Nr. 126. 6. Mai 1842.
Berlin, 3. Mai. Ein bekanntes neueres Ereignis, der Beschluss
der evangelisch-theologischen Fakultät zu Bonn gegen den
Lizentiaten Bruno Bauer, ist schon vielfach von Organen der Öffentlichkeit
zum Gegenstande der Besprechung gewählt worden, und regt
bei seiner weitgreifenden Bedeutung eine Menge von Fragen auf,
die nach einem langjährigen Schlaf sich endlich die Augen
reiben und noch etwas sinnbetäubt den hellen Morgen eines
zukunftreichen Tages begrüssen. So erscheint in diesem Augenblick
ein »Theologisches Votum über die Anstellung der Theologen
an den deutschen Universitäten«, dem, wie zu vermuten
steht, manches andere nachfolgen und der Sache und ihrem eigentlichen
Wesen eine immer vorteilhaftere Beleuchtung geben wird. Ob sie
aber auch selbst dann, wenn man für den rechten Augenpunkt
das beste Licht gefunden haben wird, eine allgemeine Würdigung
ihres Wertes zu hoffen hat, ist darum sehr zu bezweifeln, weil
auch zur richtigen Beurteilung eines Gemäldes mehr als gutes
Licht, nämlich ein gesunder Geschmack gehört. Was das
obige Votum betrifft, so ist es zuvörderst sehr erfreulich,
dass dasselbe unter berliner Zensur erschien, weil dadurch ein
Zeugnis abgelegt wird, wie wir uns einer beherzteren Freimütigkeit
anzunähern suchen; es ist in der Tat aber
auch in sich selbst bedeutend und gehaltvoll. Zwei Dinge liegen
dem Verfasser desselben besonders am Herzen, obgleich er am Schluss
sich der resignierten Hoffnungslosigkeit eines durch Vereitelungen
gewitzigten Mannes hingibt, indem er sagt: »Wir haben gesprochen;
was der Erfolg dieser Worte sein werde, lässt sich voraussehen.
Das eine, was wir zuerst besprachen, wird nicht geschehen, so
klar auch das Unnatürliche und Widerrechtliche des jetzigen
Zustandes vor Augen liegt; das andere dagegen würde unterbleiben,
auch ohne dass wir es bekämpften.« Unter Jenem versteht
er seinen ersten Vorschlag, »die Interessen der Kirche und
der Wissenschaft, wie sie sich innerlich geschieden haben, so
nun auch äusserlich zu trennen, und einerseits den Universitäten
ihre Bedeutung, Sitze der freien Wissenschaft zu sein, ungeschmälert
zu lassen, andererseits aber der Kirche ihre eigenen Institute
zu geben, in denen ihre Diener herangebildet werden.« Dieses
Auskunftsmittel, das der Verfasser dem Staate zu dem Zweck empfiehlt,
sowohl der Wissenschaft als der Kirche gerecht zu werden, begründet
er auf die schlagendste Weise, wobei er freilich immer von der
Voraussetzung ausgeht, dass die Kirche auf die Fürsorge des
Staats einen so vollgültigen Anspruch habe, als ihn die Wissenschaft
hat, und nicht selbst sich überlassen werden müsse,
wie sie z.B. in Nordamerika dem Privatbedürfnis anheimgegeben
wird, oder wie ja zum grossen Teil unter uns das religiöse
Bedürfnis der Juden keine besondere Pflege von Seiten des
Staats geniesst. Diese Frage, ob dem Staate wirklich etwas darauf
ankomme, dass seine Angehörigen einem bestimmten Lehrbegriff,
dem protestantischen oder katholischen, zugetan seien, ob er also
für die Aufrechthaltung dieses Lehrbegriffes seinen Beistand
und Schutz gewähren müsse, hat der Verfaser unerörtert
gelassen, und seine Meinung darüber nur etwa in folgenden
Worten durchschimmern lassen: »Erst wenn die moderne Richtung
die Herrschaft errungen
und anerkanntermassen den Sieg davon getragen hätte, wenn
sich die Kirche der Wissenschaft gegenüber nicht mehr halten
könnte, dann erst liesse sich daran denken, die Wissenschaft
unmittelbar auch in die Kirche einzuführen; für jetzt
muss die Wissenschaft in heilsamer Trennung von der Kirche ruhig
ihren Gang fortgehen. Ist die Zeit da, wo ein neues Prinzip sich
Bahn brechen soll, dann wird es unwiderstehlich, alles durchdringend
gleich der Atmosphäre, in der wir leben, sich durch die Gesellschaft
verbreiten.« Viel Treffliches ist in diesem Abschnitt bündig
dargelegt, und wenn es auch dem Manne vom Fach nicht eben neu
erscheint, so hat es um so grösseren Wert für das grössere
Publikum, vor dessen Forum die Broschüre gehört. Der
zweite Punkt, welchem der Verfasser seine Aufmerksamkeit zuwendet,
betrifft den »Austritt aus der Kirche«, der bekanntlich
in den »Deutschen Jahrbüchern« angedeutet und aufs
schnellste von Freund und Feind ausgebeutet wurde. In diesem Abschnitte
leidet die Darstellung an manchen Schwankungen, und der Verfasser
sieht darin zu sehr eine »rein praktische Frage«, als
wäre sie dies mehr wie die erste. Seine Gründe dagegen
tragen wenigstens sehr den Schein von weltlichen Rücksichten,
wenn er jenen Austritt z.B. deswegen verdammt, weil dadurch »das
Vertrauen zerstört würde; denn jene Denkweise, die in
einer Wissenschaft, die nicht ihres Glaubens ist, nicht bloss
den Irrtum, sondern auch den Frevler sieht; jener Fanatismus,
der sich nicht begnügt, mit Gründen der Wissenschaft
seine Gegner zu bekämpfen, sondern vor allen Dingen das Heiligtum
ihrer Person angreift, um es schonungslos in den Staub zu treten:
er ist nur die letzte Konsequenz jener in dem Geiste der Zeit
eingetretenen Reaktion, er hat nur das Unrecht, ganz und vollkommen
das zu sein, was die gewöhnliche Denkweise blosss halb ist,
und darum hat er denn auch in der letzteren Zeit immer mehr um
sich gegriffen.« Man muss doch gestehen, dass solche Leute
nicht geschont
zu werden brauchten, und dass man vergeblich hofft, ihr »Vertrauen
nicht zu zerstören«, dass also gegen den Austritt aus
der Kirche gerade solche Gründe nicht vorgebracht werden
sollten. Doch der Verfasser lässt es auch dabei nicht bewenden,
sondern bringt noch andere, triftigere Gründe bei, auf die
in der zeitgemässen Schrift selbst verwiesen werden kann.
No. 137. Beilage. 17. Mai 1842.
Berlin, 12. Mai. Dass Königsberg immer mehr verdient, den
Blick von ganz Deutschland auf sich zu ziehen, weil es als gewissenhafter
Grenzwächter alle Sorgfalt darauf verwendet, uns vor dem
Slawismus der Untertänigkeit und Servilität zu bewahren;
das wird durch die wachsende Teilnahme, die sich von allen Seiten
her ausspricht, von Tag zu Tag offener anerkannt. Neuerdings ist
aber von dort her eine Schrift ausgegangen, die, möge man
auch über ihren Inhalt denken was man wolle, ganz in dem
Sinne ein »Ereignis« genannt werden muss, in welchen
man diesem Worte eine prägnante Bedeutung beizulegen angefangen
hat. Es sind dies die »Glossen und Randzeichnungen zu Texten
aus unserer Zeit. Vier öffentliche Vorlesungen, gehalten
zu Königsberg von Ludwig Walesrode. Königsberg 1842.«
Nicht sowohl darum hat diese Schrift eine für die Gegenwart
ausserordentliche Wichtigkeit, weil die männliche Freimütigkeit
des Verfassers darin für uns Leser an den Tag gekommen ist,
sondern weil mehr als 400 Personen in der zweiten Residenz des
Landes an dem Ausdrucke der darin niedergelegten Gesinnung gleichsam
mitgearbeitet haben. Der Verfasser erklärt sich hierüber
in dem »Vorwort für den edlen Unbekannten, der es lesen
sollte«, wie folgt: »Unser Büchlein ist entstanden
aus
öffentlichen Vorlesungen. Als Tatsache, nicht in kritischer
Beziehung, darf der Verfasser diese selbst ein Phänomen nennen,
das den öffentlichen Geist Königsbergs charakterisiert.
Die Vorlesungen, bei welchen über 400 Zuhörer, Damen
und Herren, aus allen Ständen anwesend waren, nahmen förmlich
die Gestalt eines Meeting an, mit seiner dramatischen Bezüglichkeit
zwischen Redner und Publikum. Jede Äusserung, welche mit
dem Bestreben des Fortschrittes sympathisierte, jedes Stichwort
der Zeit wurde mit lauter Akklamation und mit Händeklatschen
begrüsst. Eine Erscheinung, deren der Verfasser nicht erwähnen
würde, wenn er sich schmeicheln dürfte, dass der Beifall
mehr ihm, als den Ideen überhaupt gegolten, die unsere Zeit
bewegen. Sein einziges bescheidenes Verdienst dürfte sein,
dass er öffentlich, vor Hunderten von Zeugen, Dinge besprochen,
über die man sonst nur in seinen vier Pfählen zu discutieren
pflegte. Aber auch dieses Verdienst wird dem Redner dadurch geschmälert,
dass er sein Publikum kannte.« Diese Vorlesungen erscheinen
nun abgedruckt, wie sie gehalten worden sind, und geben so dem
Verfasser Gelegenheit, Folgendes über die königsberger
Zensur zu sagen, nachdem er zuvor gegen die Zensur überhaupt
seinen Unmut ausgelassen hatte: »Ich habe wahrlich nicht
Ursache, mit meinem Zensor unzufrieden zu sein, wenn ich's nicht
mit Zensoren überhaupt wäre. In Königsberg ist
das freie Wort schon Scheidemünze des geistigen Verkehrs
geworden, und kein Zensor ist dort im Stande, diese ausser Kurs
zu setzen, noch möchte ers. Wir haben in Königsberg
Zensoren, die das gehässigste aller Ämter mit schmerzlicher
Aufopferung übernommen haben, um es nicht in die Hände
Solcher übergehen zu lassen, die es mit Freuden übernehmen
möchten. Königsberg ist, dem Osten gegenüber, nicht
blosss eine statistisch-geographische, sondern auch eine geistige
Grenzstadt. Die Idee hat hier schon lange, bevor noch von einer
Fortifikation am Pregel die Rede gewesen, ihre Montalem-
bert'schen Türme gegen die andringenden Asiaten erbaut, und
die Zensoren haben, wo sie es nur tun durften, und oft auch, wo
sie es nicht durften, den Arbeiten an den detachierten Forts der
Intelligenz nichts in den Weg gelegt. Doch wir wollen mit unserm
Panegyrikus auf die königsberger Zensoren warten, bis die
deutsche Zensur einst eines seligen Todes verblichen sein wird.
In einer Leichenrede nimmt sich dergleichen schöner aus.«
Vier Vorlesungen bilden den Inhalt des Buches. In der ersten:
»Die Masken des Lebens. Eine Aschermittwochsphantasie«,
heisst es S. 19: »Historiker, die nicht die Konterrevolution,
sondern das Konträre der Revolution wollen, versichern, dass
das mittelalterliche Kostüm nicht bloss poetisch ehrwürdig,
sondern auch eine Garantie sei für die geistige Ruhe der
Welt. Sie haben nicht Unrecht! ... Der Hofredakteur hat nicht
bloss die Programme aller Hofmaskeraden und die Bulletins der
Hofküche zu schreiben und zur erbaulichen Lekture für
das ganze römische Reich drucken zu lassen, es liegt ihm
auch ob, bei jedem öffentlichen Hofschauspiele aus den Wolken
glückliche Auspizien herauszudeuten und die offiziellen Himmelserscheinungen
in dem amtlichen Teile seiner Zeitung mitzuteilen. Er ist der
einzige Mensch im heiligen römischen Reiche, dem es der Himmel
unter allen Umständen recht machen muss. Regnet es z.B. während
des Triumphzugs eines Kaisers, dann schreibt der Hofredakteur:
»Der Himmel selbst weinte seine Freudentränen auf die
glückliche Erde hinab.« Scheint die Sonne, dann »lächelt
der Himmel blau und golden und weiss sich vor lauter Freuden nicht
zu fassen.« Blitzt und donnert es, so bedeutet das eine Freudensalve
von Seiten der himmlischen Artillerie; schneit es, dann streut
der Himmel selbst seine lilienweissen Blumen auf den Triumphator
hinab; kurz, der arme Himmel muss, auf Befehl des kaiserlichen
Hofzeitungsschreibers, bei jedem grossen Maskenzuge, wie ein gemieteter
Lohnlakai, seine devoten Honneurs machen.
Der vortrefflichste Himmel jedoch für die galant feine Symbolik
der kaiserlichen Hofzeitungen ist ein solcher, der erst stark
umwölkt erscheint - es dürfen sogar einige Regentropfen
fallen - und aus dem plötzlich, in einem gewissen unbeschreiblichen
Momente, die heitere Sonne, das Gewölk zerteilend, hervortritt.«
Aus der zweiten Vorlesung: »Unser goldenes Zeitalter«,
sind besonders die »Grundzüge aus der Naturgeschichte
der Reichen« gelungen. Der dritten Vorlesung: »Literarisches
Donquixotes-Turnier«, mag Folgendes entnommen werden: »Die
deutsche Sprache ist frei und republikanisch geboren; sie erklimmt
die höchsten Alphörner und Gletscher der Dichtkunst
und des Gedankens, um mit dem Adler sich zur Sonne zu schwingen.
Aber sie gibt sich auch, wie die Schweizer, zur Leibgarde des
Despotismus her. Was der König von Hannover seinem Volk im
schlechtesten Deutsch gesagt hat, das hätte er im besten
Englisch nicht ausdrücken können. Kurz, unsere Sprache
ist, wie die Morrison'schen Pillen, zu allem gut und brauchbar;
nur etwas fehlt ihr, was ihr sehr Not tut - der politische Stil!
Freilich, in Zeiten der höchsten Gefahr, wenn sich der kölner
Dom im Rheine spiegelt, was er nur unter sehr bedenklichen Umständen
zu tun pflegt, dann nimmt sie, mit hoher obrigkeitlicher Bewilligung,
eine Art politischen Schwung an; dann wird jedes Kartoffelfeld
ein »Gau« genannt und ehrliche Kleinstädter werden
zu »Mannen« promoviert, und jede Nähterin verwandelt
sich plötzlich über Nacht in eine deutsche »Maid«.
Aber das ist nur der politische Defensivstil, der gewöhnlich
zugleich mit dem Landsturm aufgeboten wird; zur Offensive hat's
unsere Sprache noch nicht gebracht. Wenn der Deutsche sich sein
einfachstes politisches Recht, das ihm auf Stempelbogen so gesetzlich
verbrieft ist, wie seine Frau durch den Heiratskontrakt, in Anspruch
nehmen will, dann verklausuliert er seine Forderung mit so vielen
Kurialschnörkeln, Hochachtungsepisoden, Respekt-
strichen und so vielen Versicherungen nicht zu ersterbender Liebe
und Treue, dass man das Ganze eher für den zeremoniösen
Liebesbrief eines Schneidergesellen als für eine gerechte
Forderung halten dürfte. Denn der Deutsche hat nicht Courage
genug - Recht zu haben, und darum bittet er tausend Mal um Verzeihung,
wenn er's gewagt haben sollte zu glauben, zu meinen, zu vermuten
oder auch nur zu ahnen, dass er bei einem hohen Kunden noch eine
politische Forderung ausstehen hätte. Erinnern z.B. nicht
die meisten Bittschriften um Pressfreiheit ganz und gar an den
vollständig in der Theatergarderobe kostümierten Marquis
Posa, der sich dem König Philipp zu Füssen wirft mit
den Worten: »Sire! geben Sie Gedankenfreiheit!« Kann
man sich denn noch wundern, wenn solche Suppliken ebenfalls mit
König Philipps Worten: »Sonderbarer Schwärmer!«
abgetan und ad acta gelegt werden? Die wenigen Deutschen,
die den Mut hatten, als die Advokaten ihres Vaterlandes dessen
politische Rechte in klarer und bündiger Sprache, wie es
Männern geziemt, darzulegen, haben es lediglich dieser Feigheit
unsers politischen Stiles zu danken, dass sie der Staatsinquisition
als Opfer in die Hände gefallen sind. Denn, wo die Feigheit
Norm ist, da ist der Mut Verbrechen! Ein politischer Schriftsteller
unserer Zeit könnte sehr leicht wegen blossser Stilsünden,
dafür, dass er seine Worte und Gedanken in nackter Wahrheit,
nicht mit dem vom Zeremonienmeister vorgeschriebenen Kostüm
bekleidet erscheinen lässt, etwas gelinde von unten nach
oben gerädert werden, und das von Rechts wegen. So eunuchenhaft
feige der deutsche Stil indes ist, wenn er politische Rechte geltend
zu machen hat, so plump schlägt er auch wieder den grossmächtigsten
Gewalten das Weihrauchfass um die Ohren. Wenn irgendwo ein Fürst
sagt: »Ich will Recht und Gerechtigkeit üben!«
gleich stürzen ganze Schwärme von Zeitungsphrasen wie
wilde Bienen über die Fleckchen Honig her und summen vor
Wonne
über den köstlichen Fund auf der öden politischen
Heide. Gibt's aber wohl etwas Beleidigenderes für einen Fürsten,
als wenn der bloss ausgesprochene Wille zur Ausübung der
ersten Regentenpflicht, ohne welche man seinen Namen zu einem
Nero und Busiris werfen müsste, als eine ausserordentliche,
unerhörte Fürstentugend durch alle Zeitungen ausposaunt
wird? Und das geschieht in Staatszeitungen, unter den Augen der
Zensoren, unter den Auspizien des Bundestages! Müsste nicht
auf einen solchen ungeschickten Lobredner der §. 92 des Kriminalrechts
in seiner ganzen Strenge angewendet werden?« Die vierte Vorlesung:
»Variationen über beliebte Zeit- und Nationalmelodien«,
lassen wir ungeplündert. Die wenigen Mitteilungen reichen
hin, dem übrigen Deutschland zu zeigen, wo es seine Sympathien
zu suchen hat.
Nr. 140. 20. Mai 1842.
Berlin, 17. Mai. Der König hat dem Justizminister seine Absicht
zu erkennen gegeben, von einem näher zu bestimmenden Zeitpunkt
an den unbesoldeten Assessoren Gehalte und den Referendaren Remunerationen
zukommen zu lassen. Gewiss lag eine Unbilligkeit darin, Dienste,
welche der Staat nicht entbehren konnte, unbezahlt anzunehmen
und Referendare und Assessoren darin den Leutnants nachzusetzen.
- Die Königsberger Zeitung wird von dem bei einer dortigen
Stadtschule angestellten Oberlehrer Witt, wenn auch nicht nominell,
so doch tatsächlich redigiert. Schon früher wurde von
hier aus darauf gedrungen, den Oberlehrer Witt deshalb seines
Lehramts, als mit jener Beschäftigung unvereinbar, zu entheben,
ohne dass diese Aufforderung jedoch einen Erfolg gehabt hätte.
Nun ist er aufs neue vor das Konsistorium gefordert worden, wo
er
durch Atteste zu beweisen vermochte, dass seine Amtstätigkeit
durch die Redaktionsgeschäfte nicht den mindesten Eintrag
erleide. Man macht ihm besonders auch den Umstand zum Vorwurfe,
dass er im vorigen Jahre bei einer gewissen Gelegenheit zwei anonyme,
vom Professor Lengerke verfasste Gedichte in der Druckerei der
Königsberger Zeitung hatte drucken lassen, und hat auch in
dem an das dortige Konsistorium gerichteten Schreiben ausdrücklich
bemerkt, dass Professor Lengerke eigentlich eine sehr gründliche
Bestrafung verdient hätte, die indessen diesmal noch erlassen
werden solle. Der Oberlehrer Witt wird einer Entfernung »im
Administrationswege« schwerlich entgehen!
No. 141. 21. Mai 1842.
Berlin, 18. Mai. Obwohl Hr. v. Savigny von dem Augenblick an,
da der verstorbene Gans zum ordentlichen Professor ernannt wurde,
aus der juristischen Fakultät schied und nur noch seine Vorlesungen
fortsetzte, so blieb er doch das berühmte und angesehene
Haupt der Fakultät, die sich der von ihm gegebenen Richtung
nicht zu entschlagen vermochte. Jetzt ist Hr. v. Savigny durch
die Berufung zum Minister der Fakultät fremd geworden, und
dadurch für diese der Zeitpunkt erschienen, wo sie sich fragen
muss, ob im alten Gleise fortzufahren oder dem vielfach gemachten
Vorwurf, dass juristische Theorie und Praxis in heilloser Trennung
gehalten würden und dass die »Mitglieder und echten
Zöglinge der Rechtsfakultät als Gespenster aus einer
vergangenen Zeit erscheinen, die, wenn sie in das Leben einzugreifen
suchen, nur zerstörend wirken können und Schrecken verbreiten«,
nun Gehör zu geben sei. Diesen Moment eines wichtigen Lebensabschnittes,
einer Epoche in der berliner Rechtsfakultät er-
greift der Verfasser einer soeben hier erschienenen Flugschrift:
»Die juristische Fakultät der Universität zu Berlin,
seit der Berufung des Hrn. v. Savigny bis zur Niederlegung seines
akademischen Amtes und deren erforderliche Umgestaltung«,
um nicht nur die Wurzel des alten Übels aufzudecken, sondern
auch zu deren Ausrottung Hand anzulegen. Hr. v. Savigny wurde
im Jahre 1810, also bei Gründung der hiesigen Universität,
hierher berufen, und von da an bildete und ergänzte sich
die Fakultät fast nur aus seiner Schule, der historischen.
Die Geschichte dieser Schule und ihres Hauptes hängt daher
aufs genaueste mit der Geschichte der juristischen Fakultät
zusammen. Als die historische Schule ihren Kampf gegen die aprioristisch-philosophischen
Juristen begann, hatte sie einen leicht besiegbaren Gegner und
stieg unter den der Romantik zuströmenden Zeitgenossen schnell
im Ansehen. Denn sie und ihr Haupt sind nichts anderes als Gestalten
unserer romantischen Periode, die jetzt welkend am Boden einer
frisch aufkeimenden Gegenwart liegen und wunderlich genug mit
ihrer falben Krankheitsfarbe gegen das frische Grün eines
neuen Lebens abstechen. In der Vergangenheit sollte alles Heil
gesucht werden, Sprache, Kunst und Religion sollten in altdeutscher
Tracht wiederkommen, und neben den Nibelungen die Pandekten eine
ewige Wahrheit sein. Diese romantische Rechtswissenschaft fing
leise und unbewusst zu beben an, als im Jahre 1818 Hegel nach
Berlin kam und durch seine Vorträge über Naturrecht
neue und gewaltige Erweckung gab. Aber der »Gegner war noch
nicht in die juristische Fakultät selbst gedrungen. Dies
geschah durch die Anstellung des Dr. Gans, eines Schülers
von Thibaut und Hegel, als ausserordentlicher Professor im Jahre
1826. Ihm verdankt die jetzt aufblühende preussische Rechtswissenschaft
die erste Anregung.« Die Philosophie hatte in dieser Weise
der Rechtswissenschaft gegen die einseitige Rechtsschule der sogenannten
Historiker oder, wie Gans sie genauer bezeichnete, der »Nichtphilosophischen«,
Hilfe geleistet. Mittlerweile war aber auch jene Rechtsschule
in sich selbst in mehrere Teile zerfallen, in dem die »Germanisten
und Kanonisten ihre eigenen Rechtsquellen, die germanische Rechtssitte
einerseits und das kanonische Recht andererseits so lieb gewannen,
dass sie gleich einseitig wie die Romanisten, welche das reine
römische Recht herstellen wollten, nur auf die Wiederbelebung
des germanischen und kanonischen Rechts dachten. Den Ausbruch
eines wirklichen Kampfes hat Hr. v. Savigny dadurch zu beseitigen
versucht, dass er in der Vorrede zu dem im Jahr 1840 herausgegebenen
ersten Bande seines Systems des heutigen römischen Rechts
sich gegen die Einseitigkeit erklärt hat, welche das römische
Recht mit besonderer Vorliebe behandele, ohne die Modifikationen
zu beachten, welche dasselbe durch das kanonische Recht und die
germanische Rechtssitte im Mittelalter erlitten habe. Um auch
den Beinamen der unphilosophischen Schule abzustreifen, hat er
den Professor Stahl unter seinen Schutz genommen und dessen neuerliche
Berufung durch den Antrag seiner Anhänger bei der juristischen
Fakultät begünstigt. Beide Massnahmen aber waren weder
geeignet noch im Stande, den hereinbrechenden Sturm zu beschwören.
Denn die allgemeine Meinung spricht sich dahin aus, dass die in
dem gedachten Vorworte kund gegebenen Ansichten ihre Bestätigung
in dem Buche selbst nicht finden, dass daher kein Friede zwischen
den mit der Gegenwart befreundeten Germanisten und den altertümelnden
Romanisten begründet ist. Und was die Philosophie des Prof.
Stahl betrifft, so wird dieselbe weder von den Philosophen noch
von den philosophisch gebildeten Juristen als wahre Philosophie
anerkannt. Sie schliesst sich den allgemeinen Grundsätzen
der historischen Schule an, hüllt sich aber ausserdem in
ein mystisch-religiöses Gewand und verfolgt hierarchische
und reaktionäre Zwecke
unter dem Vorgeben, die Revolution bekämpfen zu wollen.«
Zu diesen theoretischen Kämpfen kommt aber neuerdings ein
derberer Anstoss hinzu, indem die Praxis des preussischen Rechts
an der Philosophie eine Vermittlerin fand, um sich selbst zu einer
Wissenschaft zu erheben. »Die Wissenschaft des preussischen
Rechts ist in kurzer Zeit kräftig herangewachsen und führt
das Heer der jüngern Praktiker. So ausgestattet klopft sie
an die ihr bis dahin verschlossen gewesene Pforte der juristischen
Fakultät und begehrt Einlass. Wird man dieser gerechten Forderung
widerstehen können? Es steht zu erwarten, dass der jetzige
Minister des Unterrichts die Gerechtigkeit dieser Forderung anerkennen
wird, da er als ausgezeichneter preussischer Jurist die Notwendigkeit
einer Umbildung der juristischen Fakultät im vaterländischen
Geiste nicht verkennen kann. Dass wir uns hierin nicht täuschen,
dafür bürgt uns die kürzlich erfolgte Ernennung
des philosophisch gebildeten preussischen Praktikers Dr. Heydemann
zum ausserordentlichen Professor.« Der Verfasser der genannten
Broschüre verlangt daher, damit Rechtswissenschaft und juristisches
Leben nach langer Spaltung wieder mit einander versöhnt werden,
eine Befriedigung des längst gefühlten Bedürfnisses
nach Umgestaltung der Fakultät, und gibt zugleich die Umrisse
der geforderten Reformation. Er will, dass das gemeine Recht zwar
fortdauernd gelehrt werde, aber nicht »als gemeines deutsches
Recht, d. h. als Hilfsrecht für alle zum vormaligen deutschen
Reiche gehörigen Länder, sondern als historische Grundlage
der besonderen Gesetzgebungen der einzelnen deutschen Staaten«;
er fordert also eine philosophische Auffassung und eine geschichtliche
Entwicklung bis zur Entstehung der besonderen Gesetzgebungen.
Für das preussische Recht muss weit mehr getan werden. Es
genügt nicht mehr, wie bisher, an einer Vorlesung über
dasselbe, vielmehr »werden mannigfache Vorträge über
dasselbe erforderlich sein, die es in histori-
scher, systematischer und exegetischer Weise behandeln.«
Wo aber die tauglichen Lehrer hernehmen für eine solche Behandlungsweise
der Rechtswissenschaft, wie der Zeitgeist sie notwendig macht?
Der Verfasser erwidert hierauf: »Man lege nur den Obergerichtsassessoren
unter gewissen, zur Bekundung ihrer Lehrfähigkeit dienenden
Bedingungen das Recht zum öffentlichen Lehren bei, und es
wird sich teils aus diesen, teils auch aus höheren Beamten
bald eine grosse Anzahl tüchtiger Lehrer hervortun, die frisches
Leben in die Rechtswissenschaft bringen. Erhält die medizinische
Fakultät doch auch ihre tüchtigsten Mitglieder aus den
Reihen der praktischen Ärzte, und würde nicht auch sie
ohne diese Ergänzung bald aufhören, brauchbare Praktiker
zu bilden?« Freilich müssten hiernach auch die Anforderungen
eingerichtet werden, und während jetzt die juristische Doktorwürde
den Praktiker nur vom ersten praktischen Examen befreit, die grosse
Staatsprüfung dagegen dem Assessor nicht einmal das Recht,
sich als Privatdozent zu habilitieren, verschafft, müsste
dann »an die Stelle der ersten juristischen Staatsprüfung
die Doktorpromotion treten, wodurch die Vorbildung der praktischen
Juristen wissenschaftlicher ausfallen würde, und zur Habilitierung
müsste die grosse Staatsprüfung gefordert werden, was
den Dozenten geeigneter machte, den jungen Juristen eine zweckmässige
Vorbildung für das praktische Leben angedeihen zu lassen.«
Das würde den vom Hrn. v. Savigny ausgesprochenen Satz: »Was
insbesondere die Vorlesungen über das Landrecht betrifft,
so glaube ich allerdings, dass diese in der gegenwärtigen
Lage besser nicht gehalten werden, indem zum praktischen Bedürfnisse
die spätere Einübung hinreicht, eine wissenschaftliche
Seite aber dem Gegenstand abzugewinnen aus Mangel an speziellen
geschichtlichen Quellen schwer sein dürfte«, zu nichte
machen. Der Verfasser schlägt zum Zweck einer solchen Umgestaltung
folgende Verteilung der Profes-
suren vor: 1) für die römische Rechtsgeschichte, 2)
für die deutsche Rechtsgeschichte, 3) für das preussische
Landrecht, 4) für das preussische Kriminalrecht, 5) für
das preussische Kirchenrecht, 6) für das preussische Staatsrecht.
Dies sind einige Züge aus der sehr gediegenen Broschüre,
die gerade jetzt sehr zeitgemäss erschienen ist und nicht
verfehlen wird, das angeregte Thema zu weiterer Besprechung zu
führen.
Nr. 149. 29. Mai 1842.
Berlin, 26. Mai. Weil denn doch einmal von allen Seiten zum Sturm
geblasen wird und die Jerichomauern des Verrotteten vor den Posaunenstössen
des Neuen zusammenfallen sollen, so wollen wir es auch nicht absichtlich
übersehen, dass gerade in den obersten Regionen der Weltgerichtsorkan
am heftigsten wütet. In England, in Frankreich spitzt sich
die anfängliche Korpulenz der Fragen immer mehr zu, bis sie
endlich durch das enge Himmelspförtlein ins Reich des Übersinnlichen,
der Religion, schlüpfen und dort auf neuem Schlachtplane
mit frischen Kräften wieder herüber und hinüber
wogen; wie sollte es da in Deutschland, dem eigentlichen Wahlplatze
religiöser und philosophischer Kämpfe, anders sein?
Seit Strauss mit dem »Leben Jesu« den Fehdehandschuh
hingeworfen hat, folgt rasch eine Herausforderung auf die andere.
Nächst Feuerbach zog besonders Bruno Bauer in der letzteren
Zeit die Aufmerksamkeit auf sich; seine Entfernung aus der theologischen
Fakultät gab ihm ausser der wissenschaftlichen Wichtigkeit
auch noch eine politische. Bruno Bauer hat recht eigentlich den
Kampf gegen die Theologie auf sich genommen, und so muss man notwendig
an ihn erinnert werden, wenn man in das Buch: »Hegels Lehre
von der Religion und Kunst. Von dem Standpunkte des Glaubens
aus beurteilt«, einen Blick wirft. Mag auch der anonyme Verfasser
sein wer er will, Bruno Bauer wenigstens könnte es sein,
so gut als er sich früher, wenigstens dem Geiste nach, als
Autor der »Posaune« ansehen lassen musste. Was soll
man aber zu dem Inhalte, was zu der Form des Buches sagen? Je
nun, wir wollen die Erwiderung Denen überlassen, deren Wesen
darin mit heiterm und doch vernichtendem Humor aufgedeckt wird.
Da können sich Viele melden, denen eben nicht sanft mitgespielt
wird: Michelet, »dessen System ein Juste milieu, welches
weder die Älteren noch die Jüngeren befriedigen kann
und vom Glauben verabscheut werden muss«, Fichte jun. mit
seinem »Hüben und Drüben«, Sack »Das
Beispiel eines wahren Gläubigen, da er nichts als Bescheidenheit,
nichts als Bedürfnis ist«, Nitzsch als »Jsaschar,
der beinerne Esel«, Julius Müller, Leo. Über Bruno
Bauer selbst spricht freilich der »gläubige« Verfasser
das schärfste Anathem; aber er befriedigt uns zugleich, indem
er das System desselben ins hellste Licht setzt. Doch dies ist
alles nur Inhalt der Vorrede; im eigentlichen Texte wird »Hegels
Hass gegen die heilige Geschichte und die göttliche Kunst
der heiligen Geschichtsschreibung« unbarmherzig enthüllt.
Wer die »Posaune« kennt, der weiss, was hier geschieht,
nur noch schneidender, offener, rücksichtsloser. Es eignet
sich wenig oder nichts zur Mitteilung; denn dergleichen muss man
lesen und im Zusammenhange lesen. Man wird es ein gefährliches
Buch nennen, aber man ist freigebig mit solcher Bezeichnung, und
je weniger damit gesagt wird, desto mehr Nachdruck pflegt man
darauf zu legen. »Gefährlich« ist ein relativer
Begriff, und wenn die Eisenbahnen den Hauderern gefährlich
sind, so nützen sie um so mehr dem Publikum, oder wenn den
Ministern von den Kammern zuweilen Gefahr droht, so kann das ein
Heil fürs Land sein. Wenn die Leute mit ihrem »Gefährlich«
herausrücken, so muss man sich nicht gleich einschüchtern
lassen; gewöhnlich sind es nur
die Furchtsamen, die ihre Gefahr wittern; denn den Furchtsamen
ist freilich alles »gefährlich« und jedes Ergreifende
erschüttert ihre schwachen Nerven. Wir wollen nicht hoffen,
dass solche gefahrscheue Seelen bei Gelegenheit dieses Buchs Deutschland
wieder in Schande bringen werden.
No. 150. 30. Mai 1842.
Berlin, 27. Mai. Dass das Schriftchen: »Der Beruf der preussischen
Presse«, von L. Buhl, soeben in die Welt ausläuft und
die Hoffnung nähren darf, von Vielen willkommen geheissen
zu werden, das rechtfertigt sich am einfachsten durch seine Schlussworte:
Ȁhnliches ist schon oft gesagt worden und wird vielleicht
noch oft gesagt werden!« Das ist ja eben die Natur aller
Zeitfragen, dass sie unermüdlich so lange aufgeworfen werden,
als ihre Zeit da ist, und ihre Zeit ist so lange da, bis ihre
Antwort erscheint, und ihre einzige Beantwortung ist ihre - Ausführung.
Wenn ein Müller nach einiger Zeit dächte, er hätte
nun lange genug gemahlen, und das ewige Einerlei desselben Geschäftes
werde nachgerade ermüdend und langweilig, so hätte er
für seine Person wohl Recht; was sollten aber die armen Hungrigen
anfangen? Er muss mahlen, so lange es Bedürftige gibt, und
wenn er heute ihrer zehn befriedigt hat, so muss er morgen zehn
andere sättigen. Haben sich auch durch einen heutigen Aufsatz
Zehn oder Zwanzig überzeugt, dass die Presse zu etwas mehr
berufen sei als zu »hitzigen Polemiken über die Rinnsteine,
über die Reinigung der Strassen, über die Gefahren des
schnellen Fahrens etc.«, so laufen doch immer noch zu viele
Hunderte von Hungerleidern umher, als dass nicht ein gewissenhafter
Müller durch ein morgendes und übermorgendes Wort einige
Speisung derselben versuchen sollte. Das hat
denn auch der Verfasser getreulich getan, und drückt er sich
z.B. über die Staatszeitung also aus: »Dem unbekannten
Verfasser des, gelinde gesagt, wunderbaren Artikels, welchen die
Staatszeitung über die Wirkung der Zensurverordnung veröffentlichte,
ist vor allen Dingen darum zu tun, die prästabilierte und
prädestinierte Impotenz der preussischen Presse nachzuweisen.
Im Rate der Götter ists beschlossen, dass die preussischen
Zeitungen ewig mit dem Stabe der Unfruchtbarkeit geschlagen bleiben
sollen. Zu diesem Zwecke muss er nicht nur das Wenige, was sie
bisher geleistet haben, in Abrede stellen, sondern auch die Überzeugung
festzusetzen suchen, dass sie ihrem Wesen nach keine politische
Bedeutsamkeit erlangen können, um ihnen hinterher den abgenagten
Knochen der Statistik hinzuwerfen.« Unter mehreren anderen
Tatsachen wird auch mitgeteilt, dass die Artikel über inländische
Zustände, welche die human zensierte Königsberger Zeitung
täglich bringt, zwar »auch von den Lesern anderer Zeitungen
mit Vergnügen und Nutzen gelesen würden, dass aber die
berliner Zeitungen dieselben nicht mitteilen dürfen. Also
ein Zensor kann einen anderen zensieren, und was der eine für
unverfänglich gehalten hat, für gefährlich und
übelwollend erklären.« Die 31 Seiten der Broschüre
sind mit musterhafter Klarheit geschrieben und werden unsere Indifferentisten
und Egoisten wohl an mancher Stelle verwunden. Freilich die Feigherzigen
erfüllt auch kein Gott mit Mut; sie finden überall einen
Schlupfwinkel, in welchen sie sich »mit gutem Grunde«
zurückziehen.
[In einem Berichte der Königsberger Zeitung aus Arklitten
vom 20. Mai über eine in der Kirche zu Moltheinen begangene
Feier des dortigen Enthaltsamkeitsvereins wird erwähnt, dass
in Preussen gegenwärtig 250 Enthaltsamkeitsvereine mit 150,000
Mitglieder bestehen. - <nicht in Mackays Edition enthalten>]
No. 151. Beilage. 31. Mai 1842.
Berlin, 29. Mai. Endlich ist das vielverkündete Theologische
Separatvotum Marheinekes über
Bruno Bauer erschienen, obwohl nur als Anhang zu einer »Einleitung
in die öffentlichen Vorlesungen über die Bedeutung der
Hegel'schen Philosophie in der christlichen Theologie«. Wir
übergehen diese letztere einstweilen, um sogleich zur Hauptsache,
zum Votum, zu kommen. Grosse Erwartungen dürften, wenn man
das Ding genau ansieht, auch diesmal wieder getäuscht sein,
und Bruno Bauer wird sich nicht enthalten können, in die
bekannten Worte auszubrechen: »Herr, bewahre mich vor meinen
Freunden; vor meinen Feinden will ich mich schon selbst schützen!«
Doch der Herr, gegen den Bruno Bauer so manche Versündigung
auf sich geladen hat, wollte ihn nicht schützen. Bis zu welchem
Punkte nimmt sich denn Marheineke Bruno Bauers an? Er schützt
ihn gegen alle Diejenigen, welche er auch als seine Gegner erkennt;
gegen den letzten Feind, den Theologen Marheineke selbst, versagt
er ihm den Schutz. Da waren denn doch wahrlich die Übrigen
eben so klug und auf ihrem Standpunkt eben so tolerant, oder,
um milde über den Freund Bruno Bauers zu urteilen, fast eben
so tolerant. Denn gerade so viel »kritische, philologische
und historische Freiheit«, als sie sich alle Tage selbst
zu nehmen gesonnen waren, erkannten sie willig als unantastbar
an, und verwarfen nur diejenige Freiheit, nach welcher ihr eigenes
Herz kein Verlangen trug. Sollten Sie den Feind so weit vordringen
lassen, bis er selbst einem Marheineke gefährlich würde?
Jeder hat sich seiner Haut zu wehren, und sie machten deshalb
aus richtigem Instinkt schon vor den Vorposten einen Absperrungsgraben.
Verfolgen wir die Verteidigung, wie sie Marheineke führt,
um zu sehen, ob unsere Ansicht von derselben sich daran bestätige.
Von den beiden im Ministerialerlass aufgegebenen Fragen: 1) »Welchen
Standpunkt der Verfasser der <Kritik der evangelischen Geschichte>
im Verhältnisse zum Christentum einnimmt. 2) Ob dem Verfasser
nach der Bestimmung der Universi-
täten, besonders aber der theologischen Fakultäten auf
denselben die licentia docendi verstattet werden kann«,
wird die erste dahin beantwortet, dass es heisst: »Ich trage
kein Bedenken, zu behaupten, dass, wenn man nur den Kern des Buches
ins Auge fasst, dasselbe auf die Verherrlichung des Christentums
abzweckt und dass dies das wahrhaft Positive ist, welches schon
jetzt (d. h. vor Erscheinen des letzten Bandes) durch alle Negationen
in diesem Buche hindurchbricht. Nur ängstliche Gemüter,
welche das Denken vom Glauben, den Geist vom Buchstaben trennen
und ausschliessen, können die Kraft des christlichen Prinzips,
wie überhaupt, so im Zusammenhange dieses Buchs bezweifeln
und behaupten, dass der Hauptgedanke desselben mit einer würdigen
Anschauung der Persönlichkeit Christi unvereinbar sei.«
Darüber lässt sich hier nicht streiten; auch ist es
nicht nötig, da der dritte Teil dem einen oder anderen von
uns hoffentlich bald genug Recht oder Unrecht geben wird. Dass
aber Marheineke nicht zu den ängstlichen, wenn auch bei weitem
weniger ängstlichen Gemütern gehöre, möchte
schwer zu erweisen sein. Denn wäre »die würdige
Anschauung der Persönlichkeit Christi« durch Bruno Bauers
»Denken und Geist« gefährdet, so würde Marheineke
sich wohl auch etwas ängstigen, und dass er sich jetzt noch
alles Guten versieht, das gibt ihm keinen Vorzug vor den Scheueren,
die dieses Guten mit eben so plausiblem Grunde sich nicht versehen.
Um die »würdige Anschaung der Persönlichkeit Christi«
sind sie und er in Angst, und wenn Marheineke auch sagt: »Was
der Welt Not tut, und womit auch der Kirche gedient ist, das ist
die uneigennützige und rücksichtslose Erkenntnis der
Wahrheit«, so würde er doch wahrscheinlich zittern,
wenn Bruno Bauer sich erkühnte zu sagen: »ein anderes
ist Christus, ein anderes ist die Wahrheit.« In dem, was
Marheineke von S. 64-79 zur Begründung seiner obigen Zuversicht
sagt, liesse sich, so viel Treffliches es auch enthält, doch
mancher
Streit erheben, zu dem bei anderer Gelegenheit sich wohl Raum finden wird. Hier genügt es, dass darin Bruno Bauers Christlichkeit überall in Schutz genommen wird, wenn auch die Art und Weise der Durchführung sich des Irrtums bezichtigen lassen muss.
Daher wenden wir uns sogleich zur zweiten Frage. Zunächst
steht hier Folgendes: »Indem die Staatsregierung den theologischen
Fakultäten diese (zweite) Frage vorgelegt, hat sie gezeigt,
dass sie am weitesten davon entfernt sei, zu bestimmen, was in
der Wissenschaft wahr sein und gelten soll. Hiermit ist von Seiten
der Regierung die Lehrfreiheit aufs neue proklamiert und ihr durchaus
kein Hindernis in den Weg gelegt. Ja, ich hege selbst so unbedingtes
Vertrauen zu dem Geiste und der Weisheit dieses Staates, dass
selbst, wenn, was ich für unmöglich halte, alle Fakultäten
gegen den Bauer entschieden und auf seine Remotion antrügen,
er weiser sein würde als sie alle, und sich nicht zu einem
Mittel für solchen Zweck hergeben würde.« Welch
ein »Nest von Widersprüchen«! Die »Staatsregierung
proklamiert die Lehrfreiheit, indem sie den theologischen Fakultäten
die obige Frage vorlegt«! Proklamierte sie nicht vielmehr
die Lehrfreiheit, wenn sie die Frage gar nicht einmal vorlegte?
Aber sie soll sich auch wirklich so benehmen, als hätte sie
dieselbe nicht vorgelegt: sie »soll sich nicht zu einem Mittel
für solchen Zweck hergeben!« Wozu soll sie denn fragen,
wenn sie auf die Antwort keine Rücksicht nehmen will? Fragt
man etwa Fakultäten, was zu tun sei, wenn man schon im voraus
darüber im Reinen ist, was man tun will? Dass die Regierung
fragte, zeigt eben, dass sie die Lehrfreiheit von der Entscheidung
der Fakultäten abhängig machen wollte, und dass das
wirklich ihre Absicht war, bewies der Erfolg, der Marheinekes
»unbedingtes Vertrauen« zu Schanden macht. Wir sahen
ihn schon oben zu Bruno Bauers drittem Bande ein unbedingtes Vertrauen
hegen. Die eigentliche Verteidigung
Bruno Bauers (denn bis hierher nimmt sich Marheineke seiner gegen
alle Widersacher an) schliessen wir würdig mit den so wahren
Worten: »Mit allgemeinen Worten so in Bausch und Bogen eine
Denkart wie die Bauer'sche zu verdammen und sie für nutzlos,
ja für schädlich in Bezug auf die christliche Kirche
zu erklären, ist leicht geschehen; wäre sie aber ganz
ohne alles Verhältnis zur Wahrheit, so würde sie durch
sich selbst in sich zerfallen, sich selbst widerlegen, ja nichts
sein, und es bedürfte alsdann keiner grossen Sorgen um die
Erhaltung der christlichen Kirche gegen sie. Solch eine Widerlegung
des Irrtums ist selber ein Irrtum.« Bis hierher und nicht
weiter! Marheineke ist kein Supernaturalist, kein Rationalist,
kein Pietist etc.; aber er ist Theologe. Gegen jene alle vertritt
Bruno Bauer dieselbe Sache, die auch er verficht; bis dahin gehen
sie beide denselben Weg, und Bruno Bauer geniesst den Schutz des
älteren Freundes. Am Theologen aber scheiden sich die Wege,
und wenn auch Marheineke freundlicher, väterlicher, liebreicher
verfährt als Diejenigen, welche sich schon auf früheren
Stadien von Bruno Bauer scheiden mussten, so ist er in Wahrheit
doch um nichts nachgiebiger als alle Übrigen: er handelt,
in seinem Wesen angegriffen, gerade so, als Jene handelten, da
das ihrige verletzt wurde. Er stösst den Feind von sich.
So glimpflich, ja fast unmerklich es auch geschieht, es ist doch
ein entschiedenes Abstossen und Ausschliessen. Denn Bruno Bauer
hat den Theologen beleidigt! »Die Geringschätzung gegen
die Theologie ist so gross bei ihm, dass er sich fast zu schämen
scheint, noch ein Theologe zu sein oder zu heissen. Er nennt sie
kurzweg Theologen, wie wenn es der Begriff der Theologie wäre,
gegen die Wahrheit zu sein, und weil er die Philosophie von ihnen
verachtet sieht, so soll nun die Philosophie alles in allem sein.«
Bruno Bauer hat nie gewünscht, zu einer anderen als der theologischen
Fakultät zu gehören; mitten aus der Theologie heraus
will er den
Theologen reinigen. Was erwidern ihm die Theologen? »Einen
Theologen reinigen wollen hiesse, einen Mohren weiss waschen!«
Wer den Theologen nicht nimmt, wie er ist, der muss die Theologie
verlassen, muss Philosoph werden. Ich wiederhole, Bruno Bauer
hat nie den Wunsch geäussert, aus der Theologie auszutreten.
Gleichwohl sagt Marheineke: »Da er selbst bereits seinem
theologischen Charakter freiwillig entsagt hat, kann ihm die Regierung
einen solchen nicht aufdringen. Aber, was sie kann, wahrhaftig
mit Ehre tun kann, ist, ihm eine Professur in der philosophischen
Fakultät mit angemessenem Gehalte zu verleihen.« Also
»freiwillig entsagt!« Und diese Freiwilligkeit besteht
darin, dass er den Theologen gelästert hat, den jetzigen
Theologen! Machten es die anderen Gegner etwa schlimmer als Marheineke?
Deduzierten sie nicht auch aus solcher »Freiwilligkeit«
die Notwendigkeit seines Austrittes? Wenn die chinesischen Soldaten
allesamt Memmen sind, und darum der Titel »chinesischer Soldat«
zu einem Schimpfnamen, wie er es verdient, ausgeprägt wird,
muss darum ein Chinese, der doch einmal wirklichen Mut besitzt,
um dieses Mutes willen so angesehen werden, als hätte er
dem chinesischen Soldatentume »freiwillig entsagt«?
Und doch handelt es sich in unserm Fall um etwas ähnliches.
Marheineke, der Theologe, sagt: »Das Gottesbewusstsein sei
die Wahrheit des Selbstbewusstseins«. Bruno Bauer rechnet
auch diese sublimste Höhe theologischer Erkenntnis noch zu
dem unreformierten Wust der Theologie; denn: das Selbst ist der
Gott, und sich selbst zu wissen, das Selbstbewusstsein, das erst
ist die Wahrheit, in welcher das Gottesbewusstsein untergeht;
also umgekehrt: das Selbstbewusstsein ist die Wahrheit des Gottesbewusstseins.
Dies ist aber nicht eine Erkenntnis, die für den Philosophen
ausschliesslich gehört; nein, es ist eine Erkenntnis, die
aller Welt gehört und darum zuerst und zumeist von den bestallten
Lehrern des Volkes, von den Theologen, gefasst und - ge-
predigt werden muss. Mit der Behauptung: »Das Selbst ist der Gott«, tritt niemand aus der »Wissenschaft von Gott«, aus der »Theologie« aus.
Sollen wir nun noch davon reden, wie Marheineke, der Theologe,
nachdem er den anderen überbietenden Theologen zur philosophischen
Fakultät verstossen hat, zur Strafe für diese Unduldsamkeit
ins Kleinliche herabsinkt? Weil er Bruno Bauer nicht versteht,
darum erklärt er väterlich mild und so menschlich, dass
man sich solcher Menschlichkeit schämen muss: »die Säure
des Unmuts und die Bitterkeit, von der in Bruno Bauers letzter
Schrift deutliche Spuren sind«, aus der menschlichen Schwachheit,
dass »ein Mann von seinem Geist, Talent und Reichtum an Kenntnissen
die schmerzliche Erfahrung macht, sich stets und ohne Unterlass
zurückgesetzt zu sehen, indes er erleben muss, dass die entschiedenste
Mittelmässigkeit vor ihm den Vorsprung gewinnt.« Ja,
weil er Bruno Bauer von dem Punkte an, wo dieser im Prinzip von
ihm abweicht, nicht mehr begreift, so scheut er sich sogar nicht,
das Mitleid für seinen Schüler in Anspruch zu nehmen
und das Entwürdigendste zu diesem Zwecke zu sagen, was man
über einen Schriftsteller aussprechen kann: »In einer
sorgenfreieren Lage würde er gewiss von der Vielschreiberei
gern abstehen, und wenn die Regierung ihm eine philosophische
Professur verliehe, so würde diese Grossmut ihn, auch ohne
dass es ihm zur Bedingung gemacht würde, bewegen, seinen
Studien eine ganz andere Richtung zu geben, ihn zu einem brauchbaren
Werkzeuge der Wissenschaft machen und ihn gewiss für immer
zum lebhaftesten Dank verpflichten.« Ist es Vielschreiberei,
wenn man einige Bände in die Welt schickt, nachdem man über
ihren Inhalt seit sechs oder acht Jahren Collegia gelesen hat?
Der Dominikanerprior Prierio schrieb an Luther: »Wenn Du,
mein lieber Luther, von unserm Herrn, dem Papste, ein fettes Bistum
bekämest, würdest Du wohl gelindere Saiten aufziehen
und
den Ablass, welchen Du jetzt so schwarz machst, selbst erheben.«
Luther antwortete ihm: »Wenn ich nach einem Bistume strebte,
redete ich gewiss das nicht, welches Dir so weh in Deinen Ohren
tut; denn meinst Du, ich wisse nicht, wie man in Rom zu Bistümern
und Prälaturen gelangt?« Ich habe diesen harten Tadel
unter häufigem Niederlegen der Feder und nicht ohne Wehmut
niedergeschrieben. Marheineke ist der einzige, der sich mit so
väterlicher Wärme Bruno Bauers annahm, und gerade ihm
muss mit solchem Undank gelohnt werden. Es kam mir während
des Schreibens oft so vor, als hätte ich eine Art Pietätsverpflichtung,
so inniges Wohlwollen zu schonen; denn auch ich war einst Marheinekes
Schüler. Aber konnte ich im Dienste der Wahrheit anders?
No. 169. 18. Juni 1842.
Berlin, 15. Jun. Bei unseren jetzigen Stadtverordnetenwahlen geht
es zum Teil sehr lebhaft und aufgeregt zu. So trat in einem Bezirk
ein Wahlmann auf, und erklärte unter lautem Beifalle vor
dem vorsitzenden Stadtrate, dass hinfort Öffentlichkeit an
die Stelle der Heimlichkeit kommen müsse. Es erscholl sogar
die Äusserung, dass man gar nicht wählen werde, sondern
nach Hause gehen, wenn jene Bedingung nicht festgestellt würde.
Allerlei Transaktionen erfolgten, und der Stadtrat meinte, es
genüge ja, wenn der obige Antrag zu Protokoll gegeben würde.
Das Resultat war, dass man den Antragsteller zum Stadtverordneten
wählte, und dieser dann seinen Entschluss aussprach, in dem
ihm von der Bürgerschaft anvertrauten Amt auf Öffentlichkeit
zu dringen. Auf die Bemerkung, dass das Verlangen eines einzelnen
Bezirks nicht massgebend sein könne, fiel die stürmische
Erwiderung, dass die an-
deren Bezirke ohne Zweifel einen gleichen Beschluss fassen würden.
- Der hiesigen Judenschaft ging ein Schreiben des Ministers Eichhorn
zu, worin sie aufgefordert wurde, in den Schulen mehr auf Kräftigung
der Sittlichkeit zu halten, weil es nach statistischen Ermittlungen
feststehe, dass unter den Juden mehr Verbrechen vorfielen als
unter den Christen. Einer der angesehenen Vorstände der Judenschaft
begab sich hierauf selbst zum Minister, setzte ihm die Unrichtigkeit
des statistischen Faktums aus einander und verlangte eine öffentliche
Widerrufung desselben. Mit dem Zugeständnis, dass eine gelegentliche
Notiz in der Staatszeitung diese Berichtigung enthalten solle,
erklärte sich Jener nicht zufrieden, sondern fand allein
einen ausführlichen Widerruf genügend und angemessen.
Ob er erfolgen wird, steht noch dahin. - An die hiesige theologische
Fakultät erging ein Schreiben des Ministers Eichhorn, des
Inhalts, dass sie erwägen möge, ob Prof. Marheineke
nicht wegen Veröffentlichung seines Separatvotums eine Rüge
verdient habe, da die vorgeschriebene Amtsverschwiegenheit verletzt
worden sei. Marheineke selbst hatte als Dekan das Ministerialschreiben
vorzutragen. Die Fakultät entschied sich dahin, dass, zumal
in der gegenwärtigen Lage, keine Rüge zu erteilen sei.
Zu gleicher Zeit wurde von Seiten des Ministeriums an die Fakultät
die Aufforderung gestellt, ihr Votum über Bruno Bauer zu
veröffentlichen. Sie lehnte dies zwar nicht förmlich
ab, meinte jedoch, dass eine Herausgabe des Votums unter den jetzt
obwaltenden Umständen nur dann tunlich sei, wenn dasselbe
entweder überarbeitet oder ein Nachtrag geliefert würde.
Nr. 173. 22. Juni 1842.
Königsberg, 15. Jun. Das nachstehende, von etwa hundert hiesigen
Kaufleuten unterzeichnete Schreiben hat
der Vorstand der Kaufmannschaft, von kräftig unterstützenden
Worten begleitet, an den König gelangen lassen. »An
ein Vorsteheramt der Kaufmannschaft hier. Dem Vernehmen nach sollen
in Berlin russische Kommissare eingetroffen sein, um mit Preussen
einen neuen Handelstraktat abzuschliessen. Wir dürfen uns
jedoch nicht zu sonderlichen Hoffnungen berechtigt halten, obgleich
diesmal wir aufgesucht werden. Russland hat mehr seine Grenzsperre
als sein Prohibitivsystem im Auge, und sind ihm erst durch Erneuerung
des Kartells wegen Auslieferung der Überläufer, jene
aufrecht zu erhalten, die Mittel gegeben, dann werden nachträgliche
Tarifsätze und Bestimmungen die aus Not gemachten Konzessionen
vereiteln, wogegen uns weit mehr daran liegen muss, dass die Grenzsperre
aufgehoben werde, was dann einen freieren Handelsverkehr nach
sich ziehen wird. Gegen ein Prohibitivsystem gibt es Handelsrepressalien,
selbst unter sonst befreundeten Nationen, und Russland könnte
sie fürchten, da wir uns im Besitz der Mündungen der
beiden Hauptströme Polens befinden, allein Repressalien gegen
Grenzsperre sind unmöglich, ohne der Absicht des Gegners
zu Hilfe zu kommen. Wir sagen absichtlich, des Gegners, indem
eine Grenzsperre unverträglich mit aufrichtigen Bündnissen,
und zuwiderlaufend jeder Nachbarlichkeit, nur geeignet ist Hass
zu erzeugen. Dieser gibt sich vorerst kund gegen solche Massregeln,
die die beiderseitigen Länder bedrücken, und welche
zu eludieren die nachbarlichen Anwohner sich in Gewinn und Schadenfreude
vereinigen. Jedenfalls entsteht dadurch eine gefährliche
Demoralisation, die besonders bei unseren Grenzbewohnern um sich
greift. Von russischen Schmugglern verlockt, begleiten unsere
Bauern die Kontrebande in bewaffneten Haufen, wobei es mit dem
jenseitigen Militär häufig zu den blutigsten Exzessen
kommt. Für den ersten Augenblick ist hiervon für die
äussere Ruhe des Staats wohl nichts zu fürchten; allein
die Politik, die nur so lange ver-
gibt, als sie muss, vergisst nichts, sobald sie den Zahltag bestimmen
kann, und es ist bekannt, wie empfindlich Regierungen für
die Ehre und das Wohl ihrer Untertanen sind, wenn zu einem gewünschten
Kriege die scheinbaren Rechtsgründe gesucht werden. Jedenfalls
sollten die hier bezeichneten Übelstände die ganze Sorgfalt
der höchsten Behörden in Anspruch nehmen, da unser glorwürdigstes
Nationalinstitut, die Ehre unserer allgemeinen Waffenfähigkeit,
wenn auch nur durch einzelne rohe Individuen kompromittiert wird.
Glücklicherweise ist die Abhilfe jetzt in Preussens Hand
gegeben. Ohne einen starken militärischen Kordon kann nämlich
Russland sein doppeltes System nicht durchführen, und ohne
Kartellkonvention mit Preussen ist, wie die neuesten Erfahrungen
lehren, ein solcher Kordon unmöglich. An demselben Tage,
an welchem das alte Kartell ablief, begannen russische Soldaten
zu uns bei Oletzko, Lyck etc. mit Waffen und Pferden zu desertieren,
und nach den glaubwürdigsten Aussagen war ein ganzes Regiment
in Auflösung begriffen. Leider wurden infolge der provisorischen
Verlängerung des Kartells mehrere Soldaten ausgeliefert,
von denen einige sofort erschossen wurden und einige unter Stockschlägen
starben. Nach einem solchen, nur in Kriegszeiten zu rechtfertigenden
Verfahren ist es dem Gewissen unserer wackeren und loyalen Landräte
kaum zuzumuten, die Kartellvorschrift, deren blutige Folgen sie
vor Augen gesehen, ferner zu vollziehen, um so weniger, da sie
überzeugt sein müssen, dass ihre auf Religion begründeten
Scrupel mit der erhabenen Humanität unsers edelsten Monarchen
übereinstimmen. Es darf ferner nicht ausser Acht gelassen
werden (und gestehen wir auch hiermit eine heimische Sünde
ein), dass unsere Gendarmen und Bauern für das Einfangen
solcher Deserteure russische Prämien empfangen und somit
Menschenjagden veranstalten wie auf die wildesten Tiere. Durch
diese Sachlage in unserm Inneren aufs tiefste ergriffen und erschüttert,
er-
suchen wir einen etc. der hiesigen Kaufmannschaft, Sr. Maj. unserem
allverehrten Könige, dessen herrliches Gemüt jeder rein
menschlichen Regung offen ist, dessen gotterfülltes Herz
an fremden Leiden den rührendsten Anteil nimmt, untertänigst
zu unterlegen, dass >selbst die scheinbar vorteilhaftesten
Konzessionen des neuen Handelstraktats uns nur schmerzlich sein
würden, wenn ihm eine Kartellkonvention zur Grundlage dienen
sollte<. Wir wären vielmehr bereit, das uns verarmende
Prohibitivsystem Russlands noch eine Zeit lang zu ertragen, es
mit reinem Gewissen zu dulden, als uns durch das Blutgeld für
ein solches Kartell zu bereichern. Auch werden die materiellen
Vorteile eines auf Sittlichkeit begründeten Verfahrens nicht
ausbleiben. Russland in der Unmöglichkeit, seine Grenzsperre
zu behaupten, wird bald auf richtigere Grundsätze zurückzukommen
sich gezwungen sehen und alsdann Bedingungen beantragen, die sowohl
mit der Würde und Humanität Preussens als mit dem wohlverstandenen
Interesse der beiderseitigen Untertanen wahrhaft übereinstimmen.«
(Folgen die Unterschriften.) (Auch die hamburger Blätter
veröffentlichen dieses Schreiben.)
No. 174. 23. Juni 1842.
Berlin, 19. Jun. Dem beabsichtigten neuen Judengesetz ist durch
eine höchst unerwartete Instanz ein Einwand entgegegestellt
worden. An den Kabinettsrat Müller gelangte nämlich
ein Schreiben, das, wie sich nach Eröffnung desselben ergab,
an den König gerichtet war und den mit kabbalistischer Gelehrsamkeit
abgefassten Nachweis enthielt, dass seit zweihundert Jahren jedes
gegen die Juden erlassene Gesetz auf der Stelle irgendein Unglück
zur Folge hatte. Durch eine grosse Anzahl von Daten, die bis in
das
kleinste Detail der Geschichte sich verlaufen, war das Faktum
konstatiert. Der unterzeichnete Name ergab eine deutlich geschriebene
und dennoch unentzifferbare Chiffre. Es war dem Könige daran
gelegen, den Verfasser dieses Briefes kennen zu lernen, und Hr.
v. Rochow erhielt den Auftrag, ihn wo möglich zu ermitteln,
jedoch mit dem ausdrücklichen Bemerken des Königs, dass
er den Schreiber eines so gründlichen Aufsatzes schätze
und nur im Sinne dieser Achtung seinen Namen zu erfahren verlange.
Ein deshalb befragter Ältester der Judenschaft wusste keinen
Aufschluss zu geben, und der Verfasser selbst hat sich noch nicht
gemeldet. So märchenhaft das Ereignis aussieht, so ist doch
mein Gewährsmann, weil selbst dabei beteiligt, glaubhaft
genug, um seiner Erzählung das Gepräge unverfälschter
Wahrheit zu geben, und ich trage deshalb kein Bedenken, dieselbe
mitzuteilen. - Neulich fand sich in einer unserer Zeitungen unter
der Überschrift »Lehrfreiheit« (die Aufschrift
war einem Engelbild ähnlich, das auf einer moderdunstigen
Todtengruft steht) folgender Anfang: Ȇber Lehrfreiheit
auf den Universitäten oder vielmehr über die Begrenzung
der Lehrfreiheit wird das Aufsichtsrecht von Theoretikern der
Staatsverwaltung streitig gemacht. Der praktische Standpunkt hält
die Sache unzweifelhaft. Jedem Rechte steht eine Pflicht gegenüber.
Wem mit einem Lehramte das Recht übertragen ist, Jünglinge
in einer bestimmten Wissenschaft zu unterweisen, dem ist zugleich
die Pflicht damit auferlegt, sie nicht aus der Bahn sittlicher
Menschen und treuer Untertanen zu bringen.« Klingt das nicht
erhaben und unwiderleglich? Das ist der wahre Ton unserer guten
Gesellschaft. Als ich es las, glaubte ich diesen und jenen mir
bekannten Geheimrat, Hofrat und sonstigen Rat wohlgefällig
sich aussprechen zu hören. So geistreich spricht nur, wer
feine Manieren, Esprit und patriotisches Selbstgefühl hat.
So ungewaschen freilich spricht auch kein anderer. »Jedem
Rechte steht eine Pflicht
gegenüber!« O unumstössliches Philosophem, o prächtiger
Satz eines grossen Geistes, wie trefflich bist du zu gebrauchen!
Wem mit einem Nachtwächteramte das Recht übertragen
ist, die Stunden abzupfeifen, dem ist zugleich die Pflicht damit
auferlegt, nicht von der Bahn eines frommen Hausvaters und eines
christlichen Ehemannes zu weichen; wem mit einem Bettelvogtamte
das Recht übertragen ist, das Vagabundengesindel im Zaum
zu halten, dem ist zugleich die Pflicht damit auferlegt, sich
nicht saumselig zu zeigen im andächtigen Lesen des Katechismus
oder unregelmässig im sonntäglichen Kirchgang. Dem Recht
des Nachtwächters steht die Pflicht des frommen Hausvaters
und christlichen Ehemannes gegenüber; dem Recht des Bettelvogts
steht die Pflicht der fleissigen Katechismuslekture und des gewissenhaften
Kirchenbesuchs gegenüber, und dem Recht des Lehramts in einer
»bestimmten Wissenschaft« steht die Pflicht gegenüber,
die Jünglinge in »Sittlichkeit und Untertanentreue«
zu erhalten. »Wie scharfsinnig!« ruft der ganze exklusive
Teezirkel. »Ist mir doch eine curiose Logik, das! brummt
seitwärts ein unfashionabler Mutterwitz: das geht ja bei
diesen feinen Leuten wie Kraut und Rüben durcheinander! Wenn
ich mir den hübschen moralischen Satz zu gehöriger Nutzanwendung
zurechtlegen sollte, so würde ich sagen: Wem das Recht übertragen
ist, Jünglinge in einer bestimmten Wissenschaft zu unterweisen,
dem ist zugleich die Pflicht damit auferlegt, alles ohne Rückhalt
zu sagen, was der Geist dieser bestimmten Wissenschaft fordert,
und dabei so unverzagt zu verfahren, dass er ein rechter und lauterer
Jünger dieser Wissenschaft genannt zu werden verdiente. Dem
Recht, eine bestimmte Wissenschaft zu lehren, steht ewig die Pflicht
gegenüber, den Geist derselben, wie er ihr ihn ablauscht,
mit unerschütterlichem Mute zu offenbaren, ohne an ihm nach
Rücksichten zu drehen und zu deuteln, und wäre dieser
Geist auch so gewalttätig, dass er, wie einst
der christliche, eine Jahrtausende alte Welt zusammenbräche.
So würde ich mir den Satz auslegen. Passt aber nicht in die
feine Gesellschaft; will lieber schweigen.« - Die Vossische
Zeitung nahm eine empfehlende Anzeige der Rheinischen Zeitung,
welche mehrere Leser der letzteren ihr zusendeten, auf; die Spener'sche
dagegen weigerte sich, obgleich der Artikel als »eingesendet«
bezahlt wurde. Und der Grund? Ohne Zweifel ein höchst erbaulicher!
Nr. 180. 29. Juni 1842.
Berlin, 26. Jun. Bei der jüngsten Landratswahl des westhavelländischen
Kreises kam das erste Mal keine Einigung zu Stande, und bei der
zweiten, wirklichen Wahl wurde keiner derjenigen Kandidaten gewählt,
die sich gemeldet hatten und auf beste Empfehlung stützen
konnten, sondern ein ganz anderer. Der Regierungskommissar zeigte
auf diesem zweiten Kreistag an, dass er im Namen des Ministers
(des Inneren) sein Missfallen über die nicht zu Stande gekommene
erste Wahl auszusprechen habe. Hiergegen trat der frühere
Landrat, Hr. v. Hobe, dessen Name in diesen Blättern schon
mehrfach genannt wurde, mit der Erklärung auf, dass sie es
nicht gutheissen könnten, wenn der Minister im vorliegenden
Falle sein Missfallen zu erkennen zu geben beliebe, und dass er
verlange, es werde diese ihre Weigerung, dasselbe hinzunehmen,
ins Protokoll gesetzt. Trotz der Gegenrede des Regierungskommissars
drang die Motion des Landrats v. Hobe durch, indem zuerst die
städtischen Deputierten derselben beitraten, dann aber auch
die Mehrzahl des Adels sich anschloss. - Über die Versetzung
unserer Beamten lässt sich eigentlich keinem Gerüchte
recht trauen; denn sei es auch noch so bewährt, so tritt
oft über Nacht ein Beweggrund ein, der das
am Tage Festbeschlossene wieder verflüchtigt. So hiess es
anfänglich, der Kammergerichts-Vizepräsident v. Kleist,
Milchbruder des Königs, werde als Oberpräsident nach
Posen kommen. Jetzt wird versichert, er erhalte die Oberpräsidentur
in Stettin, und an seine Stelle rücke der Kriminalgerichtsdirektor
Bonseri.
No. 188. 7. Juli 1842.
Berlin, 4. Jul. Einem Briefe aus Königsberg zufolge hat die
dortige Kaufmannschaft bereits auf ihr an den König eingereichtes
Schreiben, welches bekanntlich die Bitte um Aufhebung des Kartellvertrags
enthielt (Nr. 173), eine Antwort erhalten des Inhalts, dass zwar
für ihre merkantilischen Interessen die möglichste Sorge
getragen werden solle, ihre in die Politik streifenden Bemerkungen
aber zurückgewiesen werden müssten, weil dergleichen
Fragen über den Gesichtskreis der Untertanen hinaus lägen.
- Insofern versichert wird, dass Dr. Mundt demnächst eine
längst gewünschte Professur erhalten werde, scheint
es gewiss zu sein, dass die seither gegen das junge Deutschland
bestandenen Massregeln völlig aufgehoben sind.
No. 190. 9. Juli 1842.
Berlin, 6. Juli. Der Ø-Korrespondent schreibt in Nr. 184
Ihrer Zeitung über den Verein der »Freien«: »Von
einer solchen Gesellschaft verlautet, wie wir versichern können,
hier nichts.« Heisst das nicht anmasslich sprechen? Gegen
die Versicherung: »Ich habe nichts davon gehört«,
würde niemand etwas einzuwenden haben, weil es jedem gleichgültig
sein kann, ob der Korrespondent dies und das erfahren hat oder
nicht. Aber »es verlautet hier (in ganz
Berlin) nichts davon!« das ist eine unberechtigte Sprache.
Ohnehin hätte er aus der Spenerschen Zeitung erfahren können,
dass bereits bestimmte Namen der Mitglieder genannt werden. Ich
kann dem Ø-Korrespondenten aber auch die Gegenversicherung
machen, dass ich mich persönlich von dem Dasein eines solchen
Vereins zu überzeugen Gelegenheit hatte. Allerdings aber
ist es ein Verein, dem man im materiellen Sinne diesen Namen streitig
machen kann; es ist ein geistiger, kein bürgerlich konstituierter,
kein statutenmässiger, ein Verein, von dem sich nicht sagen
lässt, er sei hier oder dort; seine Mitglieder sind aller
Orten, und ich stehe nicht dafür, dass, wenn ich mich in
die nächste beste Gesellschaft begebe, ich mich nicht in
der Mitte von Vereinsmitgliedern befinde. Eine Handhabe für
die Polizei fehlt ihnen, und wenn ihrer zwanzig beisammensitzen
und zusammenwirken, so würden sie doch einem Häscher,
der sie hier gewiss zu fassen meinte, unter den Händen in
ein Phantom zerrinnen, und an einem anderen Ort gleich wieder,
vielleicht um einige Dutzend vermehrt, die Köpfe zusammenstecken
und noch ein Stündchen traulich über die Autonomie des
Geistes verplaudern. Wie der Königsberger Artikel beweist,
scheinen sie wirklich der Versuchung nahe gewesen zu sein, ihre
Namen zum Besten zu geben und dadurch handlich zu werden. Nachdem
sie jedoch mannigfach davor gewarnt worden sind, unter anderen
gleich durch den ersten Artikel Ihrer Zeitung, mögen die
Freien wohl jenen Plan aufgegeben haben, um vor der Hand ihre
Wirksamkeit nicht durch förmliche Konstituierung zu hemmen
und eine geistige Macht vor der Gefahr zu bewahren, durch Voreiligkeit
zu einer materiellen Ohnmacht herabzusinken. - Noch zuversichtlicher
als jener Korrespondent verfährt ein zweiter mit einem Ü
in Nr. 181 gegen einige Ihrer übrigen Berichterstatter. Zunächst
klagt er in der angezogenen Nummer einen, der über die die
Zeitschriften betreffenden
Zirkularverfügung gesprochen hatte, ohne weiteres des Verbrechens
absichtlicher Verdächtigung an, und bleibt den Beweis schuldig,
oder vielmehr, er bleibt ihn nicht schuldig, sondern führt
ihn durch eine Ungenauigkeit, die jedem, der mehr als eine Zeitung
liest, in die Augen springt. Denn es ist eben nicht der Fall,
dass »die deutsche wie die ausländische Tagespresse
dem Geiste der Zirkularverfügung über die periodische
Literatur eine ungeteilte Anerkennung zolle«, und man kann
sich vom Gegenteil leicht durch Nachlesen der betreffenden Nummern
überzeugen. Sein zweiter Vorwurf betrifft mich selbst. »Es
kann versichert werden, dass Ihr Korrespondent sich keineswegs
im Irrtum befindet, wenn er am Schluss seines Berichts die Bemerkung
macht, dass das Ereignis märchenhaft aussehe.« Kann
man das widerlegen nennen? Einem dritten Korrespondenten, der
über Schärfung der königsberger Zensur berichtet
hatte, sagt er: es sei nicht wahr, denn Er müsse das wissen.
Bei dem Scheinbeweise, zu welchem er sich herablässt, übergeht
er, dass unter den in einem besonderen Heft abgedruckten Artikeln
der Königsberger Zeitung von ebendemselben Zensor, der jene
Artikel hatte passieren lassen, Stellen gestrichen worden sind,
und ausserdem alle Artikel über den Kartellvertrag wegfallen
mussten. Mit solcher Geringschätzung sollte kein Korrespondent
das Publikum behandeln. »Ich versichere, dass das und das
nicht wahr ist!« Welche Garantie aber bieten Sie uns, dass
wir von Ihnen die Wahrheit erfahren?
Nr. 193. Beilage. 12. Juli 1842.
Berlin, 8. Jul. Der Professor Jacobi wird, wie es heisst, von
Königsberg hierher versetzt werden. - Kopisch arbeitet an
einer Geschichte aller Denkwürdigkeiten, die sich
auf Sanssouci beziehen. Da der König das Werk in seinen besonderen
Schutz nimmt, so wird dem Verfasser alles zugänglich sein,
was er braucht, und die Bequemlichkeit einer ungemessenen Zeit
nicht fehlen.
No. 195 14. Juli 1842.
Der Verein der »Freien«, von dessen Dasein die Königsberger
Zeitung die erste Kunde brachte, hat in rascher Aufeinanderfolge
fast allen Blättern zum Gegenstande der Discussion dienen
und zum Teil Angriffe ertragen müssen, so heftiger und fanatischer
Art, dass selbst ein Widersacher, wenn er nicht geradezu die Unbesonnenheit
zu einer Tugend ausprägen will, sich betroffen fragen muss,
ob denn der Verein, solchen Feinden gegenüber, wirklich ohne
alles Recht sei. Er verdient unstreitig als ein wichtiges Zeitereignis
angesehen zu werden, welchem keiner, der geistige Bestrebungen
zu würdigen versteht, seine Aufmerksamkeit versagen darf;
wie auch zuletzt das Urteil über ihn ausfallen mag, jedenfalls
hat man ihn zuvor ruhig ins Auge zu fassen und das Beste vorauszusetzen,
weil man bei jedem Gericht und jeder Kritik von dieser Voraussetzung
anfangen muss. Mit wütendem Sturme brachen die meisten Zeitungen
gegen die Freien vor, an der Spitze die Spener'sche mit dem Schreckensrufe:
»Die Autonomie des Geistes sei die Frucht knabenhafter Selbstüberhebung
und sündlicher Verkennung der Schranke menschlicher Erkenntnis,
und die christliche Gemeinde, in deren Schos eine solche Propaganda
des Unglaubens sich erzeugen könnte, würde sich selbst
das Urteil tiefer Entartung sprechen«; sie läutet die
Sturmglocke gegen die Ketzer und weist deutlich genug auf die
Knüttel der Berliner hin, womit sie die schöne Pöbelszene
der Züricher gegen Strauss auch auf unserm Markt aufführen
sollen: »Sicher würde
jedem, der sich in unserer Stadt zu einer Lehre offen bekennen
wollte, welche anstatt des Gottesdienstes eine Anbetung (!) des
menschlichen Geistes proklamiert, die tiefste Verachtung seiner
Mitbürger treffen, welche in ihrer Mitte das Treiben einer
Gesellschaft nicht dulden würden, deren Ansichten nur dazu
dienen könnten, alle sittlichen Grundlagen der bürgerlichen
Gesellschaft zu untergraben, der gesetzlosesten Willkür Tor
und Tür zu öffnen und Grundsätzen Eingang zu verschaffen,
vor deren praktischen Folgen es geraten sein müsste, Panzerhemden
unter den Kleidern anzulegen und Haus und Familie vollständig
zu verschliessen.« Was die Spenersche in diese wenigen würdelosen
Worte kleidete, das paraphrasierte die »Kölnische«
drei grosse Spalten lang, und machte damit ihrer Schwester alle
Ehre, sich selbst aber, und der gebildeten und christlichen Welt,
die sie doch zu vertreten sich das Ansehen gibt, desto weniger.
Nein, wer über das Leben und gar über den Wert geistiger
Bewegungen seiner Zeit ein öffentliches Wort sich erlauben
zu dürfen glaubt, der sollte wenigstens in seiner Haltung
ein ebenes Mass von Bildung, in seinen Aussprüchen die Würde
eines gereiften Gedankens, in seiner Kritik die Spuren eines mindestens
versuchten Eindringens in die Sache verraten. Das Publikum liest
ja die Blätter nicht, um zitternde Exklamationen einer unmännlichen
Furchtsamkeit zu bemitleiden, sondern um eine achtungswerte Sprache
zu vernehmen. Wie viel würdiger wusste sich hierbei die Aachener
Zeitung zu betragen, die, obwohl gleichfalls eine Gegnerin der
Freien, mit dem untadeligsten Freimut auftritt und jedem Einschreiten
»von Regierungswegen« sich widersetzt. Aber auch Ihr
Blatt hat bereits in der vordersten Reihe die Angelegenheit besprochen
und jene Gerechtigkeit dabei bewiesen, welche nie aus blindem
Vorurteil verdammt. Die Sache ist in der Tat in unserer, von allerlei
liberalen Tendenzen vielbewegten Zeit so inhaltschwer und bedeutend,
dass man
ihr so weit als irgend möglich auf den Grund zu kommen, ihre
Motive ihr abzulauschen, ihr etwaniges Recht vor halsstarriger
Verwerfung zu sichern suchen muss, und kein Ton kann hierfür
passender sein als der von Ihnen bereits angeschlagene ruhiger
und furchtloser Betrachtung. Wer der Gefahr ins Auge schaut, der
überwindet sie, wenigstens schreckt sie ihn nicht mehr. Dass
und in welcher Weise ein Verein der Freien wirklich besteht, haben
Sie unlängst schon berichtet, und ich überführe
mich von Tag zu Tag mehr davon und will hier nur noch hinzusetzen,
dass die Mehrzahl und, wie das denn so kommt, auch die Stimmführer
sich die unsinnigsten Vorstellungen von demselben bilden und durch
sein Dasein um ihr Liebstes gebracht zu werden fürchten.
Einige Schuld trägt gewiss die abgerissene und eilfertige
Darstellung, welche die Königsberger Zeitung von seinen Bestrebungen
liefert. Sehen wir aber hiernach selbst zu, was die Freien denn
eigentlich wollen. »Ihre Grundsätze äusserlich
geltend machen.« Zunächst, worin bestehen diese Grundsätze?
Darin, »die Autonomie des Geistes als Fahne zu erheben und
die Grundüberzeugung der modernen Philosophie aus der begrenzten
Sphäre der Wissenschaft auch in die weiteren Kreise des Lebens
einzuführen und daselbst geltend zu machen.« Es ist
hier gewiss nicht der Ort, diese Grundüberzeugung zu prüfen,
und sie schlechtweg anzuerkennen oder zu verwerfen. Sie liegt
in den wissenschaftlichen Werken der modernen Philosophie vor
und wird ihre Gegner auf diesem Felde finden und siegen oder unterliegen.
Zuvörderst ist es eine »Überzeugung«, zu der
sich zu bekennen niemandem das Recht streitig gemacht werden kann,
und wenn die »Freien« sie zu vertreten sich anheischig
machen, so wird man sie deshalb nicht tadeln oder gar verdammen,
sondern einzig mit den Waffen der Überzeugung bekämpfen
dürfen. Allein sie wollen diese Überzeugung auch »in
die weiteren Kreise des Lebens einführen«, und
dies scheint der nächste Sinn des »äusserlich Geltendmachens«
zu sein. Wiederum lässt sich nicht einsehen, was dagegen
einzuwenden wäre, wenn Leute, die selbst eine bestimmte Überzeugung
gewonnen haben, auch andere mit ihr vertraut machen, sie möglichst
allen mitteilen und entgegenstehende Überzeugungen, wenn
sie der Kraft, sich zu halten, ermangeln, stürzen wollen.
Der gegenseitige Austausch von Überzeugungen muss frei sein,
und wenn auch der Presszwang ihn momentan hemmt, statt ihn zu
befördern, so bleiben doch die unbeschränkbaren Handelswege
des mündlichen Verkehrs offen, die gerade um so eifriger
befahren werden, je sorgsamer man die Landstrassen der Literatur
vor Schmuggelwaren gehütet findet. Was man einander ins Ohr
sagt, dringt tiefer ins Herz hinunter, als was sausend unter dem
Gewirre von tausenderlei Stimmen an den Ohren vorüberfliegt.
Man kann sich für den Wunsch, die Gemüter mit dieser
oder jener verbotenen Überzeugung recht gründlich zu
erfüllen und zu erhitzen, kaum einen günstigeren Zustand
denken, als den eines temporären Presszwanges: es darf dann
nur die eine Partei, die bevorzugte, reden, und sie kommt richtig
durch ihr Reden um allen Kredit, und was sie verteidigt und preist,
wird den Lesern allmälig verächtlich und widerlich.
Ja jeden Gran von Freiheit, den man einer Überzeugung, welche
sich äussern will, entzieht, legt das Publikum als ein Pfund
guten Vertrauens auf die Wagschale dieser Überzeugung und
fügt, es ist so natürlich, noch einen Zentner schweren
Misstrauens gegen die Schrankensetzenden hinzu. Wenn die Freien
daher ihre Überzeugung verbreiten wollen, wer darf, wer kann
sie daran hindern? Wer es versuchte, würde die Verbreitung
befördern, und den Heisshunger danach rege machen: verbotene
Frucht schmeckt am süssesten. Ob den Freien aber ein »Verein«
zu diesem Zwecke förderlich oder wenigstens nötig ist,
das wäre eine andere Frage. Mit
welchem Schrecken man sie jetzt aufgenommen hat, davon haben sie
sich sattsam überzeugen können; wer also unter diesem
Namen aufträte, der würde sich, wenigstens für
den Augenblick, die Zugänge verstellen und aus Gespensterfurcht
abgewiesen werden. Von dieser Seite betrachtet, was soll da ein
Verein? Ungesetzlich wäre er nicht, wohl aber unklug. Indes
scheinen die Freien durch einen zweiten Grund bewogen zu werden,
zu einem Verein zusammenzutreten. »Der Verein will versuchen,
seinen Austritt aus der Kirche öffentlich und mit der Namensunterschrift
aller seiner Mitglieder zu erklären.« Hier wird wohl
ein Missverständnis obwalten. Die Kirche, wenigstens die
protestantische bei uns, ist ja keine Macht mehr, die dem Einzelnen
irgendeinen Zwang auferlegte: die Kirche zwingt nicht zur Taufe,
Konfirmation, Trauung etc. Zwänge sie, so würde ihr
Zwang sich durch Kirchenstrafen zu erkennen geben. So aber hat
Derjenige, der z.B. sich nicht konfirmieren liesse, nur die bürgerliche
Strafe zu erwarten, dass er jedes bürgerlichen Rechtes verlustig
geht. Wo der Staat nicht durch Polizeigewalt die Einzelnen zu
den kirchlichen Handlungen anhält, da sieht sich die Kirche
verlassen, und wenn jemand, ausser zur Taufe und Konfirmation,
sein Lebtage nicht mehr in die Kirche wandert, so kann die Kirche
doch ihm keine Busse auflegen, ja, was noch mehr ist, Leute, die
so unkirchlich leben, werden darum nicht um ein Haar weniger geachtet,
wie unter anderen Jean Paul beweist, der sich nach der Versicherung
seiner Bayreuther Mitbürger um Kirchenbesuch und Abendmahlsgenuss
nicht im entferntesten bekümmerte. Dadurch, dass sie keine
Macht mehr über den Einzelnen ausübt, hat sich die protestantische
Kirche in eine unsichtbare und innerliche verwandelt, was sie
zur Zeit ihrer vollen Blüte, wo die Kirchenbussen im Schwunge
waren, nicht gewesen war. Was soll nun bei einer unsichtbaren
und innerlichen Kirche ein sichtbarer und äusserlicher Austritt
bedeuten? Wer die
Predigt nicht hören, das Abendmahl nicht geniessen mag, der
kann es ja lassen: die Kirche tut ihm keine Gewalt an. Tausende
handeln so bis an ihren Tod, und niemand fragt danach; sind sie
nur sonst achtungswerte Menschen, so entgeht ihnen die Verehrung
ihrer Mitbürger nicht und man setzt sie wohl gar, wie Jean
Paul, unter die unsterblichen Genien des Menschengeschlechts.
Man fühlt es, dass die Kirchlichkeit eine innerliche Sache
des Menschen ist, die jeder mit sich abzumachen und vor niemandem
zu verantworten hat. Gegen eine so harmlose und zwangsfreie Sache,
wie die Kirche ist, geharnischt in die Schranken treten zu wollen,
wäre zwecklos und mit Recht gehässig. Da ich nun mir
vorgenommen habe, bei den Freien nach der Wahrheit zu spüren,
die etwa ihrer Tendenz zu Grunde liegt, und deshalb von der Voraussetzung
ausgehe, dass sie nicht, wie ihre knirschenden Feinde behaupten,
lediglich einen »knabenhaften Übermut« ausschütten
wollen, so nehme ich an, dass »Austritt aus der Kirche«
nur ein schlecht gewählter Ausdruck für das sei, was
sie eigentlich beabsichtigen. Auch stösst diese Annahme auf
keinen Widerspruch in dem königsberger Artikel. Und doch
hat gerade dieses verunglückte Wort ihnen so viel Hass und
Feindschaft zugezogen. Man denkt, sie wollen sich durch ihren
Austritt zu Feinden aller Derer machen, welche einen kirchlichen
Sinn bewahren und einen christlichen Wandel fortführen zu
müssen glauben; man denkt, sie wollten die Kirche vernichten,
die jeder Christgläubige braucht, sie wollten den Christen
das Unentbehrliche rauben. Das liegt wenigstens nicht in ihren
Worten, und es kommt mir vor, als müsste man ein sehr ängstliches
und verzagtes Herz haben, wenn man es ihnen überhaupt unterlegt.
Sie wollen eine Überzeugung verbreiten, die »Grundüberzeugung
der modernen Philosophie von der Autonomie des Geistes«.
Möglich, dass im Gefolge dieser Überzeugung sich auch
der Grundsatz einfindet, dass derjenige, der sich
zur Autonomie des Geistes bekennt, der christlichen Kirche nicht
mehr bedürfe. Wen sie für diese Überzeugung gewinnen,
der wird eben tun, was so Viele getan haben und noch alle Tage
tun: er wird die Kirche für sein Bedürfnis ausser Acht
lassen. Was folgt daraus für Diejenigen, welche von jener
Grundüberzeugung unberührt bleiben? Etwa, dass ihnen,
die einer anderen Überzeugung leben, gleichwohl die Kirche
zerbrochen, das Christentum entwendet werden soll? Wo ist das
ausgesprochen, und mit welchen Rechte rennt man zu dem barbarischen
Vorwurfe, dass die »Freien« Bilderstürmer seien?
Sie wollen eine »Überzeugung« ins Leben einführen
und glauben durch ihren Austritt schon einen Teil des Beweises
zu führen, dass die Kirche nicht unbedingt notwendig sei;
heisst das so viel, als die Absicht kund geben, auch den Nichtüberzeugten
Gewalt anzutun, heisst das das Christentum zerstören für
alle, die doch gerade an diesem Christentume hangen? Nein, es
heisst nichts anderes als eine Überzeugung männlich
aussprechen und männlich vertreten. Es heisst, mit einem
Wort, auf dem Wege der »Überzeugung« wandeln, nicht
auf dem der Stürmens und Revolutionierens. Darum ist die
Gefahr wohl zu bedenken, dass nicht, wer gegen sie, die Freien,
stürmt und Gewalt oder Verbot braucht, ein schlimmerer Revolutionär
sei als Jene, die es gar nicht sind. Gleichwohl aber hat der »Austritt
aus der Kirche« keinen Sinn, und das Gehässige seines
Scheines konnte gänzlich vermieden werden. Der Austritt ist
ein innerlicher, kein äusserlicher. Sehen wir genauer zu,
so war auch die Erklärung nicht gegen die Kirche gerichtet,
sie war es gegen den Staat, nicht gegen die Ohnmacht der Kirche,
sondern gegen die Gewalt des Staats. Die Erklärung der Philalethen,
dass »sie sich den kirchlichen Förmlichkeiten, auf deren
Erfüllung der Staat besteht, wie Ehe und Taufe, >notgedrungen<
unterwerfen«, darf wohl zugleich den Freien in den Mund gelegt
werden. Dieses
»notgedrungen« bezeichnet erst die Not, welcher durch
einen Verein abgeholfen werden soll. Da sehen wir denn die Schwachen
gegen die Starken, ein kleines Häuflein gegen die ungeheure
Mehrzahl auftreten. Wer läuft dabei am meisten Gefahr? Nicht
Die, welche mit materieller Ohnmacht eine Opposition zu bilden
versuchen, sondern die anderen, die dem Versucher stehen müssen
und seinem bösen Rate, das »Recht des Stärkeren«
geltend zu machen. Ich höre häufig sagen, es sei nicht
zu verlangen, dass der Staat um einiger Wenigen willen ein Gesetz
oder eine Institution ändere. Im Gegenteil, auch um eines
Menschen willen müsste er sogar ein tausendjähriges
Gesetz umstossen, wenn eben dies Gesetz ein Unrecht wäre.
Von den Engländern wird schon längst gar manches alte
Gesetz, dessen Ausführung ein Unrecht wäre, gebeugt,
und besser handelten sie noch, wenn sie es auf der Stelle brächen.
Was das Verlangen der Freien betrifft, der Staat solle das Staatsbürgertum
nicht länger an ein religiöses Bekenntnis knüpfen,
so ist das gar nicht einmal mehr die Stimme Weniger. Die Juden
können, wenn sie ihren Wunsch nach Emanzipation auf die letzte
Basis zurückführen, nichts anderes als eben diese Trennung
des Religionsbekenntnisses von dem Staatsbürgertum begehren.
Es laufen überhaupt in diesem von den Freien unverdeckt aufgestellten
Punkte die wichtigsten Fragen des gegenwärtigen Staatslebens
zusammen, und in letzter Instanz dreht sich alles um die Alternative,
ob der moderne europäische Staat ein »christlicher«
sei oder ein »humaner«. Man sagt: »Unsere europäischen
Staaten haben sämtlich das Christentum zur Grundlage.«
Beweis? »Dessen bedarf es nicht, es ist ein unumstössliches
Axiom!« Sehr schön, ein mathematisches Axiom bedarf
des Beweises nicht, aber eine wurmstichige Einbildung darf sich
auch nicht für ein Axiom ausgeben. Die obige Behauptung von
der Grundlage des Christentums ist durch und durch falsch und
ein Zeichen
von grosser Unkenntnis der Geschichte und noch grösserer
Unfähigkeit eines unbefangenen Nachdenkens. Dass unsere Staaten
nicht christliche seien, dies darzutun ist zwar keine schwere,
wohl aber eine umfangreiche Aufgabe, die zur Zerstreuung des Vorurteils
in Bälde gelöst werden muss; dass sie es nicht sein
können, lässt sich sehr bald einsehen. Hier, wo uns
ein beliebiges Schalten mit dem Raume nicht gestattet ist, nur
wenige kurze Andeutungen. Es scheint so klar zu sein, dass, da
wir Christen sind, auch unser Staat ein Werk des Christentums
sei, und doch ist er es eben so wenig als die von Christen ausgebildete
Naturwissenschaft eine christliche Naturwissenschaft oder die
von christlichen Deutschen so reich entwickelte Philosophie eine
christliche Philosophie ist. Der Staat ruht vielmehr auf dem Prinzip
der »Bildung, der Zivilisation«. Der Staat ruht auf
dem Prinzip der »Weltlichkeit«, das Christentum auf
dem des »Himmelreichs« (»Mein Reich ist nicht von
dieser Welt«). Gegen alles, was im Staate von grosser Bedeutung
ist, verhält sich das Christentum völlig gleichgültig;
ihm erscheint alles unwesentlich, selbst die Freiheit. Von der
Höhe der »Freiheit der Kinder Gottes« schaut der
Christ mitleidig auf jede andere Freiheit, als auf eine »äussere«
herab. Ob Fürst oder Lump, Herr oder Knecht, Frei oder Sklave,
arm oder reich, roh oder gebildet etc., das berührt den Christen
nicht. Eine Ohrfeige, dem Grafen oder dem Bettler gegeben, wird
nicht als verschiedene Injurie bestraft: der Graf wie der Bettler
müssen die andere Backe anbieten. Das Weltliche soll den
Christen keine Sorge machen, er soll sich nur so weit damit abgeben,
als die unvermeidliche Not ihn dazu treibt. Auf die Bildung aber,
auf die Schule sind alle unsere gegenwärtigen Verhältnisse,
unser gesamtes Staatsleben gegründet, und das falsche Axiom
muss sich in folgendes umwandeln: »Unsere europäischen
Staaten haben sämtlich die Bildung zur Grund-
lage.« Das aber muss zugegeben werden, obwohl es ohne weitere,
hier nicht zulässige Ausführung schwerlich von allen
richtig verstanden werden wird, dass die »werdende«
Bildung sich an ihrer ergänzenden Stütze, dem Glauben,
emporrankt: ihr bleibt ja, so lange sie wird, immer etwas übrig,
was sie nur glauben kann. Die gediegene, volle Bildung dagegen
besteht in einem freien Wissen und Wollen, und der wahrhaft Gebildete
ist ein freier Geist, ein Freigeist in der reinsten Bedeutung
des Wortes. Was nun schliesslich die Freien betrifft, so haben
sie ihre reelle Bedeutung nicht der Kirche, sondern dem Staate
gegenüber, und ihre Opposition gegen eine seiner Institutionen
ist eine loyale, so loyal als z.B. die Opposition Derer, welche
gegen die Zensur sprechen und diese Überzeugung geltend zu
machen suchen: es ist eine »gesetzliche Opposition«.
No. 201. Beilage. 20. Juli 1842.
Die unlängst erschienenen »Königsberger Skizzen
von Karl Rosenkranz«, an welche schon vor ihrer Herausgabe
mehrfach in öffentlichen Blättern grosse Hoffnungen
geknüpft wurden, leisten in Tat alles, was ihre Vorrede verspricht,
in reichlichem Masse, wenn auch das vollste Mass nicht überall
erreicht wird. An diesem Mangel ist nicht etwa eine Nachlässigkeit
des Verfassers Schuld, sondern die mittlere Höhe seines Standpunktes,
der noch von manchen Nebeln einer leise verschwebenden Romantik
umflossen ist. Hätte ich mich hier auf eine Kritik einzulassen,
die, wie es sich für wissenschaftliche Kritiken geziemt,
auch dem Autor zu statten kommen und ihm, so weit die Kräfte
des Kritikers gehen, Belehrung gewähren sollte, so müsste
ich meine Behauptung erhärten und belegen. Aus leicht ersichtlichen
Gründen lässt sich das an dieser Stelle nicht
tun, und es kann nur, als auf Belege, darauf hingewiesen werden, wie z.B. in den Artikeln des ersten Bandes (den zweiten habe ich noch nicht gelesen) der Pauperismus nicht, was das Hauptaugenmerk hätte sein müssen, scharf und bestimmt aus dem Wesen des »christlichen« oder überhaupt religiösen Staats entwickelt wird; das Gefängniswesen zwar mit praktischem Sinn einer humanen Verbesserung empfohlen, das Verbrechen aber, aus dessen richtiger, von der bisher in unseren Staaten gäng und gäben Vorstellung ganz verschiedener Auffassung allein eine radikale Änderung erfolgen kann, ganz bei seinem althergebrachten Begriffe gelassen wird; die Judenfrage einer aus Christlichkeit und moderner Bildung gemischten Beurteilung überlassen bleibt etc. Lasse sich aber der Leser durch diese Ausstellungen nicht stören, und wenn er sie nicht selbst bestätigt findet, so nehme er sie für so gut als nicht gesagt. Das Buch enthält so viel Herrliches und erfrischt so durch und durch, dass jeder, der es ungelesen lässt, sich um einen grossen Genuss bringt. Ich sage: jeder. Denn wenn auch nur Der, welcher Königsberg und jene Gegend kennt, von allen Schilderungen angeheimelt wird, so spricht doch so viel Leben und Anschaulichkeit aus ihnen und zieht sich durch alles ein so einfaches und natürliches Gewebe allgemein menschlicher Reflexionen, dass eine Neigung, Seiten zu überschlagen, sich kaum irgendwo einstellen kann. Gar Manches verdiente in öffentlichen Blättern einen Platz zu finden, damit ihm die weiteste Verbreitung zu Teil würde, und ich will zwei derartige Stellen herausheben, deren Text in unserer Zeit schon manche Variationen erfahren hat und, namentlich was den zweiten betrifft, noch oft erfahren wird. Sie mögen den Leser mit Rosenkranzens Art und Weise vertraut machen.
»In der neuesten Zeit ist bei uns auch von der Befestigung
unserer Stadt die Rede gewesen. Eine bedeutende militärische
Autorität wurde angeführt, nach deren
Meinung Königsberg zu einer uneinnehmbaren Festung soll umgeschaffen
werden können. Möglich, aber für meine Empfindung
widrig. Mir erscheint die Leichtigkeit, mit welcher die Stadt
sich jetzt jeden Augenblick über die Wallinie ausdehnen und
die vor ihr gelegenen Etablissements in sich aufnehmen könnte,
ihrer Universalität und ihrer Anlage zum Fortschritt ganz
entsprechend. Die Universalität (als Universalität und
Verständigkeit charakterisiert Rosenkranz die wesentliche
Natur Königsbergs) hat eine unendliche Peripherie, der Fortschritt
ein unendliches Ziel. Der Wall als eine bald verrückbare,
bald zu erneuernde Grenze erscheint mir als der alle Bildung zusammenhaltende
Verstand, der, um mit dem alten Kant zu reden, keine konstitutive,
nur eine reguläre Funktion hat. Dass die Militärs in
Friedenszeiten sich dem Festungsbaue zuwenden, ist ganz natürlich.
Dass sich dabei viel Kenntnis, Scharfsinn, Genie, Kunst entwickeln
lässt, ist begreiflich. Dass die Einsicht, auch in diesem
Zweige menschlichen Tuns frühere Versuche zu übertreffen,
schmeichelhaft wirkt, ist in der Ordnung. Dass man bei der durch
die neuere wissenschaftliche Geographie so viel weiter gekommenen
Terrainkunde die Systeme der baulichen Verteidigung mit viel grösserer
Angemessenheit an die Flussnetze, Höhenzüge, Ebenen
anschmiegen wird, ist notwendig. Dass endlich bei dem Festungsbaue
wie bei dem Landstrassenbau eine Masse Proletarier Brod finden
können, liegt auf der Hand. Wenn uns aber gesagt wird, dass
durch Festungslinien ein Staat auf das vollkommenste geschützt
sei, so ist das ein Irrtum. Für die Operationen blossser
Armeen gebe ich zu, dass die Tore einer Festung, die sich einem
fliehenden Corps öffnen, dass die Vorräte, die sie an
Munition und Lebensmitteln beherbergt, von entscheidender Wichtigkeit
sind. Sobald aber Völker sich mit einander schlagen, sind
Festungen dies keineswegs. Ein Volk ist überall und kann
wohl in seinem Heere geschlagen, aber
nicht besiegt werden, wenn es anders siegen will. Warschau kann man eben daher nicht anführen, denn wir wissen, dass Polens Sache schon verloren war, bevor Warschau im letzten Kriege fiel. Die innere Entzweiung der Polen, ihr Erbübel, hatte sie schon vorher wieder vernichtet, und der glückliche Sturm der Russen auf die Hauptstadt, die den Kampf beendete, war nur das letzte äussere Resultat der Selbstentzweiung und Selbstverräterei der Polen. Für Frankreich als den Staat, der bisher - denn was die Zukunft bringt, kann man doch nicht so apodiktisch vorher wissen - das Zentralisationssystem auf die äusserste Spitze getrieben hat, dürfte die Befestigung von Paris eine grosse Bedeutung haben. Mir ist es peinlich, die Stadt des europäischen Amusements von Festungswerken eingeschlossen zu sehen. Die heitere Beweglichkeit des pariser Treibens scheint mir in zu grellem Widerspruche mit den starren Mauern und Türmen zu stehen. Vielleicht sind auch diese Wälle nur Vorarbeiten zu künftigen Boulevards, wenn die wachsende Bevölkerung wieder einen neuen Ring um die Stadt gelegt haben wird. Wenn man gegen den Bau von Festungen an Napoleons Verfahren erinnert, sie zu ignorieren, ihnen vorüberzumarschieren, so sagen die Militärs, er sei ein Genie gewesen, und für ein solches seien keine Regeln da; es modifiziere alles. Wer steht ihnen denn aber dafür, dass nicht wieder ein Genie des Krieges kommt?«
Über das häufige Betteln in Königsberg sagt Rosenkranz
unter anderem: »Einer der allgemeinsten Gründe scheint
mir die Indolenz der hiesigen unteren Volksklassen zu sein. Der
gemeine Mann ist schwerfällig, langsam, unerfinderisch, ja
arbeitsscheu. Er setzt noch keine Ehre darein, sich selbst zu
unterhalten, keine Unehre darein, unterhalten zu werden. So lange
er sich im Notstande befindet, verspricht er alles Mögliche
zu leisten. »Erbarmen Sie sich!« ist dann das dritte
Wort, womit er uns antritt. Aber kaum ist der dringendste Moment
vor-
über, so wird er schon wieder apathisch, unwillfährig,
besinnt sich, ob er einen Antrag annehmen soll, und fängt
an, übertriebene Forderungen zu machen, deren Ausdruck öfter
bis zur Grobheit geht. Der kleine Handwerker wird bei uns den
Termin zur Ablieferung einer Arbeit selten einhalten und sich
ungeheuer bezahlen lassen. Wenn daher jemand in bedrängte
Umstände gerät, so wird er hier nicht zunächst
in sich Hilfsquellen aufsuchen, sich wieder eine bessere Lage
zu schaffen, sondern er wird sich bedenken, wer ihm wohl eine
Unterstützung geben könne. Dass er sich in Verlegenheit
befindet, reicht für ihn hin, die Voraussetzung zu machen,
dass man ihm helfen müsse. Das Abwarten aber der Hilfe, die
von aussen kommen soll, der Zeitverlust, der dadurch entsteht,
die niedergeschlagene Stimmung, welche sich durch die Einbildung
nährt, dass andere doch etwas tun müssten, verderben
den Charakter. Es entsteht eine oft kolossale Passivität,
die im Erdulden von Entbehrung oft eine negative Stärke entwickelt,
welche sich nur positiv zu äussern brauchte, um sogleich
diese ganze Summe von Elend unnütz zu machen. Dieser Richtung
auf Unterstützung von aussen her entspricht nun wirklich
eine solche in Königsberg, dem Systeme des Nehmens eins des
Gebens. Königsberg ist ausserordentlich wohltätig. Gewiss
ist alles buchstäblich wahr, was uns davon gesagt wird, wie
himmlisch es sei, die Träne eines notleidenden Bruders zu
stillen, den Hungernden zu speisen, den Durstigen zu tränken,
den Entblössten zu kleiden. Aber das masslose Wohltun macht
die Armut zu einem organisierten Stande, oder richtiger, nicht
die Armut, denn diese erhält sich noch selbst, wenngleich
mit Mühe und Entbehrungen, sondern die faule Dürftigkeit.
Das ist das rechte Wort. Es ist der grösste, längst
anerkannte Missverstand, der Not durch blossses Geben abhelfen
zu wollen. Momentan, in gewissen Fällen, muss dies geschehen,
aber es darf nicht Prinzip werden, denn Not ist auch die göttliche
Mutter
der Erfindungen, der vervielfachten und erhöhten Tätigkeit.
Dass die Not, wenn ihr nicht von aussen Einhalt geschieht, sogleich
zum Verbrechen, zum Betrug und Diebstahl, führen müsse,
ist eine Meinung, die zwar verbreitet genug ist, die man aber
nicht genug bekämpfen kann. Friedrich der Grosse schon durchschaute
diese weiche, in sich versinkende Indolenz und schrieb das harte
Wort, dass nur durch die Verzweiflung etwas aus dem hiesigen Volke
werden könne. Die Hilfe, die jemandem von aussen kommt, pflegt
schnell genug aufgebraucht zu sein, und dann ist die alte Not
von neuem da und erwartet abermals ein Wunder. So wird die Trägheit,
die allerdings oft dürftig ist, aber es nicht zu sein brauchte,
durch die Wohltaten gross gezogen, und dann weiss man nicht, wie
es zugeht, dass der Abgrund, statt sich zu schliessen, immer grösser
wird. Je mehr die Wohltätigkeit zu einem Systeme sich entwickelt,
um so trotziger wird die Forderung, die man an sie macht. Sie
erkennt ja die Not und ihre Verpflichtung, sie aufzuheben, an,
sie berechtigt ja den zufällig Leidenden, Hilfe zu erwarten.
Die bisher betrachtete Passivität und die Wohltätigkeit
sind also in ein Wechselverhältnis gegenseitiger Steigerung
getreten. Die Wohltätigkeit ist nämlich eine derjenigen
Tugenden, die am schnellsten gedeihen, denn von seinem Überflusse
sich etwas für einen anderen abbrechen, ist nicht zu schwer.
Materielles Wohltun ist ferner ostensibel. Die Namen der Wohltäter
können genannt, können gedruckt werden. Der Eitelkeit
wird geschmeichelt, den Dürftigen als ein kleiner deus
ex machina erschienen zu sein. Wenn nun eine fürstliche
Person aus einem vollen Säckel den Stadtarmen bei einem vorübergehenden
Aufenthalt einige hundert Taler schenkt, so ist das recht löblich;
hat ihr diese Tat aber die geringste Aufopferung, die kleinste
Anstrengung gekostet? Versagt sie sich deshalb etwas von ihren
luxuriösen Gewohnheiten? Auch eröffnet sich hier in
der Gesinnung vieler Menschen eine religiöse Verworrenheit. Die Werkheiligkeit beschleicht das Herz. Der Glaube, dass Gott unser Wohltun auch an uns, d.h. an unseren irdischen Gütern, segnen und es uns nie daran werde mangeln lassen, damit wir wohlzutun nicht zu unterlassen brauchen, nistet sich ein. Der Aberglaube, am Wohltun eine Assekuranz für die eigene Wohlfahrt bei Gott zu begründen, verunreinigt unser Wohltun. Die Formeln, mit denen der Bedürftige dankt, sind auch sämtlich darauf eingerichtet, solchen Aberglauben zu unterhalten. Eine Wohltat, die uns von Gott dreifach vergolten werden soll, ist demnach nur der Einsatz eines Kapitals, das wir mit reichlichen Zinsen zurückzuempfangen erwarten. Wer unter uns wäre wohl, der sich rühmen könnte, im Momente des Handelns von diesem pharisäischen Kalkül immer frei zu sein?« Habe ich nun wohl Unrecht, wenn ich sage, Rosenkranz hätte hier noch einen Schritt tun sollen, den letzten, entscheidenden, ohne den doch selbst das Obige mehr oder weniger un - erbaulich klingt?
In dem letzten Abschnitte: »Das kirchliche Leben«, sagt
Rosenkranz: »Mit Erstaunen habe ich im Kreise meiner beschränkten
Erfahrung wahrgenommen, dass preussische Gutsbesitzer einen ganzen
Winter konsequent Seite vor Seite von Strauss durchgelesen, durchgesprochen
haben, ja nachher für ihre abweichenden Ansichten mit einander
in Briefwechsel getreten sind. Wollten sich die Straussianer,
was übrigens anzunehmen gar keine Tatsachen vorliegen, als
Konfessionen konstituieren, so würde keine Macht der Erde
sie daran hindern können.« - Jene Nachricht von der
Teilnahme der Gutsbesitzer an der Strauss'schen Ansicht bestätigt
auf eine auffallende Weise die ohnehin sichere Nachricht, dass
auf die erste Kunde von dem Verein der »Freien« eine
Anzahl dortiger Gutsbesitzer nach den genaueren Umständen
sich eifrigst erkundigte und ihre Bereitwilligkeit erklärte,
dem Verein beizutreten. Wenn man
den in dieser Sache verkehrten Ausdruck »Konfession«
streicht, der nur auf kirchlichem und religiösem Gebiet Geltung
hat, so scheinen gerade die »Freien« der Anfang eines
solchen Vereins zu sein, den »keine Macht der Erde hindern
kann«.
No. 208. 27. Juli 1842.
Berlin, 24. Jul. In der nächsten Umgegend Berlins hat kürzlich
ein Superintendent (der Name kann hier unerwähnt bleiben,
da der Mann vielleicht selbst sich berufen fühlen wird, mit
seiner redlichen Überzeugung hervorzutreten) auf einer sogenannten
Synode seinen Geistlichen die Frage vorgelegt, ob Prediger sich
mit dem Lesen kritischer Schriften, wie sie die heutige Theologie
bringt, beschäftigen und überhaupt von ihnen Notiz nehmen
sollen. Bei weitem die Mehrzahl der Geistlichen beantwortete die
vorgelegte Frage mit einem aufrichtigen Nein, und nur einer derselben
kündigte an, dass er, da seine Überzeugung dem zuwider
laufe, nächstens eine Abhandlung darüber lesen wolle,
wie die berüchtigten »Synoptiker« des Bruno Bauer
aufzufassen seien. Bedenkt man, wie gefährlich in neuerer
Zeit die Wissenschaft, und zwar diese in weitester Durchbildung
als Philosophie, der althergebrachten Theologie zu werden droht,
und wie jüngst schon der Vorschlag gehört wurde, die
Jünger der Theologie in eigenen Predigerseminaren für
ihren künftigen Beruf einzuschulen, ja wie Marheineke selbst
in seinem theologischen Votum auf diesen, wie er meint, grässlichen
Ausgang mit Schaudern hinweist: so wird man in dem obigen Geständnis,
dass die Wissenschaft der unbefangenen Ausübung des geistlichen
Amtes nur störend in den Weg trete, nichts Auffallendes mehr
finden, sondern den Freimut der Unschuld anzuerkennen genötigt
sein, der sich das Unvermeidliche nicht dünkelhaft verhehlt.
Bisher wurde
auf die herrliche Aushilfe, welche in dem völligen Aufgeben
der so gefährlichen Wissenschaft dargeboten wird, nur theoretisch
und schüchtern hingewiesen; die angeregte Frage des Superintendenten
und der Beifall seiner Amtsgenossen bildet den ersten erfreulichen
Fortschritt zu einer offenen Praxis und zu der furchtlosen Würdigung
Dessen, was Not tut. Gegenüber diesem klaren Bewusstsein
von dem Berufe eines heutigen Geistlichen, gegenüber der
Einsicht, dass der Prediger nur dann heiter und sorglos fungieren
könne, wenn er sich von allen bedrohlichen Untersuchungen
der unbarmherzigen Kritik fern halte und durch keine wissenschaftlichen
Bedenken oder Zweifel die Sicherheit seines Glaubens trüben
lasse, gegenüber dieser einfältigen und höheren
Selbstschätzung wird der besagte Opponent mit seinem Eingehen
auf die Synoptiker einen schweren Stand haben und jedenfalls deshalb
unterliegen, weil allein die Ansicht des Superintendenten die
konsequente und wahre, die seinige dagegen eine gesuchte und erkünstelte
ist. Man muss es in allen Fällen loben, wenn nach dem Sprüchwort
der Schuster darüber mit sich einig wird, dass er bei seinem
Leisten bleiben solle. - Das in Ihrer Zeitung (Nr. 194) mitgeteilte,
dem Frankfurter Journal entnommene »Glaubensbekenntnis der
Freien« ist in der Tat das lächerlichste Produkt von
der Welt. Dass dergleichen Cruditäten den »Freien«
auch nicht im Traume einfallen, dieser Versicherung bedarf es
kaum für Diejenigen, welche die Gegenwart kennen. Für
Leichtgläubige will ich aber die Versicherung hersetzen,
dass ich eine Anzahl »Freier« über diese Mystifikation
in fröhlicher Gesellschaft herzlich lachen hörte; sie
waren alle darüber völlig unbesorgt, dass irgendein
Mensch den Unsinn des Korrespondenten im Frankfurter Journal,
welcher »sich durch Zufall im Besitze des sogenannten Glaubensbekentnisses
seiner Sektierer« zu befinden vorgibt, für Sinn halten
könnte, und meinten, es sei schon verkehrt genug, bei den
Freien nur überhaupt von einem »Glaubensbekenntnis«
zu reden, und man werde daran leicht die ganze Fabel erkennen.
Ich hätte Ihnen gern einen Wink darüber gegeben, dass
Sie nicht ein so blindes Vertrauen in die unbefangene Einsicht
aller Leser setzen sollten, getraute mir's aber nicht. Hier jedoch
will ichs sagen. - Unser Opernplatz hat dadurch eine anmutige
Verschönerung erhalten, dass längs der Gartenmauer des
daran belegenen Palais der Fürstin Liegnitz mehrere durch
ein Dach verbundene, geschmackvolle Buden erbaut worden sind,
in denen seit einigen Tagen die aufgestellten Blumen und Früchte,
die feinen Porzellan- und sonstigen Quincaillerie- und Nippwaren
einen reizenden Anblick gewähren. Früher bot die alte
Mauer nur angeklebte Zettel und mancherlei Unreinlichkeit dem
Auge dar; Hr. Faust, dem diese Buden gehören, hat uns auf
dankenswerte Weise davon befreit. Nur wäre zu wünschen,
dass man sichs angelegen sein liesse, an mehreren Stellen für
ein Bedürfnis zu sorgen, dem diese wie ähnliche Mauern
bisher unangenehmerweise hat dienen müssen. Grosse Städte
bedürfen solcher Anstalten, und zwar für beide Geschlechter.
No. 209. Beilage 28. Juli 1842.
Ganz Deutschland nimmt den lebendigsten Anteil an dem Prozesse
des Dr. Jacoby in Königsberg, und selbst das Ausland verfolgt
ihn mit Aufmerksamkeit. Durch das Erkenntnis des Kriminalsenats
des königl. Kammergerichts ist bekanntlich folgende Verurteilung
ausgeprochen: »Auf die von dem Kriminalrate Richter geführte
Kriminaluntersuchung wider den praktischen Arzt Dr. Johann Jacoby
zu Königsberg in Preussen erkennt der Kriminalsenat des königl.
Kammergerichts nach Lage der
Akten für Recht: dass Inkulpat Dr. Johann Jacoby von der
Anschuldigung des Hochverrats völlig freizusprechen; wegen
Majestätsbeleidigung dagegen, sowie wegen frechen, unehrerbietigen
Tadels und Verspottung der Landesgesetze und Erregung von Missvergnügen
mit zwei und einem halben Jahre Festungsarrest ordentlich zu bestrafen,
auch des Rechts, die preussische Nationalkokarde zu tragen, für
verlustig zu erklären, und die Kosten der Untersuchung zu
tragen gehalten, welche im Falle seines Unvermögens bis auf
die aus dem Malefizfonds zu entnehmenden baren Auslagen niederzuschlagen.«
Von diesem Urteil erster Instanz wird Dr. Jacoby den weiteren
Weg der Appellation einschlagen. Da die Sache aber durch Publikation
dieses Erkenntnisses zu einem Abschlusse gediehen ist, so müssen
wir auf sie, als auf eine historische Tatsache, deren Bedeutsamkeit
für die Gegenwart niemandem entgehen kann, zurückblicken,
und dies um so mehr, als Dr. Jacoby selbst seine »Rechtfertigung«
durch den Druck veröffentlicht hat. Er erzählt darin
die Stadien seines Prozesses in folgender Weise: »Zum Schlusse
sei noch ein kurzer Rückblick auf die nunmehr bald jährige
Untersuchung gestattet. Das Verfahren, welches befohlenermassen
das königsberger Oberlandesgericht gegen mich einleitete,
hatte von vorn herein den doppelten Charakter des Accusations-
und Inquisitionsprozesses. Es wurde nicht dem Gericht überlassen,
die Schuld oder Unschuld meiner Schrift zu ermitteln, sondern
eine ausführliche, im Ministerium des Inneren und der Polizei
verfasste Anklage zur Basis der Untersuchung genommen. In zwanzig
peinlichen Verhören hatte ich nicht sowohl die Äusserungen
meiner Schrift zu erklären, als vielmehr gegen den Notbehelf
accusatorischer Bedeutungen anzukämpfen. Demnächst war
die anfangs so eifrig betriebene Untersuchung plötzlich abgebrochen,
die noch nicht geschlossenen Akten nach Berlin gesendet und fünf
Monate lang eine Aus-
setzung der Verhöre für gut befunden; meine dem Oberlandesgerichte
überreichte Vorstellung, sowie eine an den Justizminister
gerichtete Beschwerde blieben nicht nur unbeachtet, sondern sogar
unbeantwortet, und erst infolge eines Immediatschreibens an Se.
Maj. den König wurde dem Gerichtshofe die Beschleunigung
der Sache geboten. Wie die Unabhängigkeit des Richters eng
verbunden ist mit seiner unbestreitbaren Kompetenz, so ist es
auch Pflicht jedes Redlichgesinnten, an den einmal durch das Gesetz
geheiligten Formen festzuhalten. Daher habe ich, auf Grund des
Gesetzes vom 25. April 1835, gegen die Urteilsbefugnis meines
ordentlichen Gerichtsstandes protestiert, und so selbst den vielleicht
nicht unwichtigen Vorteil aufgegeben, von Mitbürgern, denen
mein Wandel bekannt ist, gerichtet zu werden. Nachdem der Justizminister
den Prozess zurückgewiesen, ward diesem Konflikte durch das
Dazwischentreten königlicher Gnade die rechtliche Abhilfe
zu Teil. Und so stehe ich denn, aus freier Wahl verzichtend auf
jede Ausnahme von dem Gesetze, vor Richtern, denen meine Person
unbekannt ist und dem preussischen geheimen Prozessgange nach
auch unbekannt bleiben wird. Das gute Recht ist der beste Schutz.
Es liegt nicht in dem Geiste der Schrift, die Landesgesetze zu
verspotten; fern ist ihr jede Beleidigung so des Königs wie
des Staates. Ohne Scheu würde ich auch jetzt noch öffentlich
aussprechen, dass Beamtenallgewalt und politische Nichtigkeit
der selbständigen Bürger das Gebrechen des Vaterlands;
Öffentlichkeit und wahre Vertretung die Heilmittel dieses
Gebrechens; dass das preussische Volk durch geistige Bildung zu
einer grösseren Teilnahme an Gesetzgebung und Verwaltung
des Staats eben so befähigt, wie durch Geschichte und Gesetz
dazu berechtigt; dass ein innigeres Band der verschiedenen Landesteile,
mag es durch die der Nation verheissenen Reichsstände oder
durch die vereinten Landtagsausschüsse aller Provinzen geknüpft
werden, zum Wohle des Ganzen erforderlich ist; dass nur eine solche
Einigung dem Volke die politische Bildung und die sittliche Kraft
geben kann, durch welche allein es den Kampf mit nahenden Stürmen,
wenn nicht glücklich, mindestens würdig zu bestehen
vermag. Dies sind die Grundzüge einer Schrift, die an den
Stufen des Thrones niedergelegt zu haben ich selbst jetzt nicht
bereue. Die Tatsachen der vaterländischen Geschichte sind
mir heilig; ich habe sie weder entstellt, noch daraus neue Rechte
freventlich hergeleitet. In der Stille der Weihe erteilte Friedrich
Wilhelm III. seinem Volk jene organischen Gesetze und Rechte,
denen Preussen seine Wiedergeburt verdankt; er sprach am 22. Mai
1815, als Preussens Jugend wiederum den Schlachtfeldern zueilte,
den herrlichsten Segen über sie aus. Diese Urkunde der Verheissung
ward freiwillig ausgestellt, ein Ergebnis moralischer Notwendigkeit.
Wer darin nur das vergängliche Gebot einer vorübergegangenen
Not sieht, verkennt die Grösse jener Zeit, des Volkes Hingebung
und die Erhabenheit des noch betrauerten Fürsten. Anders
unser König und Herr! Er hat Mahnungen nicht gnädig
aufgenommen, aber zugleich ihr wohlbegründetes Recht anerkannt.
Ihm werden die väterlichen Verheissungen heilig sein! Hier
ist mein Bekenntnis; ich habe nichts verschwiegen und nichts zu
widerrufen. Frei spricht mich die Überzeugung, frei das Gewissen,
und - ich stehe vor selbstgewählten, gewissenhaften Richtern.«
Da der Kriminalsenat selbst sich genötigt sah, die Anklage
auf Hochverrat zurückzuweisen, so hat der auf diese Anschuldigung
bezügliche Teil der Rechtfertigung kein augenblickliches
Interesse mehr. Die beiden anderen Punkte der Anklage, Majestätsbeleidigung
und frecher unehrerbietiger Tadel der Landesgesetze, sind vom
Senate bestätigt worden. Wie sich Dr. Jacoby gegen beide
Beschuldigungen verteidigt, das kann hier unmöglich ausführlich
gezeigt werden: man müsste dann eben die ganze »Rechtfertigung«
abschreiben. Es wird auch genügen, wenn einzelne Stellen hier Platz finden, die schon für sich ein grösseres Publikum ansprechen.
Was zunächst die Denunziation der Majestätsbeleidigung
betrifft, so heisst es in diesem Artikel der »Rechtfertigung«:
»Kaiser Tiber war der erste, der Urteile (judicia) für
crimina majestatis erklärte (Tacit. Annal. I. 72); dieser
Ursprung schon spricht über den Wert der Massregel ab und
sollte mindestens in Anwendung derselben Vorsicht empfehlen. Für
das Recht der Urteilsfreiheit in Bezug auf Regierungshandlungen
erklärten sich von je her die ausgezeichnetsten Rechtslehrer:
>Die Frage, sagt einer derselben, die Frage: wer hat dem Schriftsteller
das Recht gegeben, über diese oder jene Staatsangelegenheiten
zu urteilen? verrät allemal entweder den Unverstand des Fragenden
oder seine schlechte Denkart. Den ersten, wenn er wirklich glaubt,
es sei irgendeine Erlaubnis dazu erforderlich; die zweite, wenn
er sklavisch und kriechend alles, was Könige und Minister
tun, für unfehlbare Götterschlüsse will gehalten
wissen, weil er sich als Schmeichler persönlich wohl dabei
befindet. Lächerlich ist es, wenn man anders bei so gewichtigen
Betrachtungen lachen darf, dass die Frage: wer dem Tadler oder
dem Beurteiler die Befugnis dazu gegeben habe? gemeiniglich von
Leuten aufgeworfen wird, die mit vollen Backen alles loben und
anpreisen, was Se. Majestät, Se. Durchlaucht und Se. Exzellenz
beschlossen, angeordnet und getan haben. Wer hat ihnen denn die
Befugnis gegeben zu loben? Oder ist Lob nicht auch Urteil? Soll
man Staatseinrichtungen ein für allemal als unfehlbare Götterbeschlüsse
verehren, so muss man ja weder loben noch tadeln, sondern anbeten
und schweigen. Der Tadel ist gleichwohl an sich nie schädlich,
oft heilsam; das Lob aber mehrenteils schädlich und selten
heilsam< (s. Weber über Injurien II. 215.) In Preussen
ist die Urteilsfreiheit der Schriftsteller durch Herkommen und
Gesetz sanktioniert, und wenngleich nicht immer von den Zensoren,
doch stets von den Gerichtshöfen anerkannt worden. Bedarf
es hierzu noch eines Beleges, so erinnere ich an die vielen Schriften,
die das Verfahren der Regierung gegen den Erzbischof von Köln
auf das schärfste angriffen, ohne Kriminaluntersuchung zur
Folge zu haben . . . . . Angenommen, ein Publizist nenne, auf
so einleuchtende Tatsachen gestützt, die Jetztregierung minder
liberal als die frühere, kann, frage ich, dieses historische
Urteil als eine strafwürdige Beleidigung gelten? Schon in
älterer Zeit machten die Rechtsverwalter den Versuch, gegen
Angriffe auf ihre Verwaltung sich durch die lex majestatis zu
schützen; sie zogen sich aber dadurch nur selbst den Tadel
der Geschichtsschreiber und Rechtsverständigen zu. Moralisch
wie gesetzlich muss ein Urteil über die (politische) Meinung
eines Mannes von dem Urteile über dessen Gesinnung wohl unterschieden
werden. Die politische Meinung auch des höchstgestellten
Mannes öffentlich zu bestreiten, steht jedem frei, nur wer
die Gesinnung desselben verdächtigt, macht sich einer Beleidigung
schuldig. Es kann jemand die Rückkehr zu längst abgestorbenen
Prinzipien als den Gipfel des Völkerglückes betrachten
und doch ein ganz ehrenwerter Mann sein; hieraus folgt, dass die
Äusserung, jemand sei reaktionär oder antiliberal, schon
deshalb keine Injurie ist, weil derselben die Hauptbedingung jeder
Injurie, die Ehrverletzung des anderen, abgeht. Setzen doch manche
Staatsdiener sogar ein Verdienst darein, offen über den Liberalismus
der Gegenwart den Stab zu brechen; nimmermehr können sie
daher durch eine Äusserung wie die obige sich verletzt fühlen,
geschweige denn eine gerichtliche Anklage darauf zu begründen
geneigt sein . . . . Majestät ist die dem Staatsoberhaupte
zukommende höchste bürgerliche Ehre. Verletzung dieser
Ehre, Majestätsbeleidigung, umfasst daher alle diejenigen
Handlungen, welche, wenn sie gegen eine Privatperson gerichtet
wären,
als Injurien gelten würden. Dies stimmt ganz mit der Definition des Allgemeinen Landrechts (Tit. 20. Tl. II. §. 196): >wer das Oberhaupt des Staats in seiner Würde persönlich beleidigt, begeht das Verbrechen der Majestätsbeleidigung<, überein. Notwendige Folgen dieser Begriffsbestimmung sind: 1) dass absichtliche, wirkliche Ehrenkränkung eine unerlässliche Bedingung, wie jeder Injurie, so auch der Majestätsbeleidigung ist; 2) dass nur allein das Staatsoberhaupt, nicht also die zu seiner Familie gehörigen Personen, geschweige denn seine hingeschiedenen Vorfahren, Gegenstand des Verbrechens beleidigter Majestät sein können; 3) dass ein, nicht gegen die Person des Königs, sondern gegen eine von ihm oder seinen Räten ausgehende Sache, wie Gesetze, Anordnungen, Landtagsabschiede etc. gerichteter Angriff keine Klage auf Majestätsbeleidigung begründet.«
Gegen die zweite Denunziation auf frechen, unehrerbietigen Tadel
der Landesgesetze soll, abgesehen von den einzelnen Rechtfertigungen,
nur diese allgemeinere Stelle hier stehen. »Unter der Regierung
des Tiberius war eine allgemeine Anklagewut ausgebrochen, die
den friedlichen Staat mehr verheerte als alle bisherigen Bürgerkriege.
Niemand war sicher. Jede Gelegenheit wurde ergriffen, selbst im
Rausche gesprochene Scherzworte eifrig aufgefangen, um diese Wut
zu befriedigen. Man war nicht einmal gespannt auf das Schicksal
der Angeklagten. Denn der Ausgang war stets ein und derselbe.
Zu jener Zeit, die uns von Seneca also geschildert wird, galt
es für die höchste Frechheit, vor der Bildsäule
des Kaisers sich umzukleiden, einen Diener zu züchtigen,
der eine Silbermünze des Tiberius bei sich führte, ein
durch Alter beschädigtes Bild des Kaisers auszubessern oder
mit dem Garten zugleich die kaiserliche Statue in demselben zu
verkaufen. Jetzt werden ähnliche Vorgänge von jedermann
als völlig gleichgültige Handlungen betrachtet, und
unsere Rechtslehrer
zählen die darauf gesetzten Strafen zu den historischen Kuriositäten.
Man lernt hieraus, wie unbestimmt der Begriff: Frechheit, wie
sehr er von den jedesmaligen Ansichten der Zeit abhängig
ist. Als das Gesetz des Allgemeinen Landrechts (Tl. II. Tit. 20.
§ 151) abgefasst wurde, es geschah dies in den Jahren 1780-1784,
bestand noch zwischen Regierung und Regierten eine so grosse Kluft,
dass man von unten her sich um die Staatsangelegenheiten wenig
kümmerte, von oben blinder und stummer Gehorsam für
die höchste Tugend eines guten Bürgers gehalten wurde.
Das Volk, in Zünften und Korporationen gehörig organisiert,
kaum aber noch zu einem selbständigen Leben erwacht, war
damals aus Mangel an politischer Bildung so wenig einer eigenen
Prüfung fähig, dass es durch publizistischen Tadel der
Staatsverwaltung, selbst wenn derselbe allen Grundes entbehrte,
leicht aus seiner Stumpfheit aufgeregt und den Machthabern gefährlich
werden konnte; daher man es für nötig hielt, jedes öffentliche
Urteil zurückzudrängen und jeden Tadel des Bestehenden
für sträfliche Anmassung zu erklären. Wie sehr
aber hat sich seit jener Zeit der gesellschaftliche Zustand und
vor allem die Ansicht über das sittliche Verhältnis
der Regierung zu den Bürgern verändert! Vereinzelte
Anachronismen sind es, wenn hier und da noch jemand in der Staatsverwaltung
militärische Begriffe geltend zu machen, die Bürger
wie Soldaten zu kommandieren versucht. Nicht leidenden Gehorsam
verlangt die Gegenwart, sondern Selbsturteil und tätigen
Gemeinsinn; Fürst und Volk stehen einander nicht mehr feindlich
gegenüber; traurige Erfahrungen haben sie einander näher
gebracht. Seit jener Zeit hat namentlich Preussens Volk in der
Not seine Treue, im Kriege seine Mannhaftigkeit und im Frieden
seine Reife, Wahres vom Falschen zu unterscheiden, bewährt.
Hat unter solchen Umständen die Regierung von dem unbegründeten
Tadel eines Schriftstellers etwas zu fürchten, und kann der
be-
gründete ihr anders als lieb sein? Hat unser König es
nicht selbst ausgesprochen, dass in Zukunft ihm niemand mehr das
Vertrauen zu seinem Volke rauben wird? Und dennoch sollte der
Staat zur Verteidigung gegen rein geistige Angriffe noch immer
seiner Gefängnisse und Festungen bedürfen? sollte auf
seine innere Intelligenz und innere Kraft so wenig vertrauen können,
dass noch immer jeder Zweifel an der Regierenden Unfehlbarkeit
als frecher unehrerbietiger Tadel, jede schriftstellerische Opposition
als Hochverrat verfolgt werden müsste? Wahrlich! besser wäre
es, jenes Kriegsgesetz des vorigen Jahrhunderts aufzuheben, als
das durch die königliche Amnestie verscheuchte Gespenst der
Demagogenfurcht wieder aufleben zu lassen.« (Fortsetzung
folgt.)
No. 210. Beilagen. 29. Juli 1842.
Die Entwicklung Preussens in dem Zeitraume, welchen die gerichtliche Untersuchung einnahm, hat die Schrift mehr gerechtfertigt, als es ein Rechtsanwalt zu tun vermöchte. Daher schliesst denn auch Dr. Jacoby damit, dass er »einige bis Ende 1841 bekannt gewordene, den Einwand der Wahrheit rechtfertigende Tatsachen« hinzufügt, deren Aufzählung jedem willkommen sein wird. »1) Es wird mir vom Denunzianten der Vorwurf gemacht, dass ich die >Verfassung in Zensurangelegenheiten böswillig ignoriere<, weil ich die Zensur >den schlimmsten Feind der Presse< und die Art, wie sie in unserm Vaterlande gehandhabt wird, eine >Bevormundung und Unterdrückung der öffentlichen Meinung< genannt habe. Antwort auf diesen Vorwurf geben nicht nur die zahlreichen Petitionen aus Köln, Saarbrücken, Koblenz etc., sondern auch die Ver