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der Richter und tut in einer ausführlichen Rede dar, daß entsetzbare,
entlaßbare, versetzbare und pensionierbare Richter, kurz solche
Mitglieder eines Gerichtshofes, welche auf dem bloßen
Administrationswege verkürzt und gefährdet werden können, aller
Zuverlässigkeit entbehren, ja aller Achtung und alles Vertrauens im
Volke verlustig gehen. Der ganze Richterstand, ruft <224> Welcker
aus, ist durch diese Abhängigkeit demoralisiert! Mit dürren Worten
heißt dies nichts anders, als daß die Richter besser ihre Rechnung dabei
finden, wenn sie im ministeriellen Sinne Urteil fällen, als wenn sie dies
nach gesetzlichem Sinne tun. Wie soll dem abgeholfen werden? Etwa
dadurch, daß man den Richtern die Schmach ihrer Verkäuflichkeit zu
Gemüte führt und dann das Vertrauen hegt, sie werden in sich gehen
und hinfort die Gerechtigkeit höher schätzen als ihren Eigennutz?
Nein, zu diesem romantischen Vertrauen versteigt sich das Volk nicht,
denn es fühlt, daß der Eigennutz gewaltiger sei als jedes andere Motiv.
Darum mögen dieselben Personen Richter bleiben, die dies seither
gewesen sind, so sehr man sich auch davon überzeugt hat, daß sie als
Egoisten verfuhren; nur müssen sie ihren Eigennutz nicht länger durch
die [188] Verkäuflichkeit des Rechtes gefördert finden, sondern so
unabhängig von der Regierung dastehen, daß sie durch ein
sachgemäßes Urteil ihre eigene Sache, ihr "wohlverstandenes
Interesse", nicht in Schatten stellen, vielmehr ein gutes Gehalt und
Achtung bei den Bürgern gemächlich mit einander verbinden.
Also
Welcker
und die badischen Bürger halten sich erst für gesichert,
wenn sie auf den Eigennutz rechnen können. Was soll man sich
folglich von den unzähligen Uneigennützigkeitsphrasen denken, von
denen ihr Mund sonst überströmt?
Zu einer Sache, die Ich eigennützig betreibe, habe Ich ein anderes
Verhältnis, als zu einer, welcher Ich uneigennützig diene. Man könnte
folgendes Erkennungszeichen dafür anführen: gegen jene kann Ich
Mich versündigen oder eine Sünde begehen, die andere nur
verscherzen, von Mir
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stoßen, Mich darum bringen, d. h. eine Unklugheit begehen. <225>
Beiderlei Betrachtungsweisen erfährt die Handelsfreiheit, indem sie
teils für eine Freiheit angesehen wird, welche unter Umständen
gewährt oder entzogen werden könne, teils für eine solche, die unter
allen Umständen heilig
zu halten sei.
Ist Mir an einer Sache nicht an und für sich gelegen und begehre Ich
sie nicht um ihrer selbst willen, so verlange Ich sie lediglich wegen
ihrer Zweckdienlichkeit, Nützlichkeit, um eines andern Zweckes willen,
z. B. Austern zum Wohlgeschmack. Wird nun nicht dem Egoisten jede
Sache als Mittel dienen, dessen letzter Zweck er selber ist, und soll er
eine Sache beschützen, die ihm zu nichts dient, z. B. der Proletarier den
Staat?
Die Eigenheit schließt jedes Eigene in sich und bringt wieder zu
Ehren, was die christliche Sprache verunehrte. Die Eigenheit hat aber
auch keinen fremden Maßstab, wie sie denn überhaupt keine Idee ist,
gleich der Freiheit, Sittlichkeit, Menschlichkeit u. dergl.: sie ist nur
eine Beschreibung des ­ Eigners.