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sucht gehalten, die Uneigennützigkeit und Unpersönlichkeit selber.
Vor diesem Gotte, ­ Staat ­, verschwand jeder Egoismus, und vor ihm
waren Alle gleich: sie waren ohne allen andern Unterschied ­
Menschen, nichts als Menschen.
An dem entzündlichen Stoffe des Eigentums entbrannte die
Revolution. Die Regierung brauchte Geld. Jetzt mußte sie den Satz,
daß sie absolut, mithin Herrin alles Eigentums, alleinige Eigentümerin
sei, bewähren; sie mußte ihr Geld, welches sich nur im Besitz, nicht im
Eigentum der Untertanen befand, an sich nehmen. Statt dessen beruft
sie Generalstände, um sich dies Geld bewilligen zu lassen. Die Furcht
vor der letzten Konsequenz zerstörte die Illusion einer absoluten
Regierung; wer sich etwas "bewilligen" lassen muß, der kann nicht
für absolut angesehen werden. Die Untertanen erkannten, daß sie
wirkliche Eigentümer seien, und daß es ihr Geld sei, welches man
fordere. Die bisherigen Untertanen erlangten das Bewußtsein, daß sie
Eigentümer seien. Mit wenig Worten schildert dies
Bailly
: "Wenn ihr
nicht ohne meine Einstimmung über mein Eigentum verfügen könnt,
wieviel weniger könnt ihr es über meine Person, über Alles, was meine
geistige und gesellschaftliche Stellung angeht! Alles das ist mein
Eigentum, wie das Stück [110] Land, das ich beackere: und ich habe
ein Recht, ein Interesse, die Gesetze selber zu machen."
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Baillys
Worte klingen freilich so, als wäre nun Jeder ein Eigentümer. Indes
statt der Regierung, statt des Fürsten, ward jetzt Eigentümerin und
Herrin ­ die Nation. Von nun an heißt das Ideal ­ "Volksfreiheit ­ ein
freies Volk" usw.
Schon am 8. Juli 1789 zerstörte die Erklärung des <133> Bischofs*
von Autun und Barrères den Schein, als sei Jeder, der Einzelne, von
Bedeutung in der Gesetzgebung: sie zeigte die völlige Machtlosigkeit
der Kommittenten: die Majorität der Repräsentanten ist Herrin
geworden.
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Als am 9. Juli der Plan über Einteilung der
Verfassungsarbeiten vorgetragen wird, bemerkt
Mirabeau
: "Die
Regierung habe
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nur Gewalt, kein Recht; nur im Volke sei die Quelle alles Rechts zu
finden."
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Am 16. Juli ruft ebenderselbe
Mirabeau
aus: "Ist nicht das
Volk die Quelle aller Gewalt?"
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Also die Quelle alles Rechts und die
Quelle aller ­ Gewalt! Beiläufig gesagt, kommt hier der Inhalt des
"Rechts" zum Vorschein: es ist die ­ Gewalt. "Wer die Gewalt hat,
der hat das Recht."
Das Bürgertum ist der Erbe der privilegierten Stände. In der Tat
gingen nur die Rechte der Barone, die als "Usurpationen " ihnen
abgenommen wurden, auf das Bürgertum über. Denn das Bürgertum
hieß nun die "Nation ". "In die Hände der Nation" wurden alle
Vorrechte zurückgegeben. Dadurch hörten sie auf, "Vorrechte" zu
sein: sie wurden "Rechte ". Die Nation fordert von nun an Zehnten,
Frondienste, sie hat das Herrengericht geerbt, die Jagdgerechtigkeit, die
­ Leibeigenen. Die Nacht vom 4. August war die Todesnacht der
Privilegien oder "Vorrechte" (auch Städte, [111] Gemeinden,
Magistrate waren privilegiert, mit Vorrechten und Herrenrechten
versehen), und endete mit dem neuen Morgen des "Rechtes ", der
"Staatsrechte", der "Rechte der Nation".
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Der Monarch in der Person des "königlichen Herren" war ein
armseliger Monarch gewesen gegen diesen neuen Monarchen, die
"souveräne Nation". Diese Monarchie war tausendfach schärfer,
strenger und konsequenter. Gegen den <134> neuen Monarchen gab es
gar kein Recht, kein Privilegium mehr; wie beschränkt nimmt sich
dagegen der "absolute König" des ancien régime* aus! Die
Revolution bewirkte die Umwandlung der beschränkten Monarchie in
die absolute Monarchie. Von nun an ist jedes Recht, welches nicht von
diesem Monarchen verliehen wird, eine "Anmaßung ", jedes Vorrecht
aber, welches Er erteilt, ein "Recht ". Die Zeit verlangte nach dem
absoluten Königtum, der absoluten Monarchie, darum fiel jenes
sogenannte absolute Königtum, welches so wenig absolut zu werden
verstanden hatte, daß es durch tausend kleine Herren beschränkt blieb.