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folgen, versteht sich von selbst. Ist das Staatswohl Zweck, so ist der
Krieg ein geheiligtes Mittel; ist die Gerechtigkeit Staatszweck, so ist
der Totschlag ein geheiligtes Mittel und heißt mit seinem heiligen
Namen: "Hinrichtung " usw. der heilige Staat heiligt alles, was ihm
frommt.
Die "individuelle Freiheit", über welche der bürgerliche
Liberalismus eifersüchtig wacht, bedeutet keineswegs eine
vollkommen freie Selbstbestimmung, wodurch die Handlungen ganz
die Meinigen werden, sondern nur Unabhängigkeit von Personen.
Individuell frei ist, wer keinem Menschen verantwortlich ist. In diesem
Sinne gefaßt und man darf sie nicht anders verstehen ist nicht bloß
der Herrscher individuell frei d. i. unverantwortlich gegen Menschen
("vor Gott" bekennt er sich ja verantwortlich), sondern Alle, welche
"nur dem Gesetze verantwortlich sind". Diese Art der Freiheit wurde
durch die revolutionäre Bewegung des Jahrhunderts errungen, die
Unabhängigkeit nämlich vom Belieben, vom tel est notre plaisir*.
Daher mußte der konstitutionelle Fürst selbst aller Persönlichkeit
entkleidet, alles individuellen Beschließens beraubt werden, um nicht
als Person, als individueller Mensch, die "individuelle Freiheit"
Anderer zu verletzen. Der persönliche Herrscherwille ist im
konstitutionellen Fürsten verschwunden; mit richtigem Gefühl wehren
sich daher die ab<142>soluten dagegen. Gleichwohl wollen gerade
diese im besten Sinne "christliche Fürsten" [118] sein. Dazu müßten
sie aber eine rein geistige Macht werden, da der Christ nur dem Geiste
untertan ist ("Gott ist Geist")*. Konsequent stellt die rein geistige
Macht nur der konstitutionelle Fürst dar, er, der ohne alle persönliche
Bedeutung in dem Grade vergeistigt dasteht, daß er für einen
vollkommenen unheimlichen "Geist " gelten kann, für eine Idee. Der
konstitutionelle König ist der wahrhaft christliche König, die echte
Konsequenz des christlichen Prinzips. In der konstitutionellen
Monarchie hat die individuelle Herrschaft, d. h. ein wirklich wollender
Herrscher, sein Ende gefunden; darum
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waltet hier die individuelle Freiheit, Unabhängigkeit von jedem
individuellen Gebieter, von Jedem, der Mir mit einem tel est notre
plaisir gebieten könnte. Sie ist das vollendete christliche Staatsleben,
ein vergeistigtes Leben.
Das Bürgertum benimmt sich durch und durch liberal. Jeder
persönliche Eingriff in die Sphäre des Andern empört den bürgerlichen
Sinn: sieht der Bürger, daß man von der Laune, dem Belieben, dem
Willen eines Menschen als Einzelnen (d. h. als nicht durch eine
"höhere Macht" Autorisierten) abhängig ist, gleich kehrt er seinen
Liberalismus heraus und schreit über "Willkür". Genug, der Bürger
behauptet seine Freiheit von dem, was man Befehl (ordonnance) nennt:
"Mir hat niemand etwas zu befehlen!" Befehl hat den Sinn, daß das,
was Ich soll, der Wille eines andern Menschen ist, wogegen Gesetz
nicht eine persönliche Gewalt des Andern ausdrückt. Die Freiheit des
Bürgertums ist die Freiheit oder Unabhängigkeit vom Willen einer
andern Person, die sogenannte persönliche oder individuelle Freiheit;
denn per<143>sönlich frei sein heißt nur so frei sein, daß keine andere
Person über die Meinige verfügen kann, oder daß was Ich darf oder
nicht darf, nicht von der persönlichen Bestimmung eines Andern
abhängt. Die Preßfreiheit unter andern ist eine solche Freiheit des
Liberalismus, der nur den Zwang der Zensur als den der persönlichen
Willkür bekämpft, sonst aber jene durch "Preßgesetze" zu
tyrannisieren äußerst geneigt und willig sich zeigt, d. h. die bürger-
lichen Liberalen [119] wollen Schreibefreiheit für sich; denn da sie
gesetzlich sind, werden sie durch ihre Schriften nicht dem Gesetze
verfallen. Nur Liberales d. h. nur Gesetzliches soll gedruckt werden
dürfen; sonst drohen die "Preßgesetze" mit "Preßstrafen". Sieht man
die persönliche Freiheit gesichert, so merkt man gar nicht, wie, wenn es
nun zu etwas Weiterem kommt, die grellste Unfreiheit herrschend
wird. Denn den Befehl ist man zwar los, und "Niemand hat Uns was
zu befehlen", aber um so unterwürfiger ist man dafür geworden