Max Stirner:

Einiges Vorläufige vom Liebesstaat

Mittels Scanner und OCR-Reader aufbereitet von Svein Olav Nyberg, Oslo, Norwegen;

redigiert von Bernd A. Laska, Nürnberg.

Erstveröffentlichung in: Berliner Monatsschrift, hg. v. Ludwig Buhl. Erstes und einziges Heft (Juli 1843), Mannheim 1844, S.34-49.

(Der folgende Text entspricht der Edition: Max Stirner: Parerga, Kritiken, Repliken,

hg. v. Bernd A. Laska. Nürnberg: LSR-Verlag 1986. S. 117-126)

Allbekannt ist das sogenannte Sendschreiben des Freiherrn von Stein. Man hat daraus die Meinung gefasst, dass die später eintretende Reaktionsperiode sich den im Sendschreiben ausgesprochenen Grundsätzen entfremdet und einer anderen Sinnesart zugewendet habe, so dass der Liberalismus vom Jahre 1808 nach kurzer Dauer in einen bis auf unsere Tage hinausgezogenen Schlaf gesunken sei. An dem angeblichen Verkennen jener Prinzipien lässt sich jedoch zweifeln, und es müsste auch schon äusserlich sehr auffallend erscheinen, dass dieselben kraftvollen Menschen, welche wenige Jahre zuvor unter den stürmischsten Umständen eine freisinnige Ansicht aufstellten,

kurz darauf so ohne weiteres von ihr abgefallen sein sollten, um einen entgegengesetzten Weg einzuschlagen. Hat man es doch endlich erkannt, dass die langgehegte Meinung, die französische Revolution sei durch das Umschlagen der napoleonischen Kaiserherrschaft sich selbst untreu geworden, auf einem Urteil und oberflächlichen Urteil beruhe; warum sollte nun nicht zwischen dem Stein'schen Liberalismus und der späteren, sogenannten Reaktion ein ähnlicher Zusammenhang stattfinden? Sehen wir das Sendschreiben daraufhin etwas näher an.

Zwei Zielpunkte hat, wie sogleich in die Augen springt, Stein mit der

französischen Revolution gemein, nämlich die Gleichheit und Freiheit, und es kommt nur darauf an, wie er die eine und andere bestimmt.

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Was zunächst die Gleichheit betrifft, so erkannte er, dass die Übermacht der um ihres Standes willen Bevorzugten, der Privilegierten, gebrochen werden, und an die Stelle der Vielherrschaft eine vollständige Zentralisation treten müsse. Daher sollte diejenige "Erbuntertänigkeit", welche über die Untertanen des einen Herrn, des Königs, noch viele kleinere Herren herrschen liess, ein Ende nehmen; nur die Eine Erbuntertänigkeit Aller sollte bleiben und gerade durch die Entsetzung der vielen Herren gestärkt werden. Gleicherweise sollte die "Polizeigewalt" Einzelner verschwinden, damit Eine Polizei über alle Untertanen wache. Die

"Patrimonialgerichtsbarkeit", wenigen durch alte Gerechtsame Bevorzugten gehörig, sollte durch Eine Monarchische Justiz abgelöst werden, und die Richter allein "von der höchsten Gewalt abhängen." Durch diese Zentralisation wird das Interesse Aller auf einen Punkt hingezogen, auf den König: man ist fortan nur ihm untertan, ohne sonstige Erbuntertänigkeit gegen andere Untertanen des Königs; man steht nur unter Seiner Polizeigewalt; man empfängt nur von fürstlicher Justiz den Rechtsspruch; man hängt nicht mehr vom Willen der "höher Geborenen" ab, sondern allein von dem der "höher Gestellten", d. h. derer, welche der König, um seinen Willen

zu vollziehen, an seiner Statt einsetzt und über diejenigen stellt, für

welche sie in seinem Namen zu sorgen haben, der - Beamten. - Die Lehre von der Gleichheit, wie sie in dem Sendschreiben vorliegt, kommt also darauf hinaus, alle auf das gleiche Niveau der Untertänigkeit zu bringen. Kein Untertan des Königs sei in Zukunft zugleich der Untertan eines Untertanen; die Standesdifferenzen der Abhängigkeit seien ausgeglichen, und Eine Abhängigkeit die allgemeine.

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Diesen Grundsatz der Gleichheit kann man unmöglich mit dem der französischen Revolution verwechseln. Die letztere verlangte eine Gleichheit der Bürger, die des Sendschreibens eine Gleichheit der Untertanen, eine gleiche Untertänigkeit. Einen geeigneten Ausdruck findet jener Unterschied auch darin, dass die im Sendschreiben verlangte "Nationalrepräsentation" die "Wünsche" der nivellierten Untertanen vor den Thron bringen soll, während in Frankreich die Bürger mittels ihrer Repräsentanten einen "Willen", freilich nur einen Bürgerwillen, keinen freien, haben. Der "Untertan" darf mit Recht nur "wünschen."

Zweitens will aber das Sendschreiben nicht bloss die Gleichheit, es will auch die Freiheit aller. Daher der Aufruf: "Sorget, dass jeder" (mit diesem Worte wird die Gleichheit der Untertanen ausgedrückt) "seine Kräfte frei in moralischer Richtung entwickeln könne." In moralischer Richtung? Was soll das heissen? Als Gegensatz kann die physische Richtung nicht gedacht werden, da das Sendschreiben ein "physisch und moralisch kräftigeres Geschlecht erzielen will." Auch die intellektuelle Richtung wollte man wohl schwerlich von der moralischen ausschliessen, da man die Wissenschaft ja möglichst begünstigte. Am einfachsten bleibt als Gegensatz der moralischen die unmoralische Richtung übrig. Unmoralisch ist aber ein Untertan, wenn er aus dem Kreise seiner Untertanen-Eigenschaften hinausgeht. Ein Untertan, der im Staatsleben, in der Politik sich einen "Willen" anmasste statt des "Wunsches", der wäre offenbar unmoralisch; denn in der Untertänigkeit besteht allein der moralische Wert des Untertanen: im Gehorsam, nicht in der Selbstbestimmung. So scheint also die "moralische Richtung" sich für unvereinbar mit

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der "spontanen Richtung", der Richtung auf den freien Willen, auf Selbständigkeit und Souveränität des Willens zu erklären, und da das Wort "moralisch" auf die Verpflichtung hindeutet, so wird man wohl eine Erweckung des Pflichtgefühls gewollt und dies unter "freier Kraftentwicklung" verstanden haben. "Ihr seid frei, wenn ihr eure Pflicht tut!" ist der Sinn der moralischen Richtung. Worin besteht aber die Pflicht? Das Sendschreiben drückt sie klar und bestimmt mit den zur Devise gewordenen Worten aus: "ln der Liebe zu Gott, König und Vaterland!" Frei in moralischer Richtung entwickelt sich, wer sich zu dieser Liebe entwickelt; der Erziehung war dadurch ihr bestimmtes Ziel gesteckt, sie war von Stund' an eine moralische oder loyale, eine Erziehung des Pflichtgefühls, wohin natürlich auch die religiöse Erziehung gerechnet werden muss, weil auch sie die Pflicht gegen Gott einprägend, nichts anderes als eine moralische Erziehung ist. Und allerdings ist man moralisch frei, sobald man seine Pflicht erfüllt; das Gewissen, diese Gewalt der Moralität über die Immoralität, die Gebieterin des moralischen Menschen, sagt dem pflichtgetreuen Menschen, dass er recht gehandelt habe: "Mein Gewissen sagt mir's!" Darüber freilich, ob die befolgte Pflicht wirklich - Pflicht sei, sagt das Gewissen nichts; es spricht nur, wenn das, was für Pflicht gilt, verletzt wird. Daher empfiehlt das Sendschreiben, das Gewissen zu wecken, die Pflicht "gegen Gott, König und Vaterland" einzuschärfen, den religiösen Sinn des Volkes zu beleben und die Erziehung und den Unterricht der Jugend zu pflegen. - Dies ist die Freiheit, mit welcher nach dem Sendschreiben das Volk beglückt werden soll: die Freiheit in der Pflichterfüllung, die moralische Freiheit.

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Wie oben die Gleichheit des Sendschreibens von jener, welche die französische Revolution verkündigte, sich wesentlich unterschied, so hier die Freiheit. Frei ist der souveräne Bürger des souveränen Volkes - so lehrte die Revolution; frei ist, wer Gott, König und Vaterland liebt - so lehrt das Sendschreiben: dort ist der souveräne Bürger frei, hier der liebevolle Untertan, dort bürgerliche Freiheit, hier moralische.

Und dieses Prinzip der Gleichheit und Freiheit als - Untertanengleichheit und moralische Freiheit war nicht etwa nur der Sinn jenes Sendschreibens und seiner Verfasser, sondern es war das herrschende Gefühl des gesamten Volkes, war das neue begeisternde Prinzip selbst, mit welchem es gegen die napoleonische Übermacht anstürmte: es war die revolutionäre Freiheit und Gleichheit, umgewandelt zur christlichen Freiheit und Gleichheit. Es war mit einem Wort das Prinzip des deutschen und insbesondere des preussischen Volkes von seiner Erhebung gegen die Fremdherrschaft an, durch die sogenannte Reaktions- oder Restaurationsperiode hindurch bis - nun bis es ein Ende hat. Deshalb muss man die Meinung, als hätte ein politischer Freiheitsdrang, dem revolutionären ähnlich, das Volk zum Siege über Napoleon geführt, als irrig verwerfen. Wäre sein Prinzip das politische gewesen, es würde dasselbe nicht aufgegeben oder in seine Verkümmerung gewilligt haben. Man tut der Regierung Unrecht, wenn man glaubt, sie habe dem Volke etwas entzogen, wonach dieses mit Bewusstsein trachtete. Abgesehen von der Unmöglichkeit solcher Entziehung, so waren Regierung und Volk wirklich einhellig in der Abwehr der politischen Freiheit, dieser "Ausgeburt der Revolution." Das eben erwarb ja Friedrich Wilhelm III. so viel Hinge-

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bung und Liebe, dass er gleichsam die vollendete Personifikation jener moralischen Freiheit darstellte, dass er durch und durch ein Mann der Pflicht, ein gewissenhafter Mensch war: "der Gerechte!"

Den Mittelpunkt der moralischen Freiheit bildet, wie wir sehen, die Pflicht der - Liebe. Wie ohne Widerspruch zugegeben zu werden pflegt, ist das Christentum seinem innersten Wesen nach die Religion der Liebe. Darum wird denn auch die moralische Freiheit, die sich in dem einen Gebote der Liebe konzentriert, die reinste und bewussteste Erfüllung des Christentums sein. Wer nichts als Liebe ist, der hat das Höchste erreicht, der ist wahrhaft frei! - so lautet das Evangelium der moralischen Freiheit. Als diese Überzeugung in den Herzen erwachte und sie mit der Seligkeit einer triumphierenden Wahrheit erfüllte, da musste die Kraft des Despoten zu klein sein gegen die Gewalt eines solchen Gefühls, und das Christentum in seiner verklärtesten Gestalt, als Liebe, die Völker entzündend, rückte mit Siegesgewissheit heran gegen den Geist der Revolution. Dieser hatte das Christentum von der Erde vertilgen wollen, aber es raffte sich auf mit der ganzen Kraft seiner Natur, es trat als - Liebe gegen ihn in die Schranken, und es siegte, siegte über einen Geist, der zwar viel an ihm zu erdrücken vermocht hatte, aber das eine nicht erdrücken konnte - die Liebe. Denn wie viel des Christlichen auch gefallen war unter den Streichen der Revolution, die Liebe - sein innerstes Wesen, - war in dem Busen der revolutionären Freiheit stecken geblieben. Sie hegte die Feindin in sich selbst, darum musste sie vor der Feindin, als diese von aussen heranzog, erliegen.

Doch lernen wir ein wenig diese Feindin der revolutionären Freiheit, die Liebe selber, kennen! Man pflegt der

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Liebe die Selbstsucht gegenüber zu stellen, weil es die Natur der letzteren mit sich bringt, dass, wer ihr folgt, ohne Rücksicht auf den anderen oder unbarmherzig verfährt. Setzen wir nun den Wert des Menschen in die Selbstbestimmung, d. h. darin, dass nicht eine Sache oder eine andere Person ihn bestimmen, sondern er selbst der Schöpfer seiner selbst, mithin Schöpfer und Geschöpf in einem sei, so wird der Selbstsüchtige wahrscheinlich am weitesten hinter diesem Ziele zurückbleiben. Sein Grundsatz lautet so: die Dinge und die Menschen sind für mich da! Vermöchte er hinzuzusetzen: ich bin auch für sie da - so wäre er eben der Selbstsüchtige nicht mehr. Er geht nur darauf aus, den Gegenstand seiner Begierde zu haschen, läuft z. B. in der Brunst einem Mädchen nach, um dies allerliebste "Ding" (denn für mehr als ein Ding gilt es ihm nicht) zu - verführen usw. Um dieses Mädchens willen ein anderer Mensch zu werden, selbst etwas aus sich zu machen, um sie dadurch zu verdienen: das fällt ihm nicht ein: wie er ist, so ist er. Das eben macht ihn so verächtlich, dass keine Selbstgestaltung und Selbstbestimmung an ihm zu entdecken ist.

Ganz anders der Liebende. Die Selbstsucht ändert den Menschen nicht, die Liebe macht einen anderen Menschen aus ihm. "Seit er liebt, ist er ein ganz anderer Mensch geworden" pflegt man zu sagen. Aber er macht als Liebender auch wirklich selbst etwas aus sich, indem er alles an sich tilgt, was dem Geliebten widerspricht; willig und hingebend lässt er sich bestimmen, und durch die Passion der Liebe umgewandelt, richtet er sich nach dem Anderen. Sind in der Selbstsucht die Gegenstände nur für mich da, so bin ich in der Liebe auch für sie: wir sind für einander.

Überlassen wir jedoch die Selbstsucht ihrem Schicksal

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und vergleichen wir lieber die Liebe mit der Selbstbestimmung oder Freiheit. In der Liebe bestimmt sich der Mensch, gibt sich ein gewisses Gepräge, wird zum Schöpfer seiner selbst. Allein er tut das alles um eines Anderen, nicht um seinetwillen. Die Selbstbestimmung ist noch abhängig von dem Anderen: sie ist zugleich Bestimmung durch den Anderen, ist - Passion: der Liebende lässt sich bestimmen, bestimmen durch den Geliebten.

Der freie Mensch dagegen bestimmt sich weder durch noch für einen Anderen, sondern rein aus sich; er vernimmt sich und findet in diesem Selbstvernehmen den Antrieb zur Selbstbestimmung: nur sich vernehmend, handelt er vernünftig und frei. Es ist ein Unterschied, ob man durch einen Anderen oder durch sich bestimmt wird, ob man ein Liebevoller ist oder ein Vernünftiger. Die Liebe lebt von dem Grundsatze, dass jeder, was er tut, um des Anderen willen tue, die Freiheit von dem, dass er es um seinetwillen tue; dort treibt mich die Rücksicht auf den Anderen, hier treibe ich mich. Der Liebevolle handelt um Gottes willen, um der Brüder willen usw. und hat überhaupt keinen eigenen Willen: "Nicht mein Wille, sondern dein Wille geschehe" - das ist

sein Wahlspruch; der Vernünftige will keinen anderen Willen verwirklichen als den seinen, und achtet auch denjenigen, der seinen .eigenen Willen hat, nicht den, der den Willen eines Anderen befolgt. So hat die Liebe wohl recht gegen die Selbstsucht, da es edler ist, den Willen eines Anderen zu dem seinigen zu machen und auszuführen, als willenlos von der durch irgendein Ding angeregten Begierde gestachelt zu werden, edler, sich nach einem Anderen zu bestimmen, als sich gar nicht zu bestimmen, sondern sich gehen zu lassen; gegen die

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Freiheit aber hat die Liebe nicht Recht, weil in der Freiheit erst die Selbstbestimmung zur Wahrheit wird. Die Liebe ist zwar die letzte und schönste Unterdrückung seiner selbst, die glorreichste Weise der Selbstvernichtung und Aufopferung, der wonnereichste Sieg über die Selbstsucht; aber indem sie den Eigenwillen bricht, der nur Eigensinn und Begierde heissen dürfte, lässt sie auch zugleich den Willen nicht aufkommen, der dem Menschen erst die Würde des freien .Menschen verleiht. Darum müssen wir an der Liebe zweierlei unterscheiden. Gegen die Selbstsucht gehalten, feiert der Mensch in ihr seine Verherrlichung, denn der Liebevolle hat, wenn auch nicht seinen eigenen, so doch einen Willen, der Selbstsüchtige hat keinen; der Liebevolle übt eine Selbstbestimmung aus, weil er um des Anderen willen etwas aus. sich macht und sich in die diesem angemessene Form umbildet, der Selbstsüchtige kennt die Selbstbestimmung nicht und verharrt in seiner Rohheit, ohne in irgend einem Grade sein eigener Schöpfer zu werden; der Liebevolle ist ein Gebilde seiner selbst, indem er sich im Anderen sucht und findet, der Selbstsüchtige ein Geschöpf der Natur, eine - Kreatur, die sich nicht sucht noch findet. - Wie aber erscheint die Liebe Angesichts der Freiheit? Die Braut von Korinth spricht jene grauenvollen Worte aus, mit denen das entsetzliche Verbrechen der Liebe gegen die Freiheit enthüllt wird:

"Opfer fallen hier

Weder Lamm noch Stier,

Aber Menschenopfer unerhört!"

[aus Goethes Ballade "Die Braut von Korinth", 1797]

Ja, Menschenopfer unerhört! Denn was den Menschen erst zum Menschen macht, der freie Wille, das schmettert die Liebe, ihr Reich für das alleinseligmachende

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erklärend, von ihrem souveränen.Throne aus donnernd nieder, und auf Sklaven-Schultern hoch emporgehoben proklamiert sie die Alleinherrschaft der - Willenlosigkeit.

Weil nicht in jeder Zeit jegliches gesagt werden kann, so brechen wir hier ab und überlassen es einer günstigeren Gelegenheit, die Erscheinungen des Liebesstaates im einzelnen darzulegen (Fussnote; Er ist es wert, denn er ist die vollendetste und - letzte Form des Staates) . Überall werden wir dabei dem Grundsatz begegnen, dass der Liebevolle nicht Willen, sondern Wünsche hat, und werden sehen, wie prophetisch das grosse Wort des Gouverneurs von Berlin, Graf von Schulenburg, war: "Ruhe ist die erste Bürgerpflicht!" In den Armen der Liebe ruht und schläft der Wille, und nur die Wünsche, die Petitionen, wachen. Ein Kampf durchzieht allerdings auch diese Zeit des Liebesregimentes: es ist der Kampf gegen die Lieblosen. Da Einmütigkeit das Wesen der Liebe ist, da Fürsten und Völker in Liebe verbunden sind, so müssen sie ausscheiden, was den Liebesbund lockern will: die Unzufriedenen (Demagogen, Carbonaris, Cortes in Spanien, Adel in Russland und Polen usw.). Sie stören das Vertrauen, die Hingebung, die Eintracht, die Liebe; "unruhige Köpfe" rühren die Ruhe des Vertrauens auf, und - Ruhe ist die erste Bürgerpflicht. -- ENDE