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aus den Büschen niederschossen, so war das etwa kein Meuchelmord?
Ihr könntet dem Prinzip der Sittlichkeit nach, welches befiehlt, dem
Guten zu dienen, doch nur fragen, ob der Mord nie und nimmer eine
Verwirklichung des [55] Guten sein könne, und müßtet denjenigen
Mord anerkennen, der das Gute realisierte. Ihr könnt die Tat
Sand
s gar
nicht verdammen: sie war sittlich, weil im Dienst des Guten, weil
uneigennützig; sie war ein Strafakt, den der Einzelne vollzog, eine mit
Gefahr des eigenen Lebens vollzogene Hinrichtung. Was war am
Ende sein Unterfangen anders gewesen, als daß er Schriften durch rohe
Gewalt unterdrücken wollte? Kennt Ihr dasselbe Verfahren nicht als ein
"gesetzliches" und sanktioniertes? Und Was läßt sich aus Eurem
Prinzip der Sittlichkeit dage<68>gen einwenden? "Aber es war eine
widergesetzliche Hinrichtung." Also das Unsittliche daran war die Un-
gesetzlichkeit, der Ungehorsam gegen das Gesetz? So räumt Ihr ein,
daß das Gute nichts anders ist, als das Gesetz, die Sittlichkeit nichts
anders als Loyalität. Es muß auch bis zu dieser Äußerlichkeit der
"Loyalität" Eure Sittlichkeit heruntersinken, bis zu dieser
Werkheiligkeit der Gesetzerfüllung, nur daß die letztere zugleich
tyrannischer und empörender ist, als die einstige Werkheiligkeit. Denn
bei dieser bedurfte es nur der Tat, Ihr aber braucht auch die Gesinnung:
man soll das Gesetz, die Satzung in sich tragen, und wer am
gesetzlichsten gesinnt ist, der ist der Sittlichste. Auch die letzte
Heiterkeit des katholischen Lebens muß in dieser protestantischen
Gesetzlichkeit zu Grunde gehen. Hier endlich erst vollendet sich die
Gesetzesherrschaft. Nicht "Ich lebe, sondern das Gesetz lebt in Mir".
So bin Ich denn wirklich so weit gekommen, nur das "Gefäß seiner
(des Gesetzes) Herrlichkeit" zu sein. "Jeder Preuße trägt seinen
Gensd 'armen in der Brust" sagt ein hoher preußischer Offizier.
Warum wollen gewisse Oppositionen nicht gedeihen? Lediglich aus
dem Grunde, weil sie die Bahn der Sittlichkeit oder Gesetzlichkeit
nicht verlassen wollen. Daher die maßlose
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Heuchelei von Ergebenheit, Liebe usw., an deren Widerwärtigkeit
man sich täglich den gründlichsten Ekel vor diesem verdorbenen und
heuchlerischen Verhältnis einer "gesetzlichen Opposition" holen
kann. In dem sittlichen Verhältnis der Liebe und Treue kann ein
zwiespältiger, ein ent[56]gegengesetzter Wille nicht stattfinden; das
schöne Verhältnis ist gestört, wenn der Eine dies und der Andere das
Umgekehrte will. Nun soll aber nach der bisherigen Praxis und dem
alten Vorurteil der <69> Opposition das sittliche Verhältnis vor Allem
bewahrt werden. Was bleibt da der Opposition übrig? Etwa dies, eine
Freiheit zu wollen, wenn der Geliebte sie abzuschlagen für gut findet?
Mit nichten! Wollen darf sie die Freiheit nicht; sie kann sie nur
wünschen, darum "petitionieren", ein "Bitte, bitte!" lallen. Was
sollte daraus werden, wenn die Opposition wirklich wollte, wollte mit
der vollen Energie des Willens? Nein, sie muß auf den Willen Verzicht
leisten, um der Liebe zu leben, auf die Freiheit der Sittlichkeit zu
Liebe. Sie darf nie "als ein Recht in Anspruch nehmen", was ihr nur
"als Gunst zu erbitten" erlaubt ist. Die Liebe, Ergebenheit usw.
heischt mit unabwendbarer Bestimmtheit, daß nur Ein Wille sei, dem
die Andern sich ergeben, dem sie dienen, folgen, den sie lieben. Ob
dieser Wille für vernünftig oder für unvernünftig gelte: man handelt in
beiden Fällen sittlich, wenn man ihm folgt, und unsittlich, wenn man
sich ihm entzieht. Der Wille, der die Zensur gebietet, scheint Vielen
unvernünftig; wer aber sein Buch im Lande der Zensur dieser
unterschlägt, der handelt unsittlich, und wer ihr 's vorlegt, handelt
sittlich. Quittierte Einer sein sittliches Urteil, und errichtete z. B. eine
geheime Presse, so müßte man ihn unsittlich nennen, und unklug
obenein, wenn er sich erwischen ließe; aber wird ein solcher Anspruch
darauf machen, in den Augen der "Sittlichen " einen Wert zu haben?
Vielleicht! Wenn er sich nämlich einbildete, einer "höhern
Sittlichkeit" zu dienen.