzeugung festzusetzen suchen, dass sie ihrem Wesen nach keine politische Bedeutsamkeit erlangen können, um ihnen hinterher den abgenagten Knochen der Statistik hinzuwerfen.« Unter mehreren anderen Tatsachen wird auch mitgeteilt, dass die Artikel über inländische Zustände, welche die human zensierte Königsberger Zeitung täglich bringt, zwar »auch von den Lesern anderer Zeitungen mit Vergnügen und Nutzen gelesen würden, dass aber die berliner Zeitungen dieselben nicht mitteilen dürfen. Also ein Zensor kann einen anderen zensieren, und was der eine für unverfänglich gehalten hat, für gefährlich und übelwollend erklären.« Die 31 Seiten der Broschüre sind mit musterhafter Klarheit geschrieben und werden unsere Indifferentisten und Egoisten wohl an mancher Stelle verwunden. Freilich die Feigherzigen erfüllt auch kein Gott mit Mut; sie finden überall einen Schlupfwinkel, in welchen sie sich »mit gutem Grunde« zurückziehen.

[In einem Berichte der Königsberger Zeitung aus Arklitten vom 20. Mai über eine in der Kirche zu Moltheinen begangene Feier des dortigen Enthaltsamkeitsvereins wird erwähnt, dass in Preussen gegenwärtig 250 Enthaltsamkeitsvereine mit 150,000 Mitglieder bestehen. - <nicht in Mackays Edition enthalten>]


No. 151. Beilage. 31. Mai 1842.

Marheinekes Separatvotum

Berlin, 29. Mai. Endlich ist das vielverkündete Theologische Separatvotum Marheinekes über

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Bruno Bauer erschienen, obwohl nur als Anhang zu einer »Einleitung in die öffentlichen Vorlesungen über die Bedeutung der Hegel'schen Philosophie in der christlichen Theologie«. Wir übergehen diese letztere einstweilen, um sogleich zur Hauptsache, zum Votum, zu kommen. Grosse Erwartungen dürften, wenn man das Ding genau ansieht, auch diesmal wieder getäuscht sein, und Bruno Bauer wird sich nicht enthalten können, in die bekannten Worte auszubrechen: »Herr, bewahre mich vor meinen Freunden; vor meinen Feinden will ich mich schon selbst schützen!« Doch der Herr, gegen den Bruno Bauer so manche Versündigung auf sich geladen hat, wollte ihn nicht schützen. Bis zu welchem Punkte nimmt sich denn Marheineke Bruno Bauers an? Er schützt ihn gegen alle Diejenigen, welche er auch als seine Gegner erkennt; gegen den letzten Feind, den Theologen Marheineke selbst, versagt er ihm den Schutz. Da waren denn doch wahrlich die Übrigen eben so klug und auf ihrem Standpunkt eben so tolerant, oder, um milde über den Freund Bruno Bauers zu urteilen, fast eben so tolerant. Denn gerade so viel »kritische, philologische und historische Freiheit«, als sie sich alle Tage selbst zu nehmen gesonnen waren, erkannten sie willig als unantastbar an, und verwarfen nur diejenige Freiheit, nach welcher ihr eigenes Herz kein Verlangen trug. Sollten Sie den Feind so weit vordringen lassen, bis er selbst einem Marheineke gefährlich würde? Jeder hat sich seiner Haut zu wehren, und sie machten deshalb aus richtigem Instinkt schon vor den Vorposten einen Absperrungsgraben. Verfolgen wir die Verteidigung, wie sie Marheineke führt, um zu sehen, ob unsere Ansicht von derselben sich daran bestätige. Von den beiden im Ministerialerlass aufgegebenen Fragen: 1) »Welchen Standpunkt der Verfasser der <Kritik der evangelischen Geschichte> im Verhältnisse zum Christentum einnimmt. 2) Ob dem Verfasser nach der Bestimmung der Universi-

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täten, besonders aber der theologischen Fakultäten auf denselben die licentia docendi verstattet werden kann«, wird die erste dahin beantwortet, dass es heisst: »Ich trage kein Bedenken, zu behaupten, dass, wenn man nur den Kern des Buches ins Auge fasst, dasselbe auf die Verherrlichung des Christentums abzweckt und dass dies das wahrhaft Positive ist, welches schon jetzt (d. h. vor Erscheinen des letzten Bandes) durch alle Negationen in diesem Buche hindurchbricht. Nur ängstliche Gemüter, welche das Denken vom Glauben, den Geist vom Buchstaben trennen und ausschliessen, können die Kraft des christlichen Prinzips, wie überhaupt, so im Zusammenhange dieses Buchs bezweifeln und behaupten, dass der Hauptgedanke desselben mit einer würdigen Anschauung der Persönlichkeit Christi unvereinbar sei.« Darüber lässt sich hier nicht streiten; auch ist es nicht nötig, da der dritte Teil dem einen oder anderen von uns hoffentlich bald genug Recht oder Unrecht geben wird. Dass aber Marheineke nicht zu den ängstlichen, wenn auch bei weitem weniger ängstlichen Gemütern gehöre, möchte schwer zu erweisen sein. Denn wäre »die würdige Anschauung der Persönlichkeit Christi« durch Bruno Bauers »Denken und Geist« gefährdet, so würde Marheineke sich wohl auch etwas ängstigen, und dass er sich jetzt noch alles Guten versieht, das gibt ihm keinen Vorzug vor den Scheueren, die dieses Guten mit eben so plausiblem Grunde sich nicht versehen. Um die »würdige Anschaung der Persönlichkeit Christi« sind sie und er in Angst, und wenn Marheineke auch sagt: »Was der Welt Not tut, und womit auch der Kirche gedient ist, das ist die uneigennützige und rücksichtslose Erkenntnis der Wahrheit«, so würde er doch wahrscheinlich zittern, wenn Bruno Bauer sich erkühnte zu sagen: »ein anderes ist Christus, ein anderes ist die Wahrheit.« In dem, was Marheineke von S. 64-79 zur Begründung seiner obigen Zuversicht sagt, liesse sich, so viel Treffliches es auch enthält, doch mancher

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Streit erheben, zu dem bei anderer Gelegenheit sich wohl Raum finden wird. Hier genügt es, dass darin Bruno Bauers Christlichkeit überall in Schutz genommen wird, wenn auch die Art und Weise der Durchführung sich des Irrtums bezichtigen lassen muss.

Daher wenden wir uns sogleich zur zweiten Frage. Zunächst steht hier Folgendes: »Indem die Staatsregierung den theologischen Fakultäten diese (zweite) Frage vorgelegt, hat sie gezeigt, dass sie am weitesten davon entfernt sei, zu bestimmen, was in der Wissenschaft wahr sein und gelten soll. Hiermit ist von Seiten der Regierung die Lehrfreiheit aufs neue proklamiert und ihr durchaus kein Hindernis in den Weg gelegt. Ja, ich hege selbst so unbedingtes Vertrauen zu dem Geiste und der Weisheit dieses Staates, dass selbst, wenn, was ich für unmöglich halte, alle Fakultäten gegen den Bauer entschieden und auf seine Remotion antrügen, er weiser sein würde als sie alle, und sich nicht zu einem Mittel für solchen Zweck hergeben würde.« Welch ein »Nest von Widersprüchen«! Die »Staatsregierung proklamiert die Lehrfreiheit, indem sie den theologischen Fakultäten die obige Frage vorlegt«! Proklamierte sie nicht vielmehr die Lehrfreiheit, wenn sie die Frage gar nicht einmal vorlegte? Aber sie soll sich auch wirklich so benehmen, als hätte sie dieselbe nicht vorgelegt: sie »soll sich nicht zu einem Mittel für solchen Zweck hergeben!« Wozu soll sie denn fragen, wenn sie auf die Antwort keine Rücksicht nehmen will? Fragt man etwa Fakultäten, was zu tun sei, wenn man schon im voraus darüber im Reinen ist, was man tun will? Dass die Regierung fragte, zeigt eben, dass sie die Lehrfreiheit von der Entscheidung der Fakultäten abhängig machen wollte, und dass das wirklich ihre Absicht war, bewies der Erfolg, der Marheinekes »unbedingtes Vertrauen« zu Schanden macht. Wir sahen ihn schon oben zu Bruno Bauers drittem Bande ein unbedingtes Vertrauen hegen. Die eigentliche Verteidigung

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Bruno Bauers (denn bis hierher nimmt sich Marheineke seiner gegen alle Widersacher an) schliessen wir würdig mit den so wahren Worten: »Mit allgemeinen Worten so in Bausch und Bogen eine Denkart wie die Bauer'sche zu verdammen und sie für nutzlos, ja für schädlich in Bezug auf die christliche Kirche zu erklären, ist leicht geschehen; wäre sie aber ganz ohne alles Verhältnis zur Wahrheit, so würde sie durch sich selbst in sich zerfallen, sich selbst widerlegen, ja nichts sein, und es bedürfte alsdann keiner grossen Sorgen um die Erhaltung der christlichen Kirche gegen sie. Solch eine Widerlegung des Irrtums ist selber ein Irrtum.« Bis hierher und nicht weiter! Marheineke ist kein Supernaturalist, kein Rationalist, kein Pietist etc.; aber er ist Theologe. Gegen jene alle vertritt Bruno Bauer dieselbe Sache, die auch er verficht; bis dahin gehen sie beide denselben Weg, und Bruno Bauer geniesst den Schutz des älteren Freundes. Am Theologen aber scheiden sich die Wege, und wenn auch Marheineke freundlicher, väterlicher, liebreicher verfährt als Diejenigen, welche sich schon auf früheren Stadien von Bruno Bauer scheiden mussten, so ist er in Wahrheit doch um nichts nachgiebiger als alle Übrigen: er handelt, in seinem Wesen angegriffen, gerade so, als Jene handelten, da das ihrige verletzt wurde. Er stösst den Feind von sich. So glimpflich, ja fast unmerklich es auch geschieht, es ist doch ein entschiedenes Abstossen und Ausschliessen. Denn Bruno Bauer hat den Theologen beleidigt! »Die Geringschätzung gegen die Theologie ist so gross bei ihm, dass er sich fast zu schämen scheint, noch ein Theologe zu sein oder zu heissen. Er nennt sie kurzweg Theologen, wie wenn es der Begriff der Theologie wäre, gegen die Wahrheit zu sein, und weil er die Philosophie von ihnen verachtet sieht, so soll nun die Philosophie alles in allem sein.« Bruno Bauer hat nie gewünscht, zu einer anderen als der theologischen Fakultät zu gehören; mitten aus der Theologie heraus will er den

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Theologen reinigen. Was erwidern ihm die Theologen? »Einen Theologen reinigen wollen hiesse, einen Mohren weiss waschen!« Wer den Theologen nicht nimmt, wie er ist, der muss die Theologie verlassen, muss Philosoph werden. Ich wiederhole, Bruno Bauer hat nie den Wunsch geäussert, aus der Theologie auszutreten. Gleichwohl sagt Marheineke: »Da er selbst bereits seinem theologischen Charakter freiwillig entsagt hat, kann ihm die Regierung einen solchen nicht aufdringen. Aber, was sie kann, wahrhaftig mit Ehre tun kann, ist, ihm eine Professur in der philosophischen Fakultät mit angemessenem Gehalte zu verleihen.« Also »freiwillig entsagt!« Und diese Freiwilligkeit besteht darin, dass er den Theologen gelästert hat, den jetzigen Theologen! Machten es die anderen Gegner etwa schlimmer als Marheineke? Deduzierten sie nicht auch aus solcher »Freiwilligkeit« die Notwendigkeit seines Austrittes? Wenn die chinesischen Soldaten allesamt Memmen sind, und darum der Titel »chinesischer Soldat« zu einem Schimpfnamen, wie er es verdient, ausgeprägt wird, muss darum ein Chinese, der doch einmal wirklichen Mut besitzt, um dieses Mutes willen so angesehen werden, als hätte er dem chinesischen Soldatentume »freiwillig entsagt«? Und doch handelt es sich in unserm Fall um etwas ähnliches. Marheineke, der Theologe, sagt: »Das Gottesbewusstsein sei die Wahrheit des Selbstbewusstseins«. Bruno Bauer rechnet auch diese sublimste Höhe theologischer Erkenntnis noch zu dem unreformierten Wust der Theologie; denn: das Selbst ist der Gott, und sich selbst zu wissen, das Selbstbewusstsein, das erst ist die Wahrheit, in welcher das Gottesbewusstsein untergeht; also umgekehrt: das Selbstbewusstsein ist die Wahrheit des Gottesbewusstseins. Dies ist aber nicht eine Erkenntnis, die für den Philosophen ausschliesslich gehört; nein, es ist eine Erkenntnis, die aller Welt gehört und darum zuerst und zumeist von den bestallten Lehrern des Volkes, von den Theologen, gefasst und - ge-

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predigt werden muss. Mit der Behauptung: »Das Selbst ist der Gott«, tritt niemand aus der »Wissenschaft von Gott«, aus der »Theologie« aus.

Sollen wir nun noch davon reden, wie Marheineke, der Theologe, nachdem er den anderen überbietenden Theologen zur philosophischen Fakultät verstossen hat, zur Strafe für diese Unduldsamkeit ins Kleinliche herabsinkt? Weil er Bruno Bauer nicht versteht, darum erklärt er väterlich mild und so menschlich, dass man sich solcher Menschlichkeit schämen muss: »die Säure des Unmuts und die Bitterkeit, von der in Bruno Bauers letzter Schrift deutliche Spuren sind«, aus der menschlichen Schwachheit, dass »ein Mann von seinem Geist, Talent und Reichtum an Kenntnissen die schmerzliche Erfahrung macht, sich stets und ohne Unterlass zurückgesetzt zu sehen, indes er erleben muss, dass die entschiedenste Mittelmässigkeit vor ihm den Vorsprung gewinnt.« Ja, weil er Bruno Bauer von dem Punkte an, wo dieser im Prinzip von ihm abweicht, nicht mehr begreift, so scheut er sich sogar nicht, das Mitleid für seinen Schüler in Anspruch zu nehmen und das Entwürdigendste zu diesem Zwecke zu sagen, was man über einen Schriftsteller aussprechen kann: »In einer sorgenfreieren Lage würde er gewiss von der Vielschreiberei gern abstehen, und wenn die Regierung ihm eine philosophische Professur verliehe, so würde diese Grossmut ihn, auch ohne dass es ihm zur Bedingung gemacht würde, bewegen, seinen Studien eine ganz andere Richtung zu geben, ihn zu einem brauchbaren Werkzeuge der Wissenschaft machen und ihn gewiss für immer zum lebhaftesten Dank verpflichten.« Ist es Vielschreiberei, wenn man einige Bände in die Welt schickt, nachdem man über ihren Inhalt seit sechs oder acht Jahren Collegia gelesen hat? Der Dominikanerprior Prierio schrieb an Luther: »Wenn Du, mein lieber Luther, von unserm Herrn, dem Papste, ein fettes Bistum bekämest, würdest Du wohl gelindere Saiten aufziehen und

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den Ablass, welchen Du jetzt so schwarz machst, selbst erheben.« Luther antwortete ihm: »Wenn ich nach einem Bistume strebte, redete ich gewiss das nicht, welches Dir so weh in Deinen Ohren tut; denn meinst Du, ich wisse nicht, wie man in Rom zu Bistümern und Prälaturen gelangt?« Ich habe diesen harten Tadel unter häufigem Niederlegen der Feder und nicht ohne Wehmut niedergeschrieben. Marheineke ist der einzige, der sich mit so väterlicher Wärme Bruno Bauers annahm, und gerade ihm muss mit solchem Undank gelohnt werden. Es kam mir während des Schreibens oft so vor, als hätte ich eine Art Pietätsverpflichtung, so inniges Wohlwollen zu schonen; denn auch ich war einst Marheinekes Schüler. Aber konnte ich im Dienste der Wahrheit anders?

No. 169. 18. Juni 1842.

Preussen

Berlin, 15. Jun. Bei unseren jetzigen Stadtverordnetenwahlen geht es zum Teil sehr lebhaft und aufgeregt zu. So trat in einem Bezirk ein Wahlmann auf, und erklärte unter lautem Beifalle vor dem vorsitzenden Stadtrate, dass hinfort Öffentlichkeit an die Stelle der Heimlichkeit kommen müsse. Es erscholl sogar die Äusserung, dass man gar nicht wählen werde, sondern nach Hause gehen, wenn jene Bedingung nicht festgestellt würde. Allerlei Transaktionen erfolgten, und der Stadtrat meinte, es genüge ja, wenn der obige Antrag zu Protokoll gegeben würde. Das Resultat war, dass man den Antragsteller zum Stadtverordneten wählte, und dieser dann seinen Entschluss aussprach, in dem ihm von der Bürgerschaft anvertrauten Amt auf Öffentlichkeit zu dringen. Auf die Bemerkung, dass das Verlangen eines einzelnen Bezirks nicht massgebend sein könne, fiel die stürmische Erwiderung, dass die an-

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deren Bezirke ohne Zweifel einen gleichen Beschluss fassen würden. - Der hiesigen Judenschaft ging ein Schreiben des Ministers Eichhorn zu, worin sie aufgefordert wurde, in den Schulen mehr auf Kräftigung der Sittlichkeit zu halten, weil es nach statistischen Ermittlungen feststehe, dass unter den Juden mehr Verbrechen vorfielen als unter den Christen. Einer der angesehenen Vorstände der Judenschaft begab sich hierauf selbst zum Minister, setzte ihm die Unrichtigkeit des statistischen Faktums aus einander und verlangte eine öffentliche Widerrufung desselben. Mit dem Zugeständnis, dass eine gelegentliche Notiz in der Staatszeitung diese Berichtigung enthalten solle, erklärte sich Jener nicht zufrieden, sondern fand allein einen ausführlichen Widerruf genügend und angemessen. Ob er erfolgen wird, steht noch dahin. - An die hiesige theologische Fakultät erging ein Schreiben des Ministers Eichhorn, des Inhalts, dass sie erwägen möge, ob Prof. Marheineke nicht wegen Veröffentlichung seines Separatvotums eine Rüge verdient habe, da die vorgeschriebene Amtsverschwiegenheit verletzt worden sei. Marheineke selbst hatte als Dekan das Ministerialschreiben vorzutragen. Die Fakultät entschied sich dahin, dass, zumal in der gegenwärtigen Lage, keine Rüge zu erteilen sei. Zu gleicher Zeit wurde von Seiten des Ministeriums an die Fakultät die Aufforderung gestellt, ihr Votum über Bruno Bauer zu veröffentlichen. Sie lehnte dies zwar nicht förmlich ab, meinte jedoch, dass eine Herausgabe des Votums unter den jetzt obwaltenden Umständen nur dann tunlich sei, wenn dasselbe entweder überarbeitet oder ein Nachtrag geliefert würde.

Nr. 173. 22. Juni 1842.

Preussen

Königsberg, 15. Jun. Das nachstehende, von etwa hundert hiesigen Kaufleuten unterzeichnete Schreiben hat

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der Vorstand der Kaufmannschaft, von kräftig unterstützenden Worten begleitet, an den König gelangen lassen. »An ein Vorsteheramt der Kaufmannschaft hier. Dem Vernehmen nach sollen in Berlin russische Kommissare eingetroffen sein, um mit Preussen einen neuen Handelstraktat abzuschliessen. Wir dürfen uns jedoch nicht zu sonderlichen Hoffnungen berechtigt halten, obgleich diesmal wir aufgesucht werden. Russland hat mehr seine Grenzsperre als sein Prohibitivsystem im Auge, und sind ihm erst durch Erneuerung des Kartells wegen Auslieferung der Überläufer, jene aufrecht zu erhalten, die Mittel gegeben, dann werden nachträgliche Tarifsätze und Bestimmungen die aus Not gemachten Konzessionen vereiteln, wogegen uns weit mehr daran liegen muss, dass die Grenzsperre aufgehoben werde, was dann einen freieren Handelsverkehr nach sich ziehen wird. Gegen ein Prohibitivsystem gibt es Handelsrepressalien, selbst unter sonst befreundeten Nationen, und Russland könnte sie fürchten, da wir uns im Besitz der Mündungen der beiden Hauptströme Polens befinden, allein Repressalien gegen Grenzsperre sind unmöglich, ohne der Absicht des Gegners zu Hilfe zu kommen. Wir sagen absichtlich, des Gegners, indem eine Grenzsperre unverträglich mit aufrichtigen Bündnissen, und zuwiderlaufend jeder Nachbarlichkeit, nur geeignet ist Hass zu erzeugen. Dieser gibt sich vorerst kund gegen solche Massregeln, die die beiderseitigen Länder bedrücken, und welche zu eludieren die nachbarlichen Anwohner sich in Gewinn und Schadenfreude vereinigen. Jedenfalls entsteht dadurch eine gefährliche Demoralisation, die besonders bei unseren Grenzbewohnern um sich greift. Von russischen Schmugglern verlockt, begleiten unsere Bauern die Kontrebande in bewaffneten Haufen, wobei es mit dem jenseitigen Militär häufig zu den blutigsten Exzessen kommt. Für den ersten Augenblick ist hiervon für die äussere Ruhe des Staats wohl nichts zu fürchten; allein die Politik, die nur so lange ver-

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gibt, als sie muss, vergisst nichts, sobald sie den Zahltag bestimmen kann, und es ist bekannt, wie empfindlich Regierungen für die Ehre und das Wohl ihrer Untertanen sind, wenn zu einem gewünschten Kriege die scheinbaren Rechtsgründe gesucht werden. Jedenfalls sollten die hier bezeichneten Übelstände die ganze Sorgfalt der höchsten Behörden in Anspruch nehmen, da unser glorwürdigstes Nationalinstitut, die Ehre unserer allgemeinen Waffenfähigkeit, wenn auch nur durch einzelne rohe Individuen kompromittiert wird. Glücklicherweise ist die Abhilfe jetzt in Preussens Hand gegeben. Ohne einen starken militärischen Kordon kann nämlich Russland sein doppeltes System nicht durchführen, und ohne Kartellkonvention mit Preussen ist, wie die neuesten Erfahrungen lehren, ein solcher Kordon unmöglich. An demselben Tage, an welchem das alte Kartell ablief, begannen russische Soldaten zu uns bei Oletzko, Lyck etc. mit Waffen und Pferden zu desertieren, und nach den glaubwürdigsten Aussagen war ein ganzes Regiment in Auflösung begriffen. Leider wurden infolge der provisorischen Verlängerung des Kartells mehrere Soldaten ausgeliefert, von denen einige sofort erschossen wurden und einige unter Stockschlägen starben. Nach einem solchen, nur in Kriegszeiten zu rechtfertigenden Verfahren ist es dem Gewissen unserer wackeren und loyalen Landräte kaum zuzumuten, die Kartellvorschrift, deren blutige Folgen sie vor Augen gesehen, ferner zu vollziehen, um so weniger, da sie überzeugt sein müssen, dass ihre auf Religion begründeten Scrupel mit der erhabenen Humanität unsers edelsten Monarchen übereinstimmen. Es darf ferner nicht ausser Acht gelassen werden (und gestehen wir auch hiermit eine heimische Sünde ein), dass unsere Gendarmen und Bauern für das Einfangen solcher Deserteure russische Prämien empfangen und somit Menschenjagden veranstalten wie auf die wildesten Tiere. Durch diese Sachlage in unserm Inneren aufs tiefste ergriffen und erschüttert, er-

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suchen wir einen etc. der hiesigen Kaufmannschaft, Sr. Maj. unserem allverehrten Könige, dessen herrliches Gemüt jeder rein menschlichen Regung offen ist, dessen gotterfülltes Herz an fremden Leiden den rührendsten Anteil nimmt, untertänigst zu unterlegen, dass >selbst die scheinbar vorteilhaftesten Konzessionen des neuen Handelstraktats uns nur schmerzlich sein würden, wenn ihm eine Kartellkonvention zur Grundlage dienen sollte<. Wir wären vielmehr bereit, das uns verarmende Prohibitivsystem Russlands noch eine Zeit lang zu ertragen, es mit reinem Gewissen zu dulden, als uns durch das Blutgeld für ein solches Kartell zu bereichern. Auch werden die materiellen Vorteile eines auf Sittlichkeit begründeten Verfahrens nicht ausbleiben. Russland in der Unmöglichkeit, seine Grenzsperre zu behaupten, wird bald auf richtigere Grundsätze zurückzukommen sich gezwungen sehen und alsdann Bedingungen beantragen, die sowohl mit der Würde und Humanität Preussens als mit dem wohlverstandenen Interesse der beiderseitigen Untertanen wahrhaft übereinstimmen.« (Folgen die Unterschriften.) (Auch die hamburger Blätter veröffentlichen dieses Schreiben.)

No. 174. 23. Juni 1842.

Preussen

Berlin, 19. Jun. Dem beabsichtigten neuen Judengesetz ist durch eine höchst unerwartete Instanz ein Einwand entgegegestellt worden. An den Kabinettsrat Müller gelangte nämlich ein Schreiben, das, wie sich nach Eröffnung desselben ergab, an den König gerichtet war und den mit kabbalistischer Gelehrsamkeit abgefassten Nachweis enthielt, dass seit zweihundert Jahren jedes gegen die Juden erlassene Gesetz auf der Stelle irgendein Unglück zur Folge hatte. Durch eine grosse Anzahl von Daten, die bis in das

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kleinste Detail der Geschichte sich verlaufen, war das Faktum konstatiert. Der unterzeichnete Name ergab eine deutlich geschriebene und dennoch unentzifferbare Chiffre. Es war dem Könige daran gelegen, den Verfasser dieses Briefes kennen zu lernen, und Hr. v. Rochow erhielt den Auftrag, ihn wo möglich zu ermitteln, jedoch mit dem ausdrücklichen Bemerken des Königs, dass er den Schreiber eines so gründlichen Aufsatzes schätze und nur im Sinne dieser Achtung seinen Namen zu erfahren verlange. Ein deshalb befragter Ältester der Judenschaft wusste keinen Aufschluss zu geben, und der Verfasser selbst hat sich noch nicht gemeldet. So märchenhaft das Ereignis aussieht, so ist doch mein Gewährsmann, weil selbst dabei beteiligt, glaubhaft genug, um seiner Erzählung das Gepräge unverfälschter Wahrheit zu geben, und ich trage deshalb kein Bedenken, dieselbe mitzuteilen. - Neulich fand sich in einer unserer Zeitungen unter der Überschrift »Lehrfreiheit« (die Aufschrift war einem Engelbild ähnlich, das auf einer moderdunstigen Todtengruft steht) folgender Anfang: »Über Lehrfreiheit auf den Universitäten oder vielmehr über die Begrenzung der Lehrfreiheit wird das Aufsichtsrecht von Theoretikern der Staatsverwaltung streitig gemacht. Der praktische Standpunkt hält die Sache unzweifelhaft. Jedem Rechte steht eine Pflicht gegenüber. Wem mit einem Lehramte das Recht übertragen ist, Jünglinge in einer bestimmten Wissenschaft zu unterweisen, dem ist zugleich die Pflicht damit auferlegt, sie nicht aus der Bahn sittlicher Menschen und treuer Untertanen zu bringen.« Klingt das nicht erhaben und unwiderleglich? Das ist der wahre Ton unserer guten Gesellschaft. Als ich es las, glaubte ich diesen und jenen mir bekannten Geheimrat, Hofrat und sonstigen Rat wohlgefällig sich aussprechen zu hören. So geistreich spricht nur, wer feine Manieren, Esprit und patriotisches Selbstgefühl hat. So ungewaschen freilich spricht auch kein anderer. »Jedem Rechte steht eine Pflicht

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gegenüber!« O unumstössliches Philosophem, o prächtiger Satz eines grossen Geistes, wie trefflich bist du zu gebrauchen! Wem mit einem Nachtwächteramte das Recht übertragen ist, die Stunden abzupfeifen, dem ist zugleich die Pflicht damit auferlegt, nicht von der Bahn eines frommen Hausvaters und eines christlichen Ehemannes zu weichen; wem mit einem Bettelvogtamte das Recht übertragen ist, das Vagabundengesindel im Zaum zu halten, dem ist zugleich die Pflicht damit auferlegt, sich nicht saumselig zu zeigen im andächtigen Lesen des Katechismus oder unregelmässig im sonntäglichen Kirchgang. Dem Recht des Nachtwächters steht die Pflicht des frommen Hausvaters und christlichen Ehemannes gegenüber; dem Recht des Bettelvogts steht die Pflicht der fleissigen Katechismuslekture und des gewissenhaften Kirchenbesuchs gegenüber, und dem Recht des Lehramts in einer »bestimmten Wissenschaft« steht die Pflicht gegenüber, die Jünglinge in »Sittlichkeit und Untertanentreue« zu erhalten. »Wie scharfsinnig!« ruft der ganze exklusive Teezirkel. »Ist mir doch eine curiose Logik, das! brummt seitwärts ein unfashionabler Mutterwitz: das geht ja bei diesen feinen Leuten wie Kraut und Rüben durcheinander! Wenn ich mir den hübschen moralischen Satz zu gehöriger Nutzanwendung zurechtlegen sollte, so würde ich sagen: Wem das Recht übertragen ist, Jünglinge in einer bestimmten Wissenschaft zu unterweisen, dem ist zugleich die Pflicht damit auferlegt, alles ohne Rückhalt zu sagen, was der Geist dieser bestimmten Wissenschaft fordert, und dabei so unverzagt zu verfahren, dass er ein rechter und lauterer Jünger dieser Wissenschaft genannt zu werden verdiente. Dem Recht, eine bestimmte Wissenschaft zu lehren, steht ewig die Pflicht gegenüber, den Geist derselben, wie er ihr ihn ablauscht, mit unerschütterlichem Mute zu offenbaren, ohne an ihm nach Rücksichten zu drehen und zu deuteln, und wäre dieser Geist auch so gewalttätig, dass er, wie einst

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der christliche, eine Jahrtausende alte Welt zusammenbräche. So würde ich mir den Satz auslegen. Passt aber nicht in die feine Gesellschaft; will lieber schweigen.« - Die Vossische Zeitung nahm eine empfehlende Anzeige der Rheinischen Zeitung, welche mehrere Leser der letzteren ihr zusendeten, auf; die Spener'sche dagegen weigerte sich, obgleich der Artikel als »eingesendet« bezahlt wurde. Und der Grund? Ohne Zweifel ein höchst erbaulicher!

Nr. 180. 29. Juni 1842.

Preussen

Berlin, 26. Jun. Bei der jüngsten Landratswahl des westhavelländischen Kreises kam das erste Mal keine Einigung zu Stande, und bei der zweiten, wirklichen Wahl wurde keiner derjenigen Kandidaten gewählt, die sich gemeldet hatten und auf beste Empfehlung stützen konnten, sondern ein ganz anderer. Der Regierungskommissar zeigte auf diesem zweiten Kreistag an, dass er im Namen des Ministers (des Inneren) sein Missfallen über die nicht zu Stande gekommene erste Wahl auszusprechen habe. Hiergegen trat der frühere Landrat, Hr. v. Hobe, dessen Name in diesen Blättern schon mehrfach genannt wurde, mit der Erklärung auf, dass sie es nicht gutheissen könnten, wenn der Minister im vorliegenden Falle sein Missfallen zu erkennen zu geben beliebe, und dass er verlange, es werde diese ihre Weigerung, dasselbe hinzunehmen, ins Protokoll gesetzt. Trotz der Gegenrede des Regierungskommissars drang die Motion des Landrats v. Hobe durch, indem zuerst die städtischen Deputierten derselben beitraten, dann aber auch die Mehrzahl des Adels sich anschloss. - Über die Versetzung unserer Beamten lässt sich eigentlich keinem Gerüchte recht trauen; denn sei es auch noch so bewährt, so tritt oft über Nacht ein Beweggrund ein, der das

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am Tage Festbeschlossene wieder verflüchtigt. So hiess es anfänglich, der Kammergerichts-Vizepräsident v. Kleist, Milchbruder des Königs, werde als Oberpräsident nach Posen kommen. Jetzt wird versichert, er erhalte die Oberpräsidentur in Stettin, und an seine Stelle rücke der Kriminalgerichtsdirektor Bonseri.

No. 188. 7. Juli 1842.

Preussen

Berlin, 4. Jul. Einem Briefe aus Königsberg zufolge hat die dortige Kaufmannschaft bereits auf ihr an den König eingereichtes Schreiben, welches bekanntlich die Bitte um Aufhebung des Kartellvertrags enthielt (Nr. 173), eine Antwort erhalten des Inhalts, dass zwar für ihre merkantilischen Interessen die möglichste Sorge getragen werden solle, ihre in die Politik streifenden Bemerkungen aber zurückgewiesen werden müssten, weil dergleichen Fragen über den Gesichtskreis der Untertanen hinaus lägen. - Insofern versichert wird, dass Dr. Mundt demnächst eine längst gewünschte Professur erhalten werde, scheint es gewiss zu sein, dass die seither gegen das junge Deutschland bestandenen Massregeln völlig aufgehoben sind.


No. 190. 9. Juli 1842.

Preussen

Berlin, 6. Juli. Der Ø-Korrespondent schreibt in Nr. 184 Ihrer Zeitung über den Verein der »Freien«: »Von einer solchen Gesellschaft verlautet, wie wir versichern können, hier nichts.« Heisst das nicht anmasslich sprechen? Gegen die Versicherung: »Ich habe nichts davon gehört«, würde niemand etwas einzuwenden haben, weil es jedem gleichgültig sein kann, ob der Korrespondent dies und das erfahren hat oder nicht. Aber »es verlautet hier (in ganz

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Berlin) nichts davon!« das ist eine unberechtigte Sprache. Ohnehin hätte er aus der Spenerschen Zeitung erfahren können, dass bereits bestimmte Namen der Mitglieder genannt werden. Ich kann dem Ø-Korrespondenten aber auch die Gegenversicherung machen, dass ich mich persönlich von dem Dasein eines solchen Vereins zu überzeugen Gelegenheit hatte. Allerdings aber ist es ein Verein, dem man im materiellen Sinne diesen Namen streitig machen kann; es ist ein geistiger, kein bürgerlich konstituierter, kein statutenmässiger, ein Verein, von dem sich nicht sagen lässt, er sei hier oder dort; seine Mitglieder sind aller Orten, und ich stehe nicht dafür, dass, wenn ich mich in die nächste beste Gesellschaft begebe, ich mich nicht in der Mitte von Vereinsmitgliedern befinde. Eine Handhabe für die Polizei fehlt ihnen, und wenn ihrer zwanzig beisammensitzen und zusammenwirken, so würden sie doch einem Häscher, der sie hier gewiss zu fassen meinte, unter den Händen in ein Phantom zerrinnen, und an einem anderen Ort gleich wieder, vielleicht um einige Dutzend vermehrt, die Köpfe zusammenstecken und noch ein Stündchen traulich über die Autonomie des Geistes verplaudern. Wie der Königsberger Artikel beweist, scheinen sie wirklich der Versuchung nahe gewesen zu sein, ihre Namen zum Besten zu geben und dadurch handlich zu werden. Nachdem sie jedoch mannigfach davor gewarnt worden sind, unter anderen gleich durch den ersten Artikel Ihrer Zeitung, mögen die Freien wohl jenen Plan aufgegeben haben, um vor der Hand ihre Wirksamkeit nicht durch förmliche Konstituierung zu hemmen und eine geistige Macht vor der Gefahr zu bewahren, durch Voreiligkeit zu einer materiellen Ohnmacht herabzusinken. - Noch zuversichtlicher als jener Korrespondent verfährt ein zweiter mit einem Ü in Nr. 181 gegen einige Ihrer übrigen Berichterstatter. Zunächst klagt er in der angezogenen Nummer einen, der über die die Zeitschriften betreffenden

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Zirkularverfügung gesprochen hatte, ohne weiteres des Verbrechens absichtlicher Verdächtigung an, und bleibt den Beweis schuldig, oder vielmehr, er bleibt ihn nicht schuldig, sondern führt ihn durch eine Ungenauigkeit, die jedem, der mehr als eine Zeitung liest, in die Augen springt. Denn es ist eben nicht der Fall, dass »die deutsche wie die ausländische Tagespresse dem Geiste der Zirkularverfügung über die periodische Literatur eine ungeteilte Anerkennung zolle«, und man kann sich vom Gegenteil leicht durch Nachlesen der betreffenden Nummern überzeugen. Sein zweiter Vorwurf betrifft mich selbst. »Es kann versichert werden, dass Ihr Korrespondent sich keineswegs im Irrtum befindet, wenn er am Schluss seines Berichts die Bemerkung macht, dass das Ereignis märchenhaft aussehe.« Kann man das widerlegen nennen? Einem dritten Korrespondenten, der über Schärfung der königsberger Zensur berichtet hatte, sagt er: es sei nicht wahr, denn Er müsse das wissen. Bei dem Scheinbeweise, zu welchem er sich herablässt, übergeht er, dass unter den in einem besonderen Heft abgedruckten Artikeln der Königsberger Zeitung von ebendemselben Zensor, der jene Artikel hatte passieren lassen, Stellen gestrichen worden sind, und ausserdem alle Artikel über den Kartellvertrag wegfallen mussten. Mit solcher Geringschätzung sollte kein Korrespondent das Publikum behandeln. »Ich versichere, dass das und das nicht wahr ist!« Welche Garantie aber bieten Sie uns, dass wir von Ihnen die Wahrheit erfahren?


Nr. 193. Beilage. 12. Juli 1842.

Preussen

Berlin, 8. Jul. Der Professor Jacobi wird, wie es heisst, von Königsberg hierher versetzt werden. - Kopisch arbeitet an einer Geschichte aller Denkwürdigkeiten, die sich

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auf Sanssouci beziehen. Da der König das Werk in seinen besonderen Schutz nimmt, so wird dem Verfasser alles zugänglich sein, was er braucht, und die Bequemlichkeit einer ungemessenen Zeit nicht fehlen.


No. 195 14. Juli 1842.

Die Freien

Der Verein der »Freien«, von dessen Dasein die Königsberger Zeitung die erste Kunde brachte, hat in rascher Aufeinanderfolge fast allen Blättern zum Gegenstande der Discussion dienen und zum Teil Angriffe ertragen müssen, so heftiger und fanatischer Art, dass selbst ein Widersacher, wenn er nicht geradezu die Unbesonnenheit zu einer Tugend ausprägen will, sich betroffen fragen muss, ob denn der Verein, solchen Feinden gegenüber, wirklich ohne alles Recht sei. Er verdient unstreitig als ein wichtiges Zeitereignis angesehen zu werden, welchem keiner, der geistige Bestrebungen zu würdigen versteht, seine Aufmerksamkeit versagen darf; wie auch zuletzt das Urteil über ihn ausfallen mag, jedenfalls hat man ihn zuvor ruhig ins Auge zu fassen und das Beste vorauszusetzen, weil man bei jedem Gericht und jeder Kritik von dieser Voraussetzung anfangen muss. Mit wütendem Sturme brachen die meisten Zeitungen gegen die Freien vor, an der Spitze die Spener'sche mit dem Schreckensrufe: »Die Autonomie des Geistes sei die Frucht knabenhafter Selbstüberhebung und sündlicher Verkennung der Schranke menschlicher Erkenntnis, und die christliche Gemeinde, in deren Schos eine solche Propaganda des Unglaubens sich erzeugen könnte, würde sich selbst das Urteil tiefer Entartung sprechen«; sie läutet die Sturmglocke gegen die Ketzer und weist deutlich genug auf die Knüttel der Berliner hin, womit sie die schöne Pöbelszene der Züricher gegen Strauss auch auf unserm Markt aufführen sollen: »Sicher würde

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jedem, der sich in unserer Stadt zu einer Lehre offen bekennen wollte, welche anstatt des Gottesdienstes eine Anbetung (!) des menschlichen Geistes proklamiert, die tiefste Verachtung seiner Mitbürger treffen, welche in ihrer Mitte das Treiben einer Gesellschaft nicht dulden würden, deren Ansichten nur dazu dienen könnten, alle sittlichen Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft zu untergraben, der gesetzlosesten Willkür Tor und Tür zu öffnen und Grundsätzen Eingang zu verschaffen, vor deren praktischen Folgen es geraten sein müsste, Panzerhemden unter den Kleidern anzulegen und Haus und Familie vollständig zu verschliessen.« Was die Spenersche in diese wenigen würdelosen Worte kleidete, das paraphrasierte die »Kölnische« drei grosse Spalten lang, und machte damit ihrer Schwester alle Ehre, sich selbst aber, und der gebildeten und christlichen Welt, die sie doch zu vertreten sich das Ansehen gibt, desto weniger. Nein, wer über das Leben und gar über den Wert geistiger Bewegungen seiner Zeit ein öffentliches Wort sich erlauben zu dürfen glaubt, der sollte wenigstens in seiner Haltung ein ebenes Mass von Bildung, in seinen Aussprüchen die Würde eines gereiften Gedankens, in seiner Kritik die Spuren eines mindestens versuchten Eindringens in die Sache verraten. Das Publikum liest ja die Blätter nicht, um zitternde Exklamationen einer unmännlichen Furchtsamkeit zu bemitleiden, sondern um eine achtungswerte Sprache zu vernehmen. Wie viel würdiger wusste sich hierbei die Aachener Zeitung zu betragen, die, obwohl gleichfalls eine Gegnerin der Freien, mit dem untadeligsten Freimut auftritt und jedem Einschreiten »von Regierungswegen« sich widersetzt. Aber auch Ihr Blatt hat bereits in der vordersten Reihe die Angelegenheit besprochen und jene Gerechtigkeit dabei bewiesen, welche nie aus blindem Vorurteil verdammt. Die Sache ist in der Tat in unserer, von allerlei liberalen Tendenzen vielbewegten Zeit so inhaltschwer und bedeutend, dass man

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ihr so weit als irgend möglich auf den Grund zu kommen, ihre Motive ihr abzulauschen, ihr etwaniges Recht vor halsstarriger Verwerfung zu sichern suchen muss, und kein Ton kann hierfür passender sein als der von Ihnen bereits angeschlagene ruhiger und furchtloser Betrachtung. Wer der Gefahr ins Auge schaut, der überwindet sie, wenigstens schreckt sie ihn nicht mehr. Dass und in welcher Weise ein Verein der Freien wirklich besteht, haben Sie unlängst schon berichtet, und ich überführe mich von Tag zu Tag mehr davon und will hier nur noch hinzusetzen, dass die Mehrzahl und, wie das denn so kommt, auch die Stimmführer sich die unsinnigsten Vorstellungen von demselben bilden und durch sein Dasein um ihr Liebstes gebracht zu werden fürchten. Einige Schuld trägt gewiss die abgerissene und eilfertige Darstellung, welche die Königsberger Zeitung von seinen Bestrebungen liefert. Sehen wir aber hiernach selbst zu, was die Freien denn eigentlich wollen. »Ihre Grundsätze äusserlich geltend machen.« Zunächst, worin bestehen diese Grundsätze? Darin, »die Autonomie des Geistes als Fahne zu erheben und die Grundüberzeugung der modernen Philosophie aus der begrenzten Sphäre der Wissenschaft auch in die weiteren Kreise des Lebens einzuführen und daselbst geltend zu machen.« Es ist hier gewiss nicht der Ort, diese Grundüberzeugung zu prüfen, und sie schlechtweg anzuerkennen oder zu verwerfen. Sie liegt in den wissenschaftlichen Werken der modernen Philosophie vor und wird ihre Gegner auf diesem Felde finden und siegen oder unterliegen. Zuvörderst ist es eine »Überzeugung«, zu der sich zu bekennen niemandem das Recht streitig gemacht werden kann, und wenn die »Freien« sie zu vertreten sich anheischig machen, so wird man sie deshalb nicht tadeln oder gar verdammen, sondern einzig mit den Waffen der Überzeugung bekämpfen dürfen. Allein sie wollen diese Überzeugung auch »in die weiteren Kreise des Lebens einführen«, und

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dies scheint der nächste Sinn des »äusserlich Geltendmachens« zu sein. Wiederum lässt sich nicht einsehen, was dagegen einzuwenden wäre, wenn Leute, die selbst eine bestimmte Überzeugung gewonnen haben, auch andere mit ihr vertraut machen, sie möglichst allen mitteilen und entgegenstehende Überzeugungen, wenn sie der Kraft, sich zu halten, ermangeln, stürzen wollen. Der gegenseitige Austausch von Überzeugungen muss frei sein, und wenn auch der Presszwang ihn momentan hemmt, statt ihn zu befördern, so bleiben doch die unbeschränkbaren Handelswege des mündlichen Verkehrs offen, die gerade um so eifriger befahren werden, je sorgsamer man die Landstrassen der Literatur vor Schmuggelwaren gehütet findet. Was man einander ins Ohr sagt, dringt tiefer ins Herz hinunter, als was sausend unter dem Gewirre von tausenderlei Stimmen an den Ohren vorüberfliegt. Man kann sich für den Wunsch, die Gemüter mit dieser oder jener verbotenen Überzeugung recht gründlich zu erfüllen und zu erhitzen, kaum einen günstigeren Zustand denken, als den eines temporären Presszwanges: es darf dann nur die eine Partei, die bevorzugte, reden, und sie kommt richtig durch ihr Reden um allen Kredit, und was sie verteidigt und preist, wird den Lesern allmälig verächtlich und widerlich. Ja jeden Gran von Freiheit, den man einer Überzeugung, welche sich äussern will, entzieht, legt das Publikum als ein Pfund guten Vertrauens auf die Wagschale dieser Überzeugung und fügt, es ist so natürlich, noch einen Zentner schweren Misstrauens gegen die Schrankensetzenden hinzu. Wenn die Freien daher ihre Überzeugung verbreiten wollen, wer darf, wer kann sie daran hindern? Wer es versuchte, würde die Verbreitung befördern, und den Heisshunger danach rege machen: verbotene Frucht schmeckt am süssesten. Ob den Freien aber ein »Verein« zu diesem Zwecke förderlich oder wenigstens nötig ist, das wäre eine andere Frage. Mit

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welchem Schrecken man sie jetzt aufgenommen hat, davon haben sie sich sattsam überzeugen können; wer also unter diesem Namen aufträte, der würde sich, wenigstens für den Augenblick, die Zugänge verstellen und aus Gespensterfurcht abgewiesen werden. Von dieser Seite betrachtet, was soll da ein Verein? Ungesetzlich wäre er nicht, wohl aber unklug. Indes scheinen die Freien durch einen zweiten Grund bewogen zu werden, zu einem Verein zusammenzutreten. »Der Verein will versuchen, seinen Austritt aus der Kirche öffentlich und mit der Namensunterschrift aller seiner Mitglieder zu erklären.« Hier wird wohl ein Missverständnis obwalten. Die Kirche, wenigstens die protestantische bei uns, ist ja keine Macht mehr, die dem Einzelnen irgendeinen Zwang auferlegte: die Kirche zwingt nicht zur Taufe, Konfirmation, Trauung etc. Zwänge sie, so würde ihr Zwang sich durch Kirchenstrafen zu erkennen geben. So aber hat Derjenige, der z.B. sich nicht konfirmieren liesse, nur die bürgerliche Strafe zu erwarten, dass er jedes bürgerlichen Rechtes verlustig geht. Wo der Staat nicht durch Polizeigewalt die Einzelnen zu den kirchlichen Handlungen anhält, da sieht sich die Kirche verlassen, und wenn jemand, ausser zur Taufe und Konfirmation, sein Lebtage nicht mehr in die Kirche wandert, so kann die Kirche doch ihm keine Busse auflegen, ja, was noch mehr ist, Leute, die so unkirchlich leben, werden darum nicht um ein Haar weniger geachtet, wie unter anderen Jean Paul beweist, der sich nach der Versicherung seiner Bayreuther Mitbürger um Kirchenbesuch und Abendmahlsgenuss nicht im entferntesten bekümmerte. Dadurch, dass sie keine Macht mehr über den Einzelnen ausübt, hat sich die protestantische Kirche in eine unsichtbare und innerliche verwandelt, was sie zur Zeit ihrer vollen Blüte, wo die Kirchenbussen im Schwunge waren, nicht gewesen war. Was soll nun bei einer unsichtbaren und innerlichen Kirche ein sichtbarer und äusserlicher Austritt bedeuten? Wer die

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Predigt nicht hören, das Abendmahl nicht geniessen mag, der kann es ja lassen: die Kirche tut ihm keine Gewalt an. Tausende handeln so bis an ihren Tod, und niemand fragt danach; sind sie nur sonst achtungswerte Menschen, so entgeht ihnen die Verehrung ihrer Mitbürger nicht und man setzt sie wohl gar, wie Jean Paul, unter die unsterblichen Genien des Menschengeschlechts. Man fühlt es, dass die Kirchlichkeit eine innerliche Sache des Menschen ist, die jeder mit sich abzumachen und vor niemandem zu verantworten hat. Gegen eine so harmlose und zwangsfreie Sache, wie die Kirche ist, geharnischt in die Schranken treten zu wollen, wäre zwecklos und mit Recht gehässig. Da ich nun mir vorgenommen habe, bei den Freien nach der Wahrheit zu spüren, die etwa ihrer Tendenz zu Grunde liegt, und deshalb von der Voraussetzung ausgehe, dass sie nicht, wie ihre knirschenden Feinde behaupten, lediglich einen »knabenhaften Übermut« ausschütten wollen, so nehme ich an, dass »Austritt aus der Kirche« nur ein schlecht gewählter Ausdruck für das sei, was sie eigentlich beabsichtigen. Auch stösst diese Annahme auf keinen Widerspruch in dem königsberger Artikel. Und doch hat gerade dieses verunglückte Wort ihnen so viel Hass und Feindschaft zugezogen. Man denkt, sie wollen sich durch ihren Austritt zu Feinden aller Derer machen, welche einen kirchlichen Sinn bewahren und einen christlichen Wandel fortführen zu müssen glauben; man denkt, sie wollten die Kirche vernichten, die jeder Christgläubige braucht, sie wollten den Christen das Unentbehrliche rauben. Das liegt wenigstens nicht in ihren Worten, und es kommt mir vor, als müsste man ein sehr ängstliches und verzagtes Herz haben, wenn man es ihnen überhaupt unterlegt. Sie wollen eine Überzeugung verbreiten, die »Grundüberzeugung der modernen Philosophie von der Autonomie des Geistes«. Möglich, dass im Gefolge dieser Überzeugung sich auch der Grundsatz einfindet, dass derjenige, der sich

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zur Autonomie des Geistes bekennt, der christlichen Kirche nicht mehr bedürfe. Wen sie für diese Überzeugung gewinnen, der wird eben tun, was so Viele getan haben und noch alle Tage tun: er wird die Kirche für sein Bedürfnis ausser Acht lassen. Was folgt daraus für Diejenigen, welche von jener Grundüberzeugung unberührt bleiben? Etwa, dass ihnen, die einer anderen Überzeugung leben, gleichwohl die Kirche zerbrochen, das Christentum entwendet werden soll? Wo ist das ausgesprochen, und mit welchen Rechte rennt man zu dem barbarischen Vorwurfe, dass die »Freien« Bilderstürmer seien? Sie wollen eine »Überzeugung« ins Leben einführen und glauben durch ihren Austritt schon einen Teil des Beweises zu führen, dass die Kirche nicht unbedingt notwendig sei; heisst das so viel, als die Absicht kund geben, auch den Nichtüberzeugten Gewalt anzutun, heisst das das Christentum zerstören für alle, die doch gerade an diesem Christentume hangen? Nein, es heisst nichts anderes als eine Überzeugung männlich aussprechen und männlich vertreten. Es heisst, mit einem Wort, auf dem Wege der »Überzeugung« wandeln, nicht auf dem der Stürmens und Revolutionierens. Darum ist die Gefahr wohl zu bedenken, dass nicht, wer gegen sie, die Freien, stürmt und Gewalt oder Verbot braucht, ein schlimmerer Revolutionär sei als Jene, die es gar nicht sind. Gleichwohl aber hat der »Austritt aus der Kirche« keinen Sinn, und das Gehässige seines Scheines konnte gänzlich vermieden werden. Der Austritt ist ein innerlicher, kein äusserlicher. Sehen wir genauer zu, so war auch die Erklärung nicht gegen die Kirche gerichtet, sie war es gegen den Staat, nicht gegen die Ohnmacht der Kirche, sondern gegen die Gewalt des Staats. Die Erklärung der Philalethen, dass »sie sich den kirchlichen Förmlichkeiten, auf deren Erfüllung der Staat besteht, wie Ehe und Taufe, >notgedrungen< unterwerfen«, darf wohl zugleich den Freien in den Mund gelegt werden. Dieses

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»notgedrungen« bezeichnet erst die Not, welcher durch einen Verein abgeholfen werden soll. Da sehen wir denn die Schwachen gegen die Starken, ein kleines Häuflein gegen die ungeheure Mehrzahl auftreten. Wer läuft dabei am meisten Gefahr? Nicht Die, welche mit materieller Ohnmacht eine Opposition zu bilden versuchen, sondern die anderen, die dem Versucher stehen müssen und seinem bösen Rate, das »Recht des Stärkeren« geltend zu machen. Ich höre häufig sagen, es sei nicht zu verlangen, dass der Staat um einiger Wenigen willen ein Gesetz oder eine Institution ändere. Im Gegenteil, auch um eines Menschen willen müsste er sogar ein tausendjähriges Gesetz umstossen, wenn eben dies Gesetz ein Unrecht wäre. Von den Engländern wird schon längst gar manches alte Gesetz, dessen Ausführung ein Unrecht wäre, gebeugt, und besser handelten sie noch, wenn sie es auf der Stelle brächen. Was das Verlangen der Freien betrifft, der Staat solle das Staatsbürgertum nicht länger an ein religiöses Bekenntnis knüpfen, so ist das gar nicht einmal mehr die Stimme Weniger. Die Juden können, wenn sie ihren Wunsch nach Emanzipation auf die letzte Basis zurückführen, nichts anderes als eben diese Trennung des Religionsbekenntnisses von dem Staatsbürgertum begehren. Es laufen überhaupt in diesem von den Freien unverdeckt aufgestellten Punkte die wichtigsten Fragen des gegenwärtigen Staatslebens zusammen, und in letzter Instanz dreht sich alles um die Alternative, ob der moderne europäische Staat ein »christlicher« sei oder ein »humaner«. Man sagt: »Unsere europäischen Staaten haben sämtlich das Christentum zur Grundlage.« Beweis? »Dessen bedarf es nicht, es ist ein unumstössliches Axiom!« Sehr schön, ein mathematisches Axiom bedarf des Beweises nicht, aber eine wurmstichige Einbildung darf sich auch nicht für ein Axiom ausgeben. Die obige Behauptung von der Grundlage des Christentums ist durch und durch falsch und ein Zeichen

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von grosser Unkenntnis der Geschichte und noch grösserer Unfähigkeit eines unbefangenen Nachdenkens. Dass unsere Staaten nicht christliche seien, dies darzutun ist zwar keine schwere, wohl aber eine umfangreiche Aufgabe, die zur Zerstreuung des Vorurteils in Bälde gelöst werden muss; dass sie es nicht sein können, lässt sich sehr bald einsehen. Hier, wo uns ein beliebiges Schalten mit dem Raume nicht gestattet ist, nur wenige kurze Andeutungen. Es scheint so klar zu sein, dass, da wir Christen sind, auch unser Staat ein Werk des Christentums sei, und doch ist er es eben so wenig als die von Christen ausgebildete Naturwissenschaft eine christliche Naturwissenschaft oder die von christlichen Deutschen so reich entwickelte Philosophie eine christliche Philosophie ist. Der Staat ruht vielmehr auf dem Prinzip der »Bildung, der Zivilisation«. Der Staat ruht auf dem Prinzip der »Weltlichkeit«, das Christentum auf dem des »Himmelreichs« (»Mein Reich ist nicht von dieser Welt«). Gegen alles, was im Staate von grosser Bedeutung ist, verhält sich das Christentum völlig gleichgültig; ihm erscheint alles unwesentlich, selbst die Freiheit. Von der Höhe der »Freiheit der Kinder Gottes« schaut der Christ mitleidig auf jede andere Freiheit, als auf eine »äussere« herab. Ob Fürst oder Lump, Herr oder Knecht, Frei oder Sklave, arm oder reich, roh oder gebildet etc., das berührt den Christen nicht. Eine Ohrfeige, dem Grafen oder dem Bettler gegeben, wird nicht als verschiedene Injurie bestraft: der Graf wie der Bettler müssen die andere Backe anbieten. Das Weltliche soll den Christen keine Sorge machen, er soll sich nur so weit damit abgeben, als die unvermeidliche Not ihn dazu treibt. Auf die Bildung aber, auf die Schule sind alle unsere gegenwärtigen Verhältnisse, unser gesamtes Staatsleben gegründet, und das falsche Axiom muss sich in folgendes umwandeln: »Unsere europäischen Staaten haben sämtlich die Bildung zur Grund-

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lage.« Das aber muss zugegeben werden, obwohl es ohne weitere, hier nicht zulässige Ausführung schwerlich von allen richtig verstanden werden wird, dass die »werdende« Bildung sich an ihrer ergänzenden Stütze, dem Glauben, emporrankt: ihr bleibt ja, so lange sie wird, immer etwas übrig, was sie nur glauben kann. Die gediegene, volle Bildung dagegen besteht in einem freien Wissen und Wollen, und der wahrhaft Gebildete ist ein freier Geist, ein Freigeist in der reinsten Bedeutung des Wortes. Was nun schliesslich die Freien betrifft, so haben sie ihre reelle Bedeutung nicht der Kirche, sondern dem Staate gegenüber, und ihre Opposition gegen eine seiner Institutionen ist eine loyale, so loyal als z.B. die Opposition Derer, welche gegen die Zensur sprechen und diese Überzeugung geltend zu machen suchen: es ist eine »gesetzliche Opposition«.


No. 201. Beilage. 20. Juli 1842.

Königsberger Skizzen

Die unlängst erschienenen »Königsberger Skizzen von Karl Rosenkranz«, an welche schon vor ihrer Herausgabe mehrfach in öffentlichen Blättern grosse Hoffnungen geknüpft wurden, leisten in Tat alles, was ihre Vorrede verspricht, in reichlichem Masse, wenn auch das vollste Mass nicht überall erreicht wird. An diesem Mangel ist nicht etwa eine Nachlässigkeit des Verfassers Schuld, sondern die mittlere Höhe seines Standpunktes, der noch von manchen Nebeln einer leise verschwebenden Romantik umflossen ist. Hätte ich mich hier auf eine Kritik einzulassen, die, wie es sich für wissenschaftliche Kritiken geziemt, auch dem Autor zu statten kommen und ihm, so weit die Kräfte des Kritikers gehen, Belehrung gewähren sollte, so müsste ich meine Behauptung erhärten und belegen. Aus leicht ersichtlichen Gründen lässt sich das an dieser Stelle nicht

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tun, und es kann nur, als auf Belege, darauf hingewiesen werden, wie z.B. in den Artikeln des ersten Bandes (den zweiten habe ich noch nicht gelesen) der Pauperismus nicht, was das Hauptaugenmerk hätte sein müssen, scharf und bestimmt aus dem Wesen des »christlichen« oder überhaupt religiösen Staats entwickelt wird; das Gefängniswesen zwar mit praktischem Sinn einer humanen Verbesserung empfohlen, das Verbrechen aber, aus dessen richtiger, von der bisher in unseren Staaten gäng und gäben Vorstellung ganz verschiedener Auffassung allein eine radikale Änderung erfolgen kann, ganz bei seinem althergebrachten Begriffe gelassen wird; die Judenfrage einer aus Christlichkeit und moderner Bildung gemischten Beurteilung überlassen bleibt etc. Lasse sich aber der Leser durch diese Ausstellungen nicht stören, und wenn er sie nicht selbst bestätigt findet, so nehme er sie für so gut als nicht gesagt. Das Buch enthält so viel Herrliches und erfrischt so durch und durch, dass jeder, der es ungelesen lässt, sich um einen grossen Genuss bringt. Ich sage: jeder. Denn wenn auch nur Der, welcher Königsberg und jene Gegend kennt, von allen Schilderungen angeheimelt wird, so spricht doch so viel Leben und Anschaulichkeit aus ihnen und zieht sich durch alles ein so einfaches und natürliches Gewebe allgemein menschlicher Reflexionen, dass eine Neigung, Seiten zu überschlagen, sich kaum irgendwo einstellen kann. Gar Manches verdiente in öffentlichen Blättern einen Platz zu finden, damit ihm die weiteste Verbreitung zu Teil würde, und ich will zwei derartige Stellen herausheben, deren Text in unserer Zeit schon manche Variationen erfahren hat und, namentlich was den zweiten betrifft, noch oft erfahren wird. Sie mögen den Leser mit Rosenkranzens Art und Weise vertraut machen.

»In der neuesten Zeit ist bei uns auch von der Befestigung unserer Stadt die Rede gewesen. Eine bedeutende militärische Autorität wurde angeführt, nach deren

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Meinung Königsberg zu einer uneinnehmbaren Festung soll umgeschaffen werden können. Möglich, aber für meine Empfindung widrig. Mir erscheint die Leichtigkeit, mit welcher die Stadt sich jetzt jeden Augenblick über die Wallinie ausdehnen und die vor ihr gelegenen Etablissements in sich aufnehmen könnte, ihrer Universalität und ihrer Anlage zum Fortschritt ganz entsprechend. Die Universalität (als Universalität und Verständigkeit charakterisiert Rosenkranz die wesentliche Natur Königsbergs) hat eine unendliche Peripherie, der Fortschritt ein unendliches Ziel. Der Wall als eine bald verrückbare, bald zu erneuernde Grenze erscheint mir als der alle Bildung zusammenhaltende Verstand, der, um mit dem alten Kant zu reden, keine konstitutive, nur eine reguläre Funktion hat. Dass die Militärs in Friedenszeiten sich dem Festungsbaue zuwenden, ist ganz natürlich. Dass sich dabei viel Kenntnis, Scharfsinn, Genie, Kunst entwickeln lässt, ist begreiflich. Dass die Einsicht, auch in diesem Zweige menschlichen Tuns frühere Versuche zu übertreffen, schmeichelhaft wirkt, ist in der Ordnung. Dass man bei der durch die neuere wissenschaftliche Geographie so viel weiter gekommenen Terrainkunde die Systeme der baulichen Verteidigung mit viel grösserer Angemessenheit an die Flussnetze, Höhenzüge, Ebenen anschmiegen wird, ist notwendig. Dass endlich bei dem Festungsbaue wie bei dem Landstrassenbau eine Masse Proletarier Brod finden können, liegt auf der Hand. Wenn uns aber gesagt wird, dass durch Festungslinien ein Staat auf das vollkommenste geschützt sei, so ist das ein Irrtum. Für die Operationen blossser Armeen gebe ich zu, dass die Tore einer Festung, die sich einem fliehenden Corps öffnen, dass die Vorräte, die sie an Munition und Lebensmitteln beherbergt, von entscheidender Wichtigkeit sind. Sobald aber Völker sich mit einander schlagen, sind Festungen dies keineswegs. Ein Volk ist überall und kann wohl in seinem Heere geschlagen, aber

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nicht besiegt werden, wenn es anders siegen will. Warschau kann man eben daher nicht anführen, denn wir wissen, dass Polens Sache schon verloren war, bevor Warschau im letzten Kriege fiel. Die innere Entzweiung der Polen, ihr Erbübel, hatte sie schon vorher wieder vernichtet, und der glückliche Sturm der Russen auf die Hauptstadt, die den Kampf beendete, war nur das letzte äussere Resultat der Selbstentzweiung und Selbstverräterei der Polen. Für Frankreich als den Staat, der bisher - denn was die Zukunft bringt, kann man doch nicht so apodiktisch vorher wissen - das Zentralisationssystem auf die äusserste Spitze getrieben hat, dürfte die Befestigung von Paris eine grosse Bedeutung haben. Mir ist es peinlich, die Stadt des europäischen Amusements von Festungswerken eingeschlossen zu sehen. Die heitere Beweglichkeit des pariser Treibens scheint mir in zu grellem Widerspruche mit den starren Mauern und Türmen zu stehen. Vielleicht sind auch diese Wälle nur Vorarbeiten zu künftigen Boulevards, wenn die wachsende Bevölkerung wieder einen neuen Ring um die Stadt gelegt haben wird. Wenn man gegen den Bau von Festungen an Napoleons Verfahren erinnert, sie zu ignorieren, ihnen vorüberzumarschieren, so sagen die Militärs, er sei ein Genie gewesen, und für ein solches seien keine Regeln da; es modifiziere alles. Wer steht ihnen denn aber dafür, dass nicht wieder ein Genie des Krieges kommt?«

Über das häufige Betteln in Königsberg sagt Rosenkranz unter anderem: »Einer der allgemeinsten Gründe scheint mir die Indolenz der hiesigen unteren Volksklassen zu sein. Der gemeine Mann ist schwerfällig, langsam, unerfinderisch, ja arbeitsscheu. Er setzt noch keine Ehre darein, sich selbst zu unterhalten, keine Unehre darein, unterhalten zu werden. So lange er sich im Notstande befindet, verspricht er alles Mögliche zu leisten. »Erbarmen Sie sich!« ist dann das dritte Wort, womit er uns antritt. Aber kaum ist der dringendste Moment vor-

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über, so wird er schon wieder apathisch, unwillfährig, besinnt sich, ob er einen Antrag annehmen soll, und fängt an, übertriebene Forderungen zu machen, deren Ausdruck öfter bis zur Grobheit geht. Der kleine Handwerker wird bei uns den Termin zur Ablieferung einer Arbeit selten einhalten und sich ungeheuer bezahlen lassen. Wenn daher jemand in bedrängte Umstände gerät, so wird er hier nicht zunächst in sich Hilfsquellen aufsuchen, sich wieder eine bessere Lage zu schaffen, sondern er wird sich bedenken, wer ihm wohl eine Unterstützung geben könne. Dass er sich in Verlegenheit befindet, reicht für ihn hin, die Voraussetzung zu machen, dass man ihm helfen müsse. Das Abwarten aber der Hilfe, die von aussen kommen soll, der Zeitverlust, der dadurch entsteht, die niedergeschlagene Stimmung, welche sich durch die Einbildung nährt, dass andere doch etwas tun müssten, verderben den Charakter. Es entsteht eine oft kolossale Passivität, die im Erdulden von Entbehrung oft eine negative Stärke entwickelt, welche sich nur positiv zu äussern brauchte, um sogleich diese ganze Summe von Elend unnütz zu machen. Dieser Richtung auf Unterstützung von aussen her entspricht nun wirklich eine solche in Königsberg, dem Systeme des Nehmens eins des Gebens. Königsberg ist ausserordentlich wohltätig. Gewiss ist alles buchstäblich wahr, was uns davon gesagt wird, wie himmlisch es sei, die Träne eines notleidenden Bruders zu stillen, den Hungernden zu speisen, den Durstigen zu tränken, den Entblössten zu kleiden. Aber das masslose Wohltun macht die Armut zu einem organisierten Stande, oder richtiger, nicht die Armut, denn diese erhält sich noch selbst, wenngleich mit Mühe und Entbehrungen, sondern die faule Dürftigkeit. Das ist das rechte Wort. Es ist der grösste, längst anerkannte Missverstand, der Not durch blossses Geben abhelfen zu wollen. Momentan, in gewissen Fällen, muss dies geschehen, aber es darf nicht Prinzip werden, denn Not ist auch die göttliche Mutter

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der Erfindungen, der vervielfachten und erhöhten Tätigkeit. Dass die Not, wenn ihr nicht von aussen Einhalt geschieht, sogleich zum Verbrechen, zum Betrug und Diebstahl, führen müsse, ist eine Meinung, die zwar verbreitet genug ist, die man aber nicht genug bekämpfen kann. Friedrich der Grosse schon durchschaute diese weiche, in sich versinkende Indolenz und schrieb das harte Wort, dass nur durch die Verzweiflung etwas aus dem hiesigen Volke werden könne. Die Hilfe, die jemandem von aussen kommt, pflegt schnell genug aufgebraucht zu sein, und dann ist die alte Not von neuem da und erwartet abermals ein Wunder. So wird die Trägheit, die allerdings oft dürftig ist, aber es nicht zu sein brauchte, durch die Wohltaten gross gezogen, und dann weiss man nicht, wie es zugeht, dass der Abgrund, statt sich zu schliessen, immer grösser wird. Je mehr die Wohltätigkeit zu einem Systeme sich entwickelt, um so trotziger wird die Forderung, die man an sie macht. Sie erkennt ja die Not und ihre Verpflichtung, sie aufzuheben, an, sie berechtigt ja den zufällig Leidenden, Hilfe zu erwarten. Die bisher betrachtete Passivität und die Wohltätigkeit sind also in ein Wechselverhältnis gegenseitiger Steigerung getreten. Die Wohltätigkeit ist nämlich eine derjenigen Tugenden, die am schnellsten gedeihen, denn von seinem Überflusse sich etwas für einen anderen abbrechen, ist nicht zu schwer. Materielles Wohltun ist ferner ostensibel. Die Namen der Wohltäter können genannt, können gedruckt werden. Der Eitelkeit wird geschmeichelt, den Dürftigen als ein kleiner deus ex machina erschienen zu sein. Wenn nun eine fürstliche Person aus einem vollen Säckel den Stadtarmen bei einem vorübergehenden Aufenthalt einige hundert Taler schenkt, so ist das recht löblich; hat ihr diese Tat aber die geringste Aufopferung, die kleinste Anstrengung gekostet? Versagt sie sich deshalb etwas von ihren luxuriösen Gewohnheiten? Auch eröffnet sich hier in

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der Gesinnung vieler Menschen eine religiöse Verworrenheit. Die Werkheiligkeit beschleicht das Herz. Der Glaube, dass Gott unser Wohltun auch an uns, d.h. an unseren irdischen Gütern, segnen und es uns nie daran werde mangeln lassen, damit wir wohlzutun nicht zu unterlassen brauchen, nistet sich ein. Der Aberglaube, am Wohltun eine Assekuranz für die eigene Wohlfahrt bei Gott zu begründen, verunreinigt unser Wohltun. Die Formeln, mit denen der Bedürftige dankt, sind auch sämtlich darauf eingerichtet, solchen Aberglauben zu unterhalten. Eine Wohltat, die uns von Gott dreifach vergolten werden soll, ist demnach nur der Einsatz eines Kapitals, das wir mit reichlichen Zinsen zurückzuempfangen erwarten. Wer unter uns wäre wohl, der sich rühmen könnte, im Momente des Handelns von diesem pharisäischen Kalkül immer frei zu sein?« Habe ich nun wohl Unrecht, wenn ich sage, Rosenkranz hätte hier noch einen Schritt tun sollen, den letzten, entscheidenden, ohne den doch selbst das Obige mehr oder weniger un - erbaulich klingt?

In dem letzten Abschnitte: »Das kirchliche Leben«, sagt Rosenkranz: »Mit Erstaunen habe ich im Kreise meiner beschränkten Erfahrung wahrgenommen, dass preussische Gutsbesitzer einen ganzen Winter konsequent Seite vor Seite von Strauss durchgelesen, durchgesprochen haben, ja nachher für ihre abweichenden Ansichten mit einander in Briefwechsel getreten sind. Wollten sich die Straussianer, was übrigens anzunehmen gar keine Tatsachen vorliegen, als Konfessionen konstituieren, so würde keine Macht der Erde sie daran hindern können.« - Jene Nachricht von der Teilnahme der Gutsbesitzer an der Strauss'schen Ansicht bestätigt auf eine auffallende Weise die ohnehin sichere Nachricht, dass auf die erste Kunde von dem Verein der »Freien« eine Anzahl dortiger Gutsbesitzer nach den genaueren Umständen sich eifrigst erkundigte und ihre Bereitwilligkeit erklärte, dem Verein beizutreten. Wenn man

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den in dieser Sache verkehrten Ausdruck »Konfession« streicht, der nur auf kirchlichem und religiösem Gebiet Geltung hat, so scheinen gerade die »Freien« der Anfang eines solchen Vereins zu sein, den »keine Macht der Erde hindern kann«.

No. 208. 27. Juli 1842.

Preussen

Berlin, 24. Jul. In der nächsten Umgegend Berlins hat kürzlich ein Superintendent (der Name kann hier unerwähnt bleiben, da der Mann vielleicht selbst sich berufen fühlen wird, mit seiner redlichen Überzeugung hervorzutreten) auf einer sogenannten Synode seinen Geistlichen die Frage vorgelegt, ob Prediger sich mit dem Lesen kritischer Schriften, wie sie die heutige Theologie bringt, beschäftigen und überhaupt von ihnen Notiz nehmen sollen. Bei weitem die Mehrzahl der Geistlichen beantwortete die vorgelegte Frage mit einem aufrichtigen Nein, und nur einer derselben kündigte an, dass er, da seine Überzeugung dem zuwider laufe, nächstens eine Abhandlung darüber lesen wolle, wie die berüchtigten »Synoptiker« des Bruno Bauer aufzufassen seien. Bedenkt man, wie gefährlich in neuerer Zeit die Wissenschaft, und zwar diese in weitester Durchbildung als Philosophie, der althergebrachten Theologie zu werden droht, und wie jüngst schon der Vorschlag gehört wurde, die Jünger der Theologie in eigenen Predigerseminaren für ihren künftigen Beruf einzuschulen, ja wie Marheineke selbst in seinem theologischen Votum auf diesen, wie er meint, grässlichen Ausgang mit Schaudern hinweist: so wird man in dem obigen Geständnis, dass die Wissenschaft der unbefangenen Ausübung des geistlichen Amtes nur störend in den Weg trete, nichts Auffallendes mehr finden, sondern den Freimut der Unschuld anzuerkennen genötigt sein, der sich das Unvermeidliche nicht dünkelhaft verhehlt. Bisher wurde

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auf die herrliche Aushilfe, welche in dem völligen Aufgeben der so gefährlichen Wissenschaft dargeboten wird, nur theoretisch und schüchtern hingewiesen; die angeregte Frage des Superintendenten und der Beifall seiner Amtsgenossen bildet den ersten erfreulichen Fortschritt zu einer offenen Praxis und zu der furchtlosen Würdigung Dessen, was Not tut. Gegenüber diesem klaren Bewusstsein von dem Berufe eines heutigen Geistlichen, gegenüber der Einsicht, dass der Prediger nur dann heiter und sorglos fungieren könne, wenn er sich von allen bedrohlichen Untersuchungen der unbarmherzigen Kritik fern halte und durch keine wissenschaftlichen Bedenken oder Zweifel die Sicherheit seines Glaubens trüben lasse, gegenüber dieser einfältigen und höheren Selbstschätzung wird der besagte Opponent mit seinem Eingehen auf die Synoptiker einen schweren Stand haben und jedenfalls deshalb unterliegen, weil allein die Ansicht des Superintendenten die konsequente und wahre, die seinige dagegen eine gesuchte und erkünstelte ist. Man muss es in allen Fällen loben, wenn nach dem Sprüchwort der Schuster darüber mit sich einig wird, dass er bei seinem Leisten bleiben solle. - Das in Ihrer Zeitung (Nr. 194) mitgeteilte, dem Frankfurter Journal entnommene »Glaubensbekenntnis der Freien« ist in der Tat das lächerlichste Produkt von der Welt. Dass dergleichen Cruditäten den »Freien« auch nicht im Traume einfallen, dieser Versicherung bedarf es kaum für Diejenigen, welche die Gegenwart kennen. Für Leichtgläubige will ich aber die Versicherung hersetzen, dass ich eine Anzahl »Freier« über diese Mystifikation in fröhlicher Gesellschaft herzlich lachen hörte; sie waren alle darüber völlig unbesorgt, dass irgendein Mensch den Unsinn des Korrespondenten im Frankfurter Journal, welcher »sich durch Zufall im Besitze des sogenannten Glaubensbekentnisses seiner Sektierer« zu befinden vorgibt, für Sinn halten könnte, und meinten, es sei schon verkehrt genug, bei den

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Freien nur überhaupt von einem »Glaubensbekenntnis« zu reden, und man werde daran leicht die ganze Fabel erkennen. Ich hätte Ihnen gern einen Wink darüber gegeben, dass Sie nicht ein so blindes Vertrauen in die unbefangene Einsicht aller Leser setzen sollten, getraute mir's aber nicht. Hier jedoch will ichs sagen. - Unser Opernplatz hat dadurch eine anmutige Verschönerung erhalten, dass längs der Gartenmauer des daran belegenen Palais der Fürstin Liegnitz mehrere durch ein Dach verbundene, geschmackvolle Buden erbaut worden sind, in denen seit einigen Tagen die aufgestellten Blumen und Früchte, die feinen Porzellan- und sonstigen Quincaillerie- und Nippwaren einen reizenden Anblick gewähren. Früher bot die alte Mauer nur angeklebte Zettel und mancherlei Unreinlichkeit dem Auge dar; Hr. Faust, dem diese Buden gehören, hat uns auf dankenswerte Weise davon befreit. Nur wäre zu wünschen, dass man sichs angelegen sein liesse, an mehreren Stellen für ein Bedürfnis zu sorgen, dem diese wie ähnliche Mauern bisher unangenehmerweise hat dienen müssen. Grosse Städte bedürfen solcher Anstalten, und zwar für beide Geschlechter.

No. 209. Beilage 28. Juli 1842.

Der Prozess des Dr. Jacoby.

Ganz Deutschland nimmt den lebendigsten Anteil an dem Prozesse des Dr. Jacoby in Königsberg, und selbst das Ausland verfolgt ihn mit Aufmerksamkeit. Durch das Erkenntnis des Kriminalsenats des königl. Kammergerichts ist bekanntlich folgende Verurteilung ausgeprochen: »Auf die von dem Kriminalrate Richter geführte Kriminaluntersuchung wider den praktischen Arzt Dr. Johann Jacoby zu Königsberg in Preussen erkennt der Kriminalsenat des königl. Kammergerichts nach Lage der

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Akten für Recht: dass Inkulpat Dr. Johann Jacoby von der Anschuldigung des Hochverrats völlig freizusprechen; wegen Majestätsbeleidigung dagegen, sowie wegen frechen, unehrerbietigen Tadels und Verspottung der Landesgesetze und Erregung von Missvergnügen mit zwei und einem halben Jahre Festungsarrest ordentlich zu bestrafen, auch des Rechts, die preussische Nationalkokarde zu tragen, für verlustig zu erklären, und die Kosten der Untersuchung zu tragen gehalten, welche im Falle seines Unvermögens bis auf die aus dem Malefizfonds zu entnehmenden baren Auslagen niederzuschlagen.« Von diesem Urteil erster Instanz wird Dr. Jacoby den weiteren Weg der Appellation einschlagen. Da die Sache aber durch Publikation dieses Erkenntnisses zu einem Abschlusse gediehen ist, so müssen wir auf sie, als auf eine historische Tatsache, deren Bedeutsamkeit für die Gegenwart niemandem entgehen kann, zurückblicken, und dies um so mehr, als Dr. Jacoby selbst seine »Rechtfertigung« durch den Druck veröffentlicht hat. Er erzählt darin die Stadien seines Prozesses in folgender Weise: »Zum Schlusse sei noch ein kurzer Rückblick auf die nunmehr bald jährige Untersuchung gestattet. Das Verfahren, welches befohlenermassen das königsberger Oberlandesgericht gegen mich einleitete, hatte von vorn herein den doppelten Charakter des Accusations- und Inquisitionsprozesses. Es wurde nicht dem Gericht überlassen, die Schuld oder Unschuld meiner Schrift zu ermitteln, sondern eine ausführliche, im Ministerium des Inneren und der Polizei verfasste Anklage zur Basis der Untersuchung genommen. In zwanzig peinlichen Verhören hatte ich nicht sowohl die Äusserungen meiner Schrift zu erklären, als vielmehr gegen den Notbehelf accusatorischer Bedeutungen anzukämpfen. Demnächst war die anfangs so eifrig betriebene Untersuchung plötzlich abgebrochen, die noch nicht geschlossenen Akten nach Berlin gesendet und fünf Monate lang eine Aus-

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setzung der Verhöre für gut befunden; meine dem Oberlandesgerichte überreichte Vorstellung, sowie eine an den Justizminister gerichtete Beschwerde blieben nicht nur unbeachtet, sondern sogar unbeantwortet, und erst infolge eines Immediatschreibens an Se. Maj. den König wurde dem Gerichtshofe die Beschleunigung der Sache geboten. Wie die Unabhängigkeit des Richters eng verbunden ist mit seiner unbestreitbaren Kompetenz, so ist es auch Pflicht jedes Redlichgesinnten, an den einmal durch das Gesetz geheiligten Formen festzuhalten. Daher habe ich, auf Grund des Gesetzes vom 25. April 1835, gegen die Urteilsbefugnis meines ordentlichen Gerichtsstandes protestiert, und so selbst den vielleicht nicht unwichtigen Vorteil aufgegeben, von Mitbürgern, denen mein Wandel bekannt ist, gerichtet zu werden. Nachdem der Justizminister den Prozess zurückgewiesen, ward diesem Konflikte durch das Dazwischentreten königlicher Gnade die rechtliche Abhilfe zu Teil. Und so stehe ich denn, aus freier Wahl verzichtend auf jede Ausnahme von dem Gesetze, vor Richtern, denen meine Person unbekannt ist und dem preussischen geheimen Prozessgange nach auch unbekannt bleiben wird. Das gute Recht ist der beste Schutz. Es liegt nicht in dem Geiste der Schrift, die Landesgesetze zu verspotten; fern ist ihr jede Beleidigung so des Königs wie des Staates. Ohne Scheu würde ich auch jetzt noch öffentlich aussprechen, dass Beamtenallgewalt und politische Nichtigkeit der selbständigen Bürger das Gebrechen des Vaterlands; Öffentlichkeit und wahre Vertretung die Heilmittel dieses Gebrechens; dass das preussische Volk durch geistige Bildung zu einer grösseren Teilnahme an Gesetzgebung und Verwaltung des Staats eben so befähigt, wie durch Geschichte und Gesetz dazu berechtigt; dass ein innigeres Band der verschiedenen Landesteile, mag es durch die der Nation verheissenen Reichsstände oder durch die vereinten Landtagsausschüsse aller Provinzen geknüpft

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werden, zum Wohle des Ganzen erforderlich ist; dass nur eine solche Einigung dem Volke die politische Bildung und die sittliche Kraft geben kann, durch welche allein es den Kampf mit nahenden Stürmen, wenn nicht glücklich, mindestens würdig zu bestehen vermag. Dies sind die Grundzüge einer Schrift, die an den Stufen des Thrones niedergelegt zu haben ich selbst jetzt nicht bereue. Die Tatsachen der vaterländischen Geschichte sind mir heilig; ich habe sie weder entstellt, noch daraus neue Rechte freventlich hergeleitet. In der Stille der Weihe erteilte Friedrich Wilhelm III. seinem Volk jene organischen Gesetze und Rechte, denen Preussen seine Wiedergeburt verdankt; er sprach am 22. Mai 1815, als Preussens Jugend wiederum den Schlachtfeldern zueilte, den herrlichsten Segen über sie aus. Diese Urkunde der Verheissung ward freiwillig ausgestellt, ein Ergebnis moralischer Notwendigkeit. Wer darin nur das vergängliche Gebot einer vorübergegangenen Not sieht, verkennt die Grösse jener Zeit, des Volkes Hingebung und die Erhabenheit des noch betrauerten Fürsten. Anders unser König und Herr! Er hat Mahnungen nicht gnädig aufgenommen, aber zugleich ihr wohlbegründetes Recht anerkannt. Ihm werden die väterlichen Verheissungen heilig sein! Hier ist mein Bekenntnis; ich habe nichts verschwiegen und nichts zu widerrufen. Frei spricht mich die Überzeugung, frei das Gewissen, und - ich stehe vor selbstgewählten, gewissenhaften Richtern.« Da der Kriminalsenat selbst sich genötigt sah, die Anklage auf Hochverrat zurückzuweisen, so hat der auf diese Anschuldigung bezügliche Teil der Rechtfertigung kein augenblickliches Interesse mehr. Die beiden anderen Punkte der Anklage, Majestätsbeleidigung und frecher unehrerbietiger Tadel der Landesgesetze, sind vom Senate bestätigt worden. Wie sich Dr. Jacoby gegen beide Beschuldigungen verteidigt, das kann hier unmöglich ausführlich gezeigt werden: man müsste dann eben die ganze »Rechtfertigung«

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abschreiben. Es wird auch genügen, wenn einzelne Stellen hier Platz finden, die schon für sich ein grösseres Publikum ansprechen.

Was zunächst die Denunziation der Majestätsbeleidigung betrifft, so heisst es in diesem Artikel der »Rechtfertigung«: »Kaiser Tiber war der erste, der Urteile (judicia) für crimina majestatis erklärte (Tacit. Annal. I. 72); dieser Ursprung schon spricht über den Wert der Massregel ab und sollte mindestens in Anwendung derselben Vorsicht empfehlen. Für das Recht der Urteilsfreiheit in Bezug auf Regierungshandlungen erklärten sich von je her die ausgezeichnetsten Rechtslehrer: >Die Frage, sagt einer derselben, die Frage: wer hat dem Schriftsteller das Recht gegeben, über diese oder jene Staatsangelegenheiten zu urteilen? verrät allemal entweder den Unverstand des Fragenden oder seine schlechte Denkart. Den ersten, wenn er wirklich glaubt, es sei irgendeine Erlaubnis dazu erforderlich; die zweite, wenn er sklavisch und kriechend alles, was Könige und Minister tun, für unfehlbare Götterschlüsse will gehalten wissen, weil er sich als Schmeichler persönlich wohl dabei befindet. Lächerlich ist es, wenn man anders bei so gewichtigen Betrachtungen lachen darf, dass die Frage: wer dem Tadler oder dem Beurteiler die Befugnis dazu gegeben habe? gemeiniglich von Leuten aufgeworfen wird, die mit vollen Backen alles loben und anpreisen, was Se. Majestät, Se. Durchlaucht und Se. Exzellenz beschlossen, angeordnet und getan haben. Wer hat ihnen denn die Befugnis gegeben zu loben? Oder ist Lob nicht auch Urteil? Soll man Staatseinrichtungen ein für allemal als unfehlbare Götterbeschlüsse verehren, so muss man ja weder loben noch tadeln, sondern anbeten und schweigen. Der Tadel ist gleichwohl an sich nie schädlich, oft heilsam; das Lob aber mehrenteils schädlich und selten heilsam< (s. Weber über Injurien II. 215.) In Preussen ist die Urteilsfreiheit der Schriftsteller durch Herkommen und

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Gesetz sanktioniert, und wenngleich nicht immer von den Zensoren, doch stets von den Gerichtshöfen anerkannt worden. Bedarf es hierzu noch eines Beleges, so erinnere ich an die vielen Schriften, die das Verfahren der Regierung gegen den Erzbischof von Köln auf das schärfste angriffen, ohne Kriminaluntersuchung zur Folge zu haben . . . . . Angenommen, ein Publizist nenne, auf so einleuchtende Tatsachen gestützt, die Jetztregierung minder liberal als die frühere, kann, frage ich, dieses historische Urteil als eine strafwürdige Beleidigung gelten? Schon in älterer Zeit machten die Rechtsverwalter den Versuch, gegen Angriffe auf ihre Verwaltung sich durch die lex majestatis zu schützen; sie zogen sich aber dadurch nur selbst den Tadel der Geschichtsschreiber und Rechtsverständigen zu. Moralisch wie gesetzlich muss ein Urteil über die (politische) Meinung eines Mannes von dem Urteile über dessen Gesinnung wohl unterschieden werden. Die politische Meinung auch des höchstgestellten Mannes öffentlich zu bestreiten, steht jedem frei, nur wer die Gesinnung desselben verdächtigt, macht sich einer Beleidigung schuldig. Es kann jemand die Rückkehr zu längst abgestorbenen Prinzipien als den Gipfel des Völkerglückes betrachten und doch ein ganz ehrenwerter Mann sein; hieraus folgt, dass die Äusserung, jemand sei reaktionär oder antiliberal, schon deshalb keine Injurie ist, weil derselben die Hauptbedingung jeder Injurie, die Ehrverletzung des anderen, abgeht. Setzen doch manche Staatsdiener sogar ein Verdienst darein, offen über den Liberalismus der Gegenwart den Stab zu brechen; nimmermehr können sie daher durch eine Äusserung wie die obige sich verletzt fühlen, geschweige denn eine gerichtliche Anklage darauf zu begründen geneigt sein . . . . Majestät ist die dem Staatsoberhaupte zukommende höchste bürgerliche Ehre. Verletzung dieser Ehre, Majestätsbeleidigung, umfasst daher alle diejenigen Handlungen, welche, wenn sie gegen eine Privatperson gerichtet wären,

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als Injurien gelten würden. Dies stimmt ganz mit der Definition des Allgemeinen Landrechts (Tit. 20. Tl. II. §. 196): >wer das Oberhaupt des Staats in seiner Würde persönlich beleidigt, begeht das Verbrechen der Majestätsbeleidigung<, überein. Notwendige Folgen dieser Begriffsbestimmung sind: 1) dass absichtliche, wirkliche Ehrenkränkung eine unerlässliche Bedingung, wie jeder Injurie, so auch der Majestätsbeleidigung ist; 2) dass nur allein das Staatsoberhaupt, nicht also die zu seiner Familie gehörigen Personen, geschweige denn seine hingeschiedenen Vorfahren, Gegenstand des Verbrechens beleidigter Majestät sein können; 3) dass ein, nicht gegen die Person des Königs, sondern gegen eine von ihm oder seinen Räten ausgehende Sache, wie Gesetze, Anordnungen, Landtagsabschiede etc. gerichteter Angriff keine Klage auf Majestätsbeleidigung begründet.«

Gegen die zweite Denunziation auf frechen, unehrerbietigen Tadel der Landesgesetze soll, abgesehen von den einzelnen Rechtfertigungen, nur diese allgemeinere Stelle hier stehen. »Unter der Regierung des Tiberius war eine allgemeine Anklagewut ausgebrochen, die den friedlichen Staat mehr verheerte als alle bisherigen Bürgerkriege. Niemand war sicher. Jede Gelegenheit wurde ergriffen, selbst im Rausche gesprochene Scherzworte eifrig aufgefangen, um diese Wut zu befriedigen. Man war nicht einmal gespannt auf das Schicksal der Angeklagten. Denn der Ausgang war stets ein und derselbe. Zu jener Zeit, die uns von Seneca also geschildert wird, galt es für die höchste Frechheit, vor der Bildsäule des Kaisers sich umzukleiden, einen Diener zu züchtigen, der eine Silbermünze des Tiberius bei sich führte, ein durch Alter beschädigtes Bild des Kaisers auszubessern oder mit dem Garten zugleich die kaiserliche Statue in demselben zu verkaufen. Jetzt werden ähnliche Vorgänge von jedermann als völlig gleichgültige Handlungen betrachtet, und unsere Rechtslehrer

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zählen die darauf gesetzten Strafen zu den historischen Kuriositäten. Man lernt hieraus, wie unbestimmt der Begriff: Frechheit, wie sehr er von den jedesmaligen Ansichten der Zeit abhängig ist. Als das Gesetz des Allgemeinen Landrechts (Tl. II. Tit. 20. § 151) abgefasst wurde, es geschah dies in den Jahren 1780-1784, bestand noch zwischen Regierung und Regierten eine so grosse Kluft, dass man von unten her sich um die Staatsangelegenheiten wenig kümmerte, von oben blinder und stummer Gehorsam für die höchste Tugend eines guten Bürgers gehalten wurde. Das Volk, in Zünften und Korporationen gehörig organisiert, kaum aber noch zu einem selbständigen Leben erwacht, war damals aus Mangel an politischer Bildung so wenig einer eigenen Prüfung fähig, dass es durch publizistischen Tadel der Staatsverwaltung, selbst wenn derselbe allen Grundes entbehrte, leicht aus seiner Stumpfheit aufgeregt und den Machthabern gefährlich werden konnte; daher man es für nötig hielt, jedes öffentliche Urteil zurückzudrängen und jeden Tadel des Bestehenden für sträfliche Anmassung zu erklären. Wie sehr aber hat sich seit jener Zeit der gesellschaftliche Zustand und vor allem die Ansicht über das sittliche Verhältnis der Regierung zu den Bürgern verändert! Vereinzelte Anachronismen sind es, wenn hier und da noch jemand in der Staatsverwaltung militärische Begriffe geltend zu machen, die Bürger wie Soldaten zu kommandieren versucht. Nicht leidenden Gehorsam verlangt die Gegenwart, sondern Selbsturteil und tätigen Gemeinsinn; Fürst und Volk stehen einander nicht mehr feindlich gegenüber; traurige Erfahrungen haben sie einander näher gebracht. Seit jener Zeit hat namentlich Preussens Volk in der Not seine Treue, im Kriege seine Mannhaftigkeit und im Frieden seine Reife, Wahres vom Falschen zu unterscheiden, bewährt. Hat unter solchen Umständen die Regierung von dem unbegründeten Tadel eines Schriftstellers etwas zu fürchten, und kann der be-

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gründete ihr anders als lieb sein? Hat unser König es nicht selbst ausgesprochen, dass in Zukunft ihm niemand mehr das Vertrauen zu seinem Volke rauben wird? Und dennoch sollte der Staat zur Verteidigung gegen rein geistige Angriffe noch immer seiner Gefängnisse und Festungen bedürfen? sollte auf seine innere Intelligenz und innere Kraft so wenig vertrauen können, dass noch immer jeder Zweifel an der Regierenden Unfehlbarkeit als frecher unehrerbietiger Tadel, jede schriftstellerische Opposition als Hochverrat verfolgt werden müsste? Wahrlich! besser wäre es, jenes Kriegsgesetz des vorigen Jahrhunderts aufzuheben, als das durch die königliche Amnestie verscheuchte Gespenst der Demagogenfurcht wieder aufleben zu lassen.« (Fortsetzung folgt.)

No. 210. Beilagen. 29. Juli 1842.

Der Prozess des Dr. Jacoby.

(Fortsetzung.)

Die Entwicklung Preussens in dem Zeitraume, welchen die gerichtliche Untersuchung einnahm, hat die Schrift mehr gerechtfertigt, als es ein Rechtsanwalt zu tun vermöchte. Daher schliesst denn auch Dr. Jacoby damit, dass er »einige bis Ende 1841 bekannt gewordene, den Einwand der Wahrheit rechtfertigende Tatsachen« hinzufügt, deren Aufzählung jedem willkommen sein wird. »1) Es wird mir vom Denunzianten der Vorwurf gemacht, dass ich die >Verfassung in Zensurangelegenheiten böswillig ignoriere<, weil ich die Zensur >den schlimmsten Feind der Presse< und die Art, wie sie in unserm Vaterlande gehandhabt wird, eine >Bevormundung und Unterdrückung der öffentlichen Meinung< genannt habe. Antwort auf diesen Vorwurf geben nicht nur die zahlreichen Petitionen aus Köln, Saarbrücken, Koblenz etc., sondern auch die Ver