< prev next>

(126)
er Dir um so emsiger die Ohren wieder für die guten Einflüsterungen.
<139> Mit der Zeit der Bourgeoisie beginnt die des Liberalismus. Man
will überall das "Vernünftige", das "Zeitgemäße" usw. hergestellt
sehen. Folgende Definition des Liberalismus, die ihm zu Ehren gesagt
sein soll, bezeichnet ihn vollständig: "Der Liberalismus ist nichts
anders, als die Vernunfterkenntnis angewandt auf unsere bestehenden
Verhältnisse."
32
Sein Ziel ist eine "vernünftige Ordnung", ein
"sittliches Verhalten", eine "beschränkte Freiheit", nicht die
Anarchie, die Gesetzlosigkeit, die Eigenheit. Herrscht aber die
Vernunft, so unterliegt die Person. Die Kunst hat längst das Häßliche
nicht nur gelten lassen, sondern als zu ihrem Bestehen notwendig
erachtet und in sich aufgenommen: sie braucht den Bösewicht usw.
Auch im religiösen Gebiete gehen die extremsten Liberalen so weit,
daß sie den religiösesten Menschen für einen Staatsbürger angesehen
wissen wollen, d. h. den religiösen Bösewicht; sie wollen nichts mehr
von Ketzergerichten wissen. Aber gegen das "vernünftige Gesetz"
soll [116] sich Keiner empören, sonst droht ihm die härteste ­ Strafe.
Man will nicht eine freie Bewegung und Geltung der Person oder
Meiner, sondern der Vernunft, d. h. eine Vernunftherrschaft, eine
Herrschaft. Die Liberalen sind Eiferer, nicht gerade für den Glauben,
für Gott usw., wohl aber für die Vernunft, ihre Herrin. Sie vertragen
keine Ungezogenheit und darum keine Selbstentwicklung und
Selbstbestimmung: sie bevormunden trotz den absolutesten Herrschern.
" Politische Freiheit", was soll man sich darunter denken? Etwa die
Freiheit des Einzelnen vom Staate und seinen Gesetzen? Nein, im
Gegenteil die Gebundenheit des Ein<140>zelnen im Staate und an die
Staatsgesetze. Warum aber "Freiheit"? Weil man nicht mehr vom
Staate durch Mittels
(127)
personen getrennt wird, sondern in direkter und unmittelbarer
Beziehung zu ihm steht, weil man ­ Staatsbürger ist, nicht Untertan
eines Andern, selbst nicht des Königs als einer Person, sondern nur in
seiner Eigenschaft als "Staatsoberhaupt". Die politische Freiheit,
diese Grundlehre des Liberalismus, ist nichts als eine zweite Phase des
­ Protestantismus und läuft mit der "religiösen Freiheit" ganz
parallel.
33
Oder wäre etwa unter letzterer eine Freiheit von der Religion
zu verstehen? Nichts weniger als das. Nur die Freiheit von
Mittelspersonen soll damit ausgesprochen werden, die Freiheit von
vermittelnden Priestern, die Aufhebung der "Laienschaft", also das
direkte und unmittelbare Verhältnis zur Religion oder zu Gott. Nur
unter der Voraussetzung, daß man Religion habe, kann man
Religionsfreiheit genießen, Religionsfreiheit heißt nicht Religionslosig-
keit, sondern Glaubensinnigkeit, unvermittelter Verkehr mit Gott. Wer
"religiös frei" ist, dem ist die Religion eine Herzens-Sache, ist ihm
seine eigene Sache, ist ihm ein "heiliger Ernst". So auch ist 's dem
"politisch Freien" ein heiliger Ernst mit dem Staate, er ist seine
Herzenssache, seine Hauptsache, seine eigene Sache.
[117] Politische Freiheit sagt dies, daß die Polis, der Staat, frei ist,
Religionsfreiheit dies, daß die Religion frei ist, wie Gewissensfreiheit
dies bedeutet, daß das Gewissen frei ist; also nicht, daß Ich vom Staate,
von der Religion, vom Ge<141>wissen frei, oder daß Ich sie los bin.
Sie bedeutet nicht Meine Freiheit, sondern die Freiheit einer Mich be-
herrschenden und bezwingenden Macht; sie bedeutet, daß einer Meiner
Zwingherrn, wie Staat, Religion, Gewissen frei sind. Staat, Religion,
Gewissen, diese Zwingherrn, machen Mich zum Sklaven, und ihre
Freiheit ist Meine Sklaverei. Daß sie dabei notwendig dem Grundsatze
"der Zweck heiligt die Mittel"