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sucht gehalten, die Uneigenntzigkeit und Unpersnlichkeit selber.
Vor diesem Gotte, Staat , verschwand jeder Egoismus, und vor ihm
waren Alle gleich: sie waren ohne allen andern Unterschied
Menschen, nichts als Menschen.
An dem entzndlichen Stoffe des Eigentums entbrannte die
Revolution. Die Regierung brauchte Geld. Jetzt mute sie den Satz,
da sie absolut, mithin Herrin alles Eigentums, alleinige Eigentmerin
sei, bewhren; sie mute ihr Geld, welches sich nur im Besitz, nicht im
Eigentum der Untertanen befand, an sich nehmen. Statt dessen beruft
sie Generalstnde, um sich dies Geld bewilligen zu lassen. Die Furcht
vor der letzten Konsequenz zerstrte die Illusion einer absoluten
Regierung; wer sich etwas "bewilligen" lassen mu, der kann nicht
fr absolut angesehen werden. Die Untertanen erkannten, da sie
wirkliche Eigentmer seien, und da es ihr Geld sei, welches man
fordere. Die bisherigen Untertanen erlangten das Bewutsein, da sie
Eigentmer seien. Mit wenig Worten schildert dies
Bailly
: "Wenn ihr
nicht ohne meine Einstimmung ber mein Eigentum verfgen knnt,
wieviel weniger knnt ihr es ber meine Person, ber Alles, was meine
geistige und gesellschaftliche Stellung angeht! Alles das ist mein
Eigentum, wie das Stck [110] Land, das ich beackere: und ich habe
ein Recht, ein Interesse, die Gesetze selber zu machen."
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Baillys
Worte klingen freilich so, als wre nun Jeder ein Eigentmer. Indes
statt der Regierung, statt des Frsten, ward jetzt Eigentmerin und
Herrin die Nation. Von nun an heit das Ideal "Volksfreiheit ein
freies Volk" usw.
Schon am 8. Juli 1789 zerstrte die Erklrung des <133> Bischofs*
von Autun und Barrres den Schein, als sei Jeder, der Einzelne, von
Bedeutung in der Gesetzgebung: sie zeigte die vllige Machtlosigkeit
der Kommittenten: die Majoritt der Reprsentanten ist Herrin
geworden.
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Als am 9. Juli der Plan ber Einteilung der
Verfassungsarbeiten vorgetragen wird, bemerkt
Mirabeau
: "Die
Regierung habe
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nur Gewalt, kein Recht; nur im Volke sei die Quelle alles Rechts zu
finden."
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Am 16. Juli ruft ebenderselbe
Mirabeau
aus: "Ist nicht das
Volk die Quelle aller Gewalt?"
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Also die Quelle alles Rechts und die
Quelle aller Gewalt! Beilufig gesagt, kommt hier der Inhalt des
"Rechts" zum Vorschein: es ist die Gewalt. "Wer die Gewalt hat,
der hat das Recht."
Das Brgertum ist der Erbe der privilegierten Stnde. In der Tat
gingen nur die Rechte der Barone, die als "Usurpationen " ihnen
abgenommen wurden, auf das Brgertum ber. Denn das Brgertum
hie nun die "Nation ". "In die Hnde der Nation" wurden alle
Vorrechte zurckgegeben. Dadurch hrten sie auf, "Vorrechte" zu
sein: sie wurden "Rechte ". Die Nation fordert von nun an Zehnten,
Frondienste, sie hat das Herrengericht geerbt, die Jagdgerechtigkeit, die
Leibeigenen. Die Nacht vom 4. August war die Todesnacht der
Privilegien oder "Vorrechte" (auch Stdte, [111] Gemeinden,
Magistrate waren privilegiert, mit Vorrechten und Herrenrechten
versehen), und endete mit dem neuen Morgen des "Rechtes ", der
"Staatsrechte", der "Rechte der Nation".
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Der Monarch in der Person des "kniglichen Herren" war ein
armseliger Monarch gewesen gegen diesen neuen Monarchen, die
"souverne Nation". Diese Monarchie war tausendfach schrfer,
strenger und konsequenter. Gegen den <134> neuen Monarchen gab es
gar kein Recht, kein Privilegium mehr; wie beschrnkt nimmt sich
dagegen der "absolute Knig" des ancien rgime* aus! Die
Revolution bewirkte die Umwandlung der beschrnkten Monarchie in
die absolute Monarchie. Von nun an ist jedes Recht, welches nicht von
diesem Monarchen verliehen wird, eine "Anmaung ", jedes Vorrecht
aber, welches Er erteilt, ein "Recht ". Die Zeit verlangte nach dem
absoluten Knigtum, der absoluten Monarchie, darum fiel jenes
sogenannte absolute Knigtum, welches so wenig absolut zu werden
verstanden hatte, da es durch tausend kleine Herren beschrnkt blieb.