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die Einen Vorteil aus ihm, indes die Andern den Schaden davon
haben. Im Mittelalter war der Irrtum allgemein unter den Christen, daß
die Kirche alle Gewalt oder die Oberherrlichkeit auf Erden haben
müsse; die Hierarchen glaubten nicht weniger an diese "Wahrheit" als
die Laien, und beide waren in dem gleichen Irrtum festgebannt. Allein
die Hierarchen hatten durch ihn den Vorteil der Gewalt, die Laien den
Schaden der Untertänigkeit. Wie es aber heißt: "durch Schaden wird
man klug", so wurden die Laien endlich klug und glaubten nicht
länger an die mittelalterliche "Wahrheit". Ein gleiches Verhältnis
findet zwischen Bürgertum und Arbeitertum statt. Bürger und Arbeiter
glauben an die "Wahrheit" des Geldes; sie, die es nicht besitzen,
<151> glauben nicht weniger daran, als jene, welche es besitzen, also
die Laien wie die Priester.
" Geld regiert die Welt" ist der Grundton der bürgerlichen Epoche.
Ein besitzloser Adliger und ein besitzloser Arbeiter sind als
"Hungerleider" für die politische Geltung bedeutungslos: Geburt und
Arbeit tun 's nicht, sondern das Geld gibt Geltung. Die Besitzenden
herrschen, der Staat aber erzieht aus den Besitzlosen seine "Diener",
denen er in dem Maße, als sie in seinem Namen herrschen (regieren)
sollen, Geld (Gehalt) gibt.
Ich empfange Alles vom Staate. Habe Ich etwas ohne die Bewilligung
des Staates? Was Ich ohne sie habe, das nimmt er Mir ab, sobald er den
fehlenden "Rechtstitel" entdeckt. Habe Ich also nicht Alles durch
seine Gnade, seine Bewilligung?
Darauf allein, auf den Rechtstitel, stützt sich das Bürgertum. Der
Bürger ist, was er ist, durch den Staatsschutz, durch die Gnade des
Staats. Er müßte fürchten, Alles zu verlieren, wenn die Macht des
Staates gebrochen würde.
Wie ist 's aber mit dem, der nichts zu verlieren hat, wie mit [126] dem
Proletarier? Da er nichts zu verlieren hat, braucht er für sein "Nichts "
den Staatsschutz nicht. Er kann im
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Gegenteil gewinnen, wenn jener Staatsschutz den Schützlingen
entzogen wird.
Darum wird der Nichtbesitzende den Staat als Schutzmacht des
Besitzenden ansehen, die diesen privilegiert, ihn dagegen nur
aussaugt. Der Staat ist ein Bürgerstaat, ist der status des Bürgertums.
Er schützt den Menschen nicht nach seiner Arbeit, sondern nach seiner
Folgsamkeit <152> ("Loyalität"), nämlich danach, ob er die vom
Staate anvertrauten Rechte dem Willen, d. h. Gesetzen des Staates
gemäß genießt und verwaltet.
Unter dem Regime des Bürgertums fallen die Arbeitenden stets den
Besitzenden, d. h. denen, welche irgend ein Staatsgut (und alles
Besitzbare ist Staatsgut, gehört dem Staate und ist nur Lehen der
Einzelnen) zu ihrer Verfügung haben, besonders Geld und Gut, also
den Kapitalisten in die Hände. Es kann der Arbeiter seine Arbeit nicht
verwerten nach dem Maße des Wertes, welchen sie für den
Genießenden hat. "Die Arbeit wird schlecht bezahlt!" Den größten
Gewinn hat der Kapitalist davon. Gut und mehr als gut werden nur
die Arbeiten derjenigen bezahlt, welche den Glanz und die Herrschaft
des Staates erhöhen, die Arbeiten hoher Staatsdiener. Der Staat bezahlt
gut, damit seine "guten Bürger", die Besitzenden, ohne Gefahr
schlecht bezahlen können; er sichert sich seine Diener, aus welchen er
für die "guten Bürger" eine Schutzmacht, eine "Polizei" (zur Polizei
gehören Soldaten, Beamte aller Art, z. B. die der Justiz, Erziehung
usw., kurz die ganze "Staatsmaschine") bildet, durch gute Bezahlung,
und die "guten Bürger" entrichten gern hohe Abgaben an ihn, um
desto niedrigere ihren Arbeitern zu leisten.
Aber die Klasse der Arbeiter bleibt, weil in dem, was sie wesentlich
sind, ungeschützt (denn nicht als Arbeiter genießen sie den
Staatsschutz, sondern als seine Untertanen haben sie einen Mitgenuß
von der Polizei, einen sogenannten [127] Rechtsschutz), eine diesem
Staate, diesem Staate der Besitzenden,