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Was Jahrtausende ersehnt und erstrebt wurde, nämlich jenen
absoluten Herrn zu finden, neben dem keine anderen Herren und
Herrchen mehr machtverkürzend beständen, das hat die Bourgeoisie
hervorgebracht. Sie hat den Herrn offenbart, welcher allein
"Rechtstitel" verleiht, und ohne dessen Gewährung nichts berechtigt
ist. "So wissen wir nun, daß ein Götze nichts in der Welt sei, und daß
kein ander Gott sei ohne der einige."
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Gegen das Recht kann man nicht mehr, wie gegen ein Recht, mit der
Behauptung auftreten, es sei "ein Unrecht". Man kann nur noch
sagen, es sei Unsinn, eine Illusion. Nennete man 's Unrecht, so müßte
man ein anderes Recht dagegenstellen und an diesem es messen.
Verwirft man hingegen das Recht als solches, das Recht an und für
sich, ganz und gar, so verwirft man auch den Begriff des Unrechts, und
löst den [112] ganzen Rechtsbegriff (wozu der Unrechtsbegriff gehört)
auf.
<135> Was heißt das, Wir genießen Alle "Gleichheit der politischen
Rechte?" Nur dies, daß der Staat keine Rücksicht auf Meine Person
nehme, daß Ich ihm, wie jeder Andere, nur ein Mensch bin, ohne eine
andere ihm imponierende Bedeutung zu haben. Ich imponiere ihm
nicht als Adliger, Sohn eines Edelmannes, oder gar als Erbe eines Be-
amten, dessen Amt Mir erblich zugehört (wie im Mittelalter die
Grafschaften usw. und später unter dem absoluten Königtum, wo
erbliche Ämter vorkommen). Nun hat der Staat eine unzählige Menge
von Rechten zu vergeben, z. B. das Recht, ein Bataillon, eine
Kompagnie usw. zu führen, das Recht, an einer Universität zu lesen
usw.; er hat sie zu vergeben, weil sie die seinigen, d. h. Staatsrechte
oder "politische" Rechte sind. Dabei ist 's ihm gleich, an wen er sie
erteilt, wenn der Empfänger nur die Pflichten erfüllt, welche aus den
überlassenen Rechten entspringen. Wir sind ihm
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Alle recht und ­ gleich, Einer nicht mehr und nicht weniger wert, als
der Andere. Wer den Armeebefehl empfängt, das gilt Mir gleich,
spricht der souveräne Staat, vorausgesetzt, daß der Belehnte die Sache
gehörig versteht. "Gleichheit der politischen Rechte" hat sonach den
Sinn, daß Jeder jedes Recht, welches der Staat zu vergeben hat,
erwerben darf, wenn er nur die daran geknüpften Bedingungen erfüllt,
Bedingungen, welche nur in der Natur des jedesmaligen Rechtes, nicht
in einer Vorliebe für die Person (persona grata*) gesucht werden
sollen: die Natur des Rechtes, Offizier zu werden, bringt es z. B. mit
sich, daß man gesunde Glieder und ein angemessenes Maß von
Kenntnissen besitze, aber sie hat nicht adlige Geburt zur Bedingung;
könnte hingegen selbst der verdienteste Bürgerliche jene Charge nicht
erreichen, so fände eine Ungleichheit der <136> politischen Rechte
statt. Unter den heutigen Staaten hat der eine mehr, der andere weniger
jenen Gleichheitsgrundsatz durchgeführt.
Die Ständemonarchie (so will Ich das absolute Königtum, [113] die
Zeit der Könige vor der Revolution, nennen) erhielt den Einzelnen in
Abhängigkeit von lauter kleinen Monarchien. Dies waren
Genossenschaften (Gesellschaften), wie die Zünfte, der Adelstand,
Priesterstand, Bürgerstand, Städte, Gemeinden usw. Überall mußte der
Einzelne sich zuerst als ein Glied dieser kleinen Gesellschaft ansehen
und dem Geiste derselben, dem esprit de corps*, als seinem Monarchen
unbedingten Gehorsam leisten. Mehr als der einzelne Adlige z. B. sich
selbst, muß ihm seine Familie, die Ehre seines Stammes, gelten. Nur
mittelst seiner Korporation, seines Standes, bezog sich der Einzelne auf
die größere Korporation, den Staat; wie im Katholizismus der Einzelne
erst durch den Priester sich mit Gott vermittelt. Dem machte nun der
dritte Stand, indem er den Mut bewies, sich als Stand zu negieren, ein
Ende. Er entschloß sich, nicht mehr ein Stand neben andern Ständen zu
sein und zu heißen, sondern zur " Nation" sich zu verklären und
verallgemeinern.