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aus den BŸschen niederschossen, so war das etwa kein Meuchelmord?
Ihr kšnntet dem Prinzip der Sittlichkeit nach, welches befiehlt, dem
Guten zu dienen, doch nur fragen, ob der Mord nie und nimmer eine
Verwirklichung des [55] Guten sein kšnne, und mŸ§tet denjenigen
Mord anerkennen, der das Gute realisierte. Ihr kšnnt die Tat
Sand
s gar
nicht verdammen: sie war sittlich, weil im Dienst des Guten, weil
uneigennŸtzig; sie war ein Strafakt, den der Einzelne vollzog, eine mit
Gefahr des eigenen Lebens vollzogene Ð Hinrichtung. Was war am
Ende sein Unterfangen anders gewesen, als da§ er Schriften durch rohe
Gewalt unterdrŸcken wollte? Kennt Ihr dasselbe Verfahren nicht als ein
"gesetzliches" und sanktioniertes? Und Was lЧt sich aus Eurem
Prinzip der Sittlichkeit dage<68>gen einwenden? Ð "Aber es war eine
widergesetzliche Hinrichtung." Also das Unsittliche daran war die Un-
gesetzlichkeit, der Ungehorsam gegen das Gesetz? So rŠumt Ihr ein,
da§ das Gute nichts anders ist, als das Ð Gesetz, die Sittlichkeit nichts
anders als LoyalitŠt. Es mu§ auch bis zu dieser €u§erlichkeit der
"LoyalitŠt" Eure Sittlichkeit heruntersinken, bis zu dieser
Werkheiligkeit der GesetzerfŸllung, nur da§ die letztere zugleich
tyrannischer und empšrender ist, als die einstige Werkheiligkeit. Denn
bei dieser bedurfte es nur der Tat, Ihr aber braucht auch die Gesinnung:
man soll das Gesetz, die Satzung in sich tragen, und wer am
gesetzlichsten gesinnt ist, der ist der Sittlichste. Auch die letzte
Heiterkeit des katholischen Lebens mu§ in dieser protestantischen
Gesetzlichkeit zu Grunde gehen. Hier endlich erst vollendet sich die
Gesetzesherrschaft. Nicht "Ich lebe, sondern das Gesetz lebt in Mir".
So bin Ich denn wirklich so weit gekommen, nur das "GefЧ seiner
(des Gesetzes) Herrlichkeit" zu sein. "Jeder Preu§e trŠgt seinen
Gensd 'armen in der Brust" Ð sagt ein hoher preu§ischer Offizier.
Warum wollen gewisse Oppositionen nicht gedeihen? Lediglich aus
dem Grunde, weil sie die Bahn der Sittlichkeit oder Gesetzlichkeit
nicht verlassen wollen. Daher die ma§lose
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Heuchelei von Ergebenheit, Liebe usw., an deren WiderwŠrtigkeit
man sich tŠglich den grŸndlichsten Ekel vor diesem verdorbenen und
heuchlerischen VerhŠltnis einer "gesetzlichen Opposition" holen
kann. Ð In dem sittlichen VerhŠltnis der Liebe und Treue kann ein
zwiespŠltiger, ein ent[56]gegengesetzter Wille nicht stattfinden; das
schšne VerhŠltnis ist gestšrt, wenn der Eine dies und der Andere das
Umgekehrte will. Nun soll aber nach der bisherigen Praxis und dem
alten Vorurteil der <69> Opposition das sittliche VerhŠltnis vor Allem
bewahrt werden. Was bleibt da der Opposition Ÿbrig? Etwa dies, eine
Freiheit zu wollen, wenn der Geliebte sie abzuschlagen fŸr gut findet?
Mit nichten! Wollen darf sie die Freiheit nicht; sie kann sie nur
wŸnschen, darum "petitionieren", ein "Bitte, bitte!" lallen. Was
sollte daraus werden, wenn die Opposition wirklich wollte, wollte mit
der vollen Energie des Willens? Nein, sie mu§ auf den Willen Verzicht
leisten, um der Liebe zu leben, auf die Freiheit Ð der Sittlichkeit zu
Liebe. Sie darf nie "als ein Recht in Anspruch nehmen", was ihr nur
"als Gunst zu erbitten" erlaubt ist. Die Liebe, Ergebenheit usw.
heischt mit unabwendbarer Bestimmtheit, da§ nur Ein Wille sei, dem
die Andern sich ergeben, dem sie dienen, folgen, den sie lieben. Ob
dieser Wille fŸr vernŸnftig oder fŸr unvernŸnftig gelte: man handelt in
beiden FŠllen sittlich, wenn man ihm folgt, und unsittlich, wenn man
sich ihm entzieht. Der Wille, der die Zensur gebietet, scheint Vielen
unvernŸnftig; wer aber sein Buch im Lande der Zensur dieser
unterschlŠgt, der handelt unsittlich, und wer ihr 's vorlegt, handelt
sittlich. Quittierte Einer sein sittliches Urteil, und errichtete z. B. eine
geheime Presse, so m٤te man ihn unsittlich nennen, und unklug
obenein, wenn er sich erwischen lie§e; aber wird ein solcher Anspruch
darauf machen, in den Augen der "Sittlichen " einen Wert zu haben?
Vielleicht! Ð Wenn er sich nŠmlich einbildete, einer "hšhern
Sittlichkeit" zu dienen.